Muss Arbeitgeber für Bewerbungsgespräche freistellen?

11 Antworten

Muss der aktuelle Arbeitgeber dann einen dafür freistellen?

Ja muss er.

Hier gilt § 10 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz. Das verweist auf die Gesetze und Rechtsvorschriften wenn im BBiG nichts anderes geregelt ist.

In Deinem Fall ist das der § 629 BGB (Freizeit zur Stellungssuche).

Ich hab Dir mal was das Du auch Deinem AG zeigen kannst:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/ende-der-ausbildung.html

marlonz 
Fragesteller
 06.06.2016, 11:52

Ah cool Danke! So hatte ich das nämlich auch gehört!

Muss er das dann auch wenn ich dann halt mehrere Tage nacheinander das habe und muss der den ganzen Tag freigeben oder nur die Zeit? 

Falls nur die "Zeit", wie ist das dann mit der Entfernung? Wenn ich z.B. 2 Stunden hin und zurück bräuchte. Und am nächsten Tag aber sowieso vor Ort noch ein Gespräch habe...

Sprich Tag 1: 200km entfernt an Tag 2 auch dort in anderer Firma.

Und muss ich dann Nachweise erbringen, das ich dort war? Will natürlich kein Stress oder Probleme bekommen.

Hexle2  06.06.2016, 12:00
@marlonz

Wenn Du an zwei Tagen hintereinander Vorstellungsgespräche hast, muss er Dich für beide Tage freistellen.

Einen Nachweis würde ich mir vorsichtshalber mal besorgen. Bei manchen AG weiß man nicht genau, was sie alles belegt haben möchten.

marlonz 
Fragesteller
 06.06.2016, 12:03
@Hexle2

Aber er muss für den ganzen Tag jeweils freigeben oder?
Dann wäre es ja gut, dann brauche ich nicht extra abends zurück und dann wieder hinfahren am nächsten Tag, da ich dort in der nähe übernachten kann

Hexle2  06.06.2016, 12:40
@marlonz

Dann nimm Dir die zwei Tage frei.

Es hat ja keinen Sinn die gleiche, nicht unerheblich lange Strecke, zwei Tage hintereinander fahren zu müssen.

Hexle2  06.06.2016, 14:08
@Hexle2

Dann nimm Dir die zwei Tage frei.

Nur vorsichtshalber: Nimm Dir die zwei Tage, Du hast einen Anspruch darauf.

Dein Arbeitgeber muss dir für Bewerbungsgespräche freigeben. Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, hat auch jeder Arbeitgeber dafür Verständnis.

Was du allerdings auf keinen Fall tun solltest, ist den Rat von Chrisl10 annehmen!!

Das wäre Betrug. Das wäre ein Straftatbestand. Wenn du erwischt wirst, müsstest du mit einem Verfahren und mit einer entsprechenden Vorstrafe rechnen. Den Arzt würdest du ausserdem in arge Schwierigkeiten bringen.

Deswegen: Ehrlich währt am längsten!

Kommt auf deine Vertragssituation an. Wenn dein Vertrag z.B befristet ist bis zum 01.07, oder er dir gekündigt hat, dann muss dein aktueller Arbeitgeber dir die Möglichkeit geben eine neue Arbeit zu bekommen. Wenn deine Arbeitszeiten 9 - 18Uhr sind wird er dich dafür freistellen müssen

marlonz 
Fragesteller
 06.06.2016, 11:34

Ich bin Auszubildender. Habe Ende oder Anfang nächsten Monats meine Mündliche und bin dann fertig.

Habe keinen neuen Vertrag angeboten bekommen wie eigentlich geplant. Sprich hab dann ab Ende diesen/Anfang nächsten Monat keinen Job mehr.

Ja, wenn bei deinem Alten Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung vorliegt  (Personalkürzung, ablauf deines befristeten Arbeitsvertrages) dann hat der alte AG eine Pflicht dabei mitzuhelfen, dass du was neues bekommst, dazu gehört auch die Freistellung zu bewerbungsgesprächen.

Willst du aber nur aus Lust und Laune was anderes suchen muß er nicht mitspielen.

marlonz 
Fragesteller
 06.06.2016, 11:37

Ich bin Auszubildender und habe bald meine Mündliche Prüfung und ab dem Zeitpunkt ist die Ausbildung beendet. 

Für danach suche ich einen Arbeitsplatz.

berlina76  06.06.2016, 11:38
@marlonz

Dann muss er dich freistellen, wenn er dich nicht übernehmen will.

Ja, er muss dich freistellen, allerdings hast Du kein Recht auf Lohnfortzahlung. Du bekommst Die Zeit also nicht bezahlt.

Die Idee von christl10 sich dafür krankschreiben zu lassen ist vollkommen daneben. Oftmals rufen auch die potentiellen neuen Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber an, da kommt es alles andere als gut wenn man dann erfährt das der Fragant "plötzlich" erkrankt ist und gleichzeitig topfit im Bewerbungsgespräch sitzt.