Muss ein Harz IV Empfänger nachweisen was er ausgibt?

12 Antworten

Wofür du dein Geld ausgibst, ist deine Sache. Hauptsache, du zahlst deine Miet- und Heizkosten und gibst das Geld, das du dafür bekommst, nicht z. B. für ein neues Handy aus. Das könnte ungemütlich werden, denn deine Mietschulden muss das JobCenter nicht übernehmen, und du landest dann bald im besten Fall in einer Obdachlosenunterkunft.

Wenn deine Kontoauszüge kontrolliert werden, interessieren das JobCenter darauf nur die Einnahmen. Die Ausgaben kannst du schwärzen.

Du kannst ja z.B. auch ab und zu bei der Tafel essen oder dort billig Lebensmittel einkaufen.

solange du deine rechnungen bezahlt und die miete nicht aussteht ist es dem jc völlig egal was du mit dem geld machst.

du musst bei jeder weiterbewilligung eh die kontoauszüge der letzten drei monate abgeben. von daher ist ersichtlich wofür du das geld verwendest.

Über den "Verbrauch" des monatlichen Regelsatzes muss niemand einen Nachweis führen.

Ich denke ja! Aber nur wenn es Begründung gibt das du das Geld z. B für die Miete ständig anderweitig ausgibst und du somit ein Darlehen vom Amt erwarten möchtest..

Normalerweise nicht, es kann aber passieren dass du nachweisen sollst, wie du deinen Lebensunterhalt bestreitest (von welchem Geld du Nahrungsmittel kaufst) wenn sie sehen wie du fast alles bei Amazon verbrauchst.

Sie sehen dein Konto nicht direkt, aber die Kontoauszüge wenn du einen Antrag stellst.

Hatte ich mal, hab dann schriftlich vorgerechnet wie man für 50€ im Monat essen kann :)

kindgottes92  17.10.2017, 22:35

Man hat das Recht, auf den Kontoauszügen zu schwärzen, was das Amt nichts angeht.

terraexist 
Fragesteller
 17.10.2017, 22:37

Vielen dank für deine Antwort:) aber wenn er bewilligt ist und jemand jeden monat 300 euro über ebay verdient.. dann is das ja illegal.. aber wie würden die das dann mitkriegen? muss man die kontoauszüge irgendwann einreichen?

burninghey  17.10.2017, 22:40
@terraexist

Das Amt hat theoretisch die Möglichkeit dein Konto einzusehen, aber ich habe noch nie mitbekommen dass das auch wirklich gemacht wurde.

Bei einer Verlängerung musst du Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten vorlegen. Einmalige Einkünfte sind kein großes Problem, aber regelmäßige schon: die werden angerechnet.

Claud18  18.10.2017, 19:06
@burninghey

Auch einmalige Einkünfte werden angerechnet. Ausnahme: Freibeträge für Geburtstag und Weihnachten (wohl jeweils 50.- €) und für Konfirmation, Firmung oder Jugendweihe. Für Ferienarbeit von Schülern gibt es ebenfalls einen Freibetrag (soweit ich weiß, 1000.- € im Jahr)

Bei Ebay kommt es darauf an, ob du Gegenstände, die du schon länger in deinem Besitz hast, verkaufst (das wäre eine Vermögensumwandlung, und ich würde da auch mit jedem streiten, der das anders sieht) oder ob du billig einkaufst und teurer weiterverkaufst. Der Gewinn daraus gilt als Einnahme und wird angerechnet.