Muss ein Mann wenn er die Alimente nicht bezahlt ins Gefängnis Kann man die Alimente absitzen Oder muss er nach den Gefängnis die Alimente nachzahlen?

4 Antworten

Wenn ein Vater sich weigern würde, den von der Mutter eingeforderten, titulierten Unterhalt für seine minderjährigen Kinder zu zahlen und diese dadurch in eine finanzielle Notlage gelangen...., könnte das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, ggf. sogar bis zum Freiheitsentzug.

Der ausstehende Unterhalt würde aber nicht "abgesessen" werden können, sondern würde als "Unterhaltsschulden" weiter bestehen, die erst nach 30 Jahren verjähren würden.

Solange aber eine Mutter für die bei ihr lebenden Kinder keinen Unterhalt für sie einfordert und diesen titulieren lässt oder "ersatzweise" Unterhaltsvorschuss für die Kinder bezieht...., hat das für den Kindsvater, der zwar zahlen könnte, es aber nicht tut, keine Konsequenzen.

Unterhalt zahlen muss ein Kindsvater, wenn er leistungsfähig ist, wie das im Amtsdeutsch heißt, wenn er also Einkommen hat oberhalb des Selbstbehaltes.

Wenn die Mutter clever ist, dann geht sie zum Jugendamt und schließt eine Unterhaltsbeistandschaft ab - eine Abtretung der Rechtsvertretung des Kindes in Unterhaltsfragen  (ausschließlich in Unterhaltsangelegenheiten) an das Jugendamt.

Das JA schreibt den Kindsvater mindestens alle zwei Jahre an und fordert die Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse - immer dann, wenn sich die Düsseldorfer Tabelle ändert, wenn das Kind in eine andere Altersstufe rutscht oder eben routinemäßig alle 2 Jahre.

Kommt der Kindsvater der Aufforderung nicht nach, wird sehr zeitnah durch das JA ein Anwalt eingeschaltet. Ab da dauert es nicht lange bis zur Klage auf Unterhaltszahlung und nicht selten bis zur  Gehaltspfändung.

Für die Kindsmutter besteht der Vorteil einer Unterhaltsbeistandschaft darin, dass sie sich mindestens bis zum 18. Lj. des Kindes um diese Dinge nicht mehr kümmern muss.

Bei wem der Unterhalt für seine Kinder nur aufgrund des Durchschnittsverdienstes von drei Monaten festgelegt wurde, der sollte einfach zahlen und nicht etwa schlafende Hunde wecken.

Denn bei ganz  korrekten Unterhaltsberechnungen zählen nicht etwa nur drei Monatsverdienste, sondern der Durchschnittsverdienst des letzten Jahres + Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld + irgendwelche betrieblichen Sondervergütungen (falls vorhanden). Selbst ein privat genutztes Firmenfahrzeug bringt geldwerten Vorteil und schlägt sich damit in der Unterhaltshöhe nieder.

Ob der leistungsfähige, aber zahlungsunwillige Kindsvater ins Gefängnis kommt? Eher lässt ein Jugendamt den Unterhalt gleich beim Arbeitgeber pfänden - im Knast kostet der Nichtzahler auch bloß Steuergelder und dem eigentlichen Ziel - dem Unterhalt für ein Kind - ist man damit auch nicht näher gekommen.

Wer allerdings nicht leistungsfähig ist - also unterhalb des geltenden Selbstbehaltes, der schuldet für die Zeiten des Minderverdienstes keinen Unterhalt.

Wenn die Mutter das Kind dann nicht aus eigenem Einkommen ausreichend versorgen kann, wäre dann der Weg zum Jobcenter der richtige. ("Aufstocker")

Hat mit Gefängnis zunächst nichts zu tun! Das Jugendamt Strecke der Mutter die Leistung vor und holt sich das dann vom Vater wieder. Da läuft erst das normale Mahnverfahren mit Pfändung usw.

EstherNele  11.08.2016, 10:28

Das Jugendamt zahlt nur Unterhaltsvorschuss - nur einen Mindestbetrag, nur 72 Monate lang bzw. bis zum Ende des 12. Lebensjahres.

Danach wäre das Jobcenter in der Pflicht. Die holen sich das Geld aber auch wieder, wenn der Vater zahlen könnte.

MuttiSagt  11.08.2016, 10:39

Ja eben!

Frau muss diesen Antrag selbst stellen, sozusagen als unmissverständliche Ansage.

Männer müssen deshalb trotzdem zahlen.

Die Frage ist, warum sie nicht freiwillig zahlen. Arzschlecken ihren eigenen Kindern gegenüber?