Muss ein Schufa Eintrag vorher angekündigt werden?
Hallo zusammen,
ich habe im Moment etwas Angst, dass ich einen Schufa Eintrag bekommen habe, ohne es wirklich mitzubekommen. Ich habe längere Zeit keine Abschläge gezahlt, und habe nun eine Vorladung vom Gericht erhalten. Kann es sein, dass ich dadurch einen Eintrag in die Schufa bekommen habe, oder muss dieser vorher angekündigt werden?
Gruß Mieze
5 Antworten
Ein Schufa-Eintrag wird nicht "angekündigt".
Ja,so ein Eintrag ist durchaus möglich.Informiert wirst du darüber nicht,du kannst aber bei der Schufa selber einsicht beantragen.D.h.sie müssen dir einen Auszug über deine Einträge zusenden.Kostet aber eine Gebühr.
Achso,ja das kann sein!Ich dachte so ein Auszug ist generell Gebührenpflichtig.
Schufa Holding AG
Postfach 10 21 66
44721 Bochum
Eine Auskunft ist 2x pro Jahr kostenlos! Einfach eine Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz anfordern. Adresse, Geb.datum und Kopie des Personalausweises mitschicken. Dauert dann so ca. 3-4 Wochen bis die Post kommt.
Wenn schon was vom Gericht kommt, ist deine Bonität im Eimer.
Schau mal, was hier steht:
http://dennisfarin.de/news/schufa-eintrag-recht-auf-kostenlose-auskunft/
Ich gehe davon aus, dass du eine "Vorladung" vom Gerichtsvollzieher zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erhalten. Es ist je nach Gläubiger sehr wahrscheinlich, dass bereits ein SCHUFA-Eintrag vorhanden ist. Normalerweise weisen Gläubiger, Inkassobüros oder Rechtsanwälte aber darauf hin, dass ein solcher Eintrag ansteht, da dies natürlich auch ein gutes Druckmittel ist.
Ob ein SCHUFA-Eintrag erfolgtist, erfragst du am besten selbst bei der SCHUFA. Dies geht einmal im Jahr schriftlich mit Ausweiskopie umsonst. Berufe dich auf § 34 Bundesdatenschutzgesetz...
siehe Beitrag @novablack, denn einmal im Jahr ist kostenfrei!