Muss die Rechnung für eine Aufmaßnahme (alles ausmessen) bezahlt werden, wenn ein Vertrag für die Küche (überhöhter Preis) nicht zu Stande kam ?

3 Antworten

Vielleicht kannst Du Dich rechtlich damit rausreden, dass kein Auftrag zustandekam, weil der Küchenbauer nicht darauf hinwies, dass es sich beim Ausmessen um einen Auftrag handelt und v.a., dass er keinen Preis dafür nannte. 

Das kannst Du gegebenenfalls verwenden, wenn Du mit ihm eine Preisreduktion besprechen willst.

Vor Gericht hat das aber wahrscheinlich keine Chance. So betrachtet dürfte es auch von einer gewissen Fairness sein, wenn Du ihm diesen Aufwand bezahlst. 

Hinterher ist man immer klüger; Du wärst auch auf der sicheren Seite gewesen, wenn Du das Ausmass selbst vorgenommen und unter Vorbehalt angegeben hättest.

Es ist auch nicht unbedingt sicher, dass der Lieferant vor Gericht recht bekäme.

Also würde ich mit ihm versuchen eine Reduktion einzuhandeln und dann bezahlen, wenn das nicht funzt. Dein Risiko ist jedenfalls grösser als seines, wenn die Sache vor Gericht geht.

Hallöle,

die Küchenbauer hatten Dich ja um die Küchenmaße gebeten. Du aber hast Ihnen gesagt, dass sie die selbst messen sollen, damit nachher auch alles passt. Damit hast Du ihnen den Auftrag erteilt. Und so einer kann - wie in Deinem Fall - auch mündlich erteilt werden. Sie haben Dir ja auch "nur" das Aufmaß incl. Anfahrt berechnet (wofür ja auch schon ein enormer Zeitaufwand notwendig war) und nicht für die unverbindliche Küchenplanung. Du hättest Dir das Angebot ja auch erst Mal mit ca.-Maßen erstellen lassen können und dass erst bei einer wirklichen Beauftragung ein Aufmaß vor Ort durchgeführt wird.

Dennoch wohlgelaunte Grüsse,

wölfin


......alsch zu messen, erschien mir zu hoch. ???? Im Sommer kam dann der Inhaber und nahm.......

Was war denn, wo meine Fragezeichen stehen?

Hast Du explizit auf den Besuch verzichtet "Nein, Sie brauchen nicht herzukommen und Maße zu nehmen"?

90 €/Stunde ist ziemlich happig, aber durchaus noch im Rahmen. 45 Cent/Kilometer ist ebenfalls nicht zu beanstanden.