Muss der Vater Unterhalt und Studiengebühren der Kinder allein zahlen, wenn Exfrau nicht arbeiten will?
Hallo!
Mein Partner zahlt für 2 Kinder (6,12) Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Seine Exfrau hat inzwischen neu geheiratet (ihr Mann ist sehr wohlhabend) und geht nicht arbeiten. Das hat sie in der Vergangenheit auch nicht getan und wird sie auch in Zukunft niemals freiwillig tun. Soweit so gut. Mein Partner und ich wollen demnächst auch heiraten und 2 Kinder bekommen. Dabei mache ich mir natürlich etwas Sorgen in wieweit für unsere Kinder Geld zum Leben übrig bleibt. Die Frage, die ich mir stelle ist nun, wie es mit den Unterhaltszahlungen aussieht, wenn seine beiden Kinder 18 sind und studieren. Wenn ich das richtig verstanden habe sind die Unterhaltszahlungen meines Partners der "Barunterhalt". Im Gegenzug übernimmt seine Exfrau im Moment ja den "Betreuungsunterhalt" indem sie die Kinder zuhause versorgt. Wenn die Kinder 18 sind, fällt der Betreungsunterhalt laut Gesetz weg, weil sie alt genug sind, so dass nur der Barunterhalt übrig bleibt. Im Falle des Studiums dann Barunterhalt+ Studiengebühren. Ich glaube es sind 670 Euro + Studiengebühren pro Kind. Dieser Betrag ist dann von meinem Partner UND seiner Exfrau anteilig an das Kind zu entrichten. Sie will aber nicht arbeiten das weiß ich jetzt schon. Ich habe aber ein Gesetz gefunden von 2012, dass Mütter Vollzeit arbeiten gehen MÜSSEN, wenn die Kinder 3 Jahre alt sind. Also muss sie dann ja arbeiten gehen, oder? Kann ja nicht sein, dass wir alles allein bezahlen müssen (das Geld fehlt unseren Kindern) nur weil sie zu faul zum Arbeiten ist. Das ist doch richtig, oder? Jetzt schätze ich sie aber so ein, dass sie dann wieder irgendwelche komischen Vereinbarungen mit ihrem Mann trifft, dass er sie auf dem Papier Vollzeit in seinem Betrieb einstellt und ihr weniger als das Existenzminimum zahlt. Solche seltsamen Sachen zum Geld schnorren (Entschuldigung) gab es in der Vergangenheit von ihr da schon öfter. Wäre das denn rechtens oder könnten wir uns dagegen wehren?
3 Antworten
der Papi zahlt ausschliesslich den Kindsunterhalt; mehr braucht er nicht. Das wird nach der DD-Tabelle anhand seines Einkommens ermittelt. Du hast mit dem Kindern nix zu tun und bist auch nicht verpflichtet zu zahlen.
für Ausbildung oder Studium kann BAB oder Bafög gewährt werden, das wird aber geprüft. Auch Nebenjobs sind da angebracht.
was für euch übrig bleibt - keine Ahnung, du kennst seinen Verdienst und ziehe den Unterhalt ab - dann weist was ihr zum Leben habt. Du kannst dein Lohn mit hinzurechnen
verlässliche Aussagen kann euch nur ein versierter Anwalt unter einbeziehung sämtlicher Fakten nennen
Das war ja auch nicht meine Frage :-/
Bafög werden die Kinder nicht bekommen, weil mein Partner über der Grenze liegt. Es bleibt also beim Barunterhalt + Studiengebühren
Bis zur Vollendung des 18. Lebenjahres bezahlt der Vater für jedes dieser Kinder den nach der Düsseldorfer Tabelle zu entrichtenden Unterhalt.
Mit Vollendung des 18. Lebenjahres sind beide Elternteile zum Barunterhalt entsprechend ihrem Einkommen verpflichtet. Da die nichtarbeitende Mutter einen Unterhaltsanspruch gegenüber Ihrem wohlhabenden Ehemann hat, wird wohl daraus ein Unterhaltsanspruch entstehen.
Vorrangig vor dem volljährigen Kind haben dann die minderjährigen Kinder Anspruch auf Unterhalt und somit das studierende Kind möglicherweise Anspruch auf Bafög.
Studiengebühren:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Gebuehren/
Berufstätigkeit der Mutter hätte bis zur Volljährigkeit der Kinder keinen Einfluß auf den Kindesunterhalt. Außerdem bezieht sich dieses "Gesetz" erst einmal auf den Bereich Ehegattenunterhalt nach Scheidung.
Danke!! :-) Das wusste ich nicht, dass das Einkommen ihres Ehemanns dabei auch berücksichtigt wird. Und auch nicht, dass für das Kind dann doch ein Bafög-Anspruch entstehen könnte.
Nicht das Einkommen des Mannes selbst, sondern der Unterhaltsanspruch der Mutter, den diese nunmehr gegenüber ihrem Ehemann hat.
Verantwortungslos ist erst mal weitere Kinder in die Welt zu setzen, wenn man dafür nicht genügend Geld hat.
Dein Mann kann jederzeit eine Neuberechnung des Unterhalts verlangen.
Wenn der Ehemann der Ex so viel Geld verdient wie du sagst, wird auch er mit seinem Einkommen indirekt für die Kinder aufkommen müssen. Weil sein Einkommen eben auch anteilig das Einkommen seiner Frau ist.
Wenn man einen geschiedenen Mann mit Kindern heiratet hat das eben andere Folgen als wenn der Mann noch keine Kinder hat.
So ein Quark. Bitte antwortet nur auf meine Frage, wenn ihr wirklich zur Klärung beitragen könnt. Dafür ist dieses Forum gedacht.
Irrtum, meine Antwort ist richtig.
Das war ja auch nicht die Frage. Dass mein Einkommen unberührt bleibt, weiß ich. Die Frage ist, ob sie arbeiten gehen muss und ob wir uns wehren können, wenn sie da so ein Scheineinkommem angibt.