muss der Vermieter einen neuen Kühlschrank bezahlen?

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Ein Freund hat mir jedoch erzählt, dass der Vermieter einen Kühlschrank zahlen, bzw. stellen muss, wenn man nicht vorhat, den Kühlschrank beim Auszug mitzunehmen.

Wenn mietvertraglich ein Kühlschrank mitvermietet wurde, dann muss der Vermieter für Reparatur oder Ersatz sorgen, ist nichts vereinbart muss der Vermieter auch nichts zahlen.

Dann darf aber auch kein Mieter den Kühlschrank einfach mitnehmen, das wäre Diebstahl.

Wir haben nun zusammen gelegt und uns selbst einen gekauft. Können wir unseren Vermietern die Rechnung vorlegen und diese müssen die Kosten übernehmen?

Nein, selbst wenn mietvertraglich ein Kühlschrank mitvermietet wurde, habt Ihr nicht das Recht einfach einen Kühlschrank zu kaufen und dem Vermieter in Rechnung zu stellen.

Herzlichen Glückwünsch Ihr seid Eigentümer eines neuen Kühlschranks.

Wenn ein Sache mitvermietet wurde und es gibt einen defekt. so muss man erst mal dem Vermieter den Mamgel melden, so ist die Vorgehensweise und nicht anders.

MfG

Johnny

Hier ist der Vermieter nicht zuständig. Es sei denn. lt. MV gehört der KS zur Mietsache. Nach deiner Schilderung ist das aber nicht der Fall.

Hi BliendedMedusa,

nein, so pauschal ist das nicht richtig. Möglicherweise gibt es in Deinem Bundesland eine Vorschrift, die es zur grundsätzlichen Verpflichtung macht, einen Kühlschrank mitzuvermieten. In Bayern und Baden-Württemberg gilt das jedenfalls nicht (mehr). Spezielle Vorschriften gibt es beim geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen), die sind aber eben auch oft bundeslandbezogen.

Bitte schaut auch noch mal in den Mietvertrag bzw. das Übergabeprotokoll, in dem steht, was zur Mietsache gehört und welche eingebrachten Gegenstände in wessen Eigentum übergehen.

Ach ja, diese Mindestausstattungen sind auch noch mal hier beschrieben, ein Kühlschrank ist nicht dabei:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wohnung.htm

Alles Gute

Der Vermieter muss gar nichts! Er kann euch den Kühlschrank bei eurem Auszug abkaufen, wenn er das will, ansonsten könnt ihr ihn mitnehmen.

Es ist euer Kühlschrank und damit hat der VM nichts zu tun. Wenn der kaputt ist, müsst ihr selbst für Ersatz bzw. Reparatur sorgen. Der Vermieter hat bei eurem Einzug keinen Kühlschrank gestellt, wieso sollte er das jetzt tun? Ihr habt den Zustand so akzeptiert.

Ein Freund hat mir jedoch erzählt, dass der Vermieter einen Kühlschrank zahlen, bzw. stellen muss, wenn man nicht vorhat, den Kühlschrank beim Auszug mitzunehmen.

Auf welcher Grundlage? Versteh ich nicht. Wenn der VM für Ersatz sorgt, kann man den dann bei Auszug so oder so nicht mitnehmen, weil er dem VM gehört. Und den kaputten Kühlschrank will doch keiner mitnehmen.