Müssen wir bei einer Klassenfahrt die Kosten für nicht teilnehmende Schulkameraden zahlen?

7 Antworten

Das ist bei Klassenfahrten anscheinend doch immer wieder das gleiche Theater. Ein paar Eltern schaffen es einfach nicht, rechtzeitig mal in Raten das anzuzahlen oder einfach damit zum zuständigen Amt zu gehen (falls sie Sozialhilfeempfänger sind - das wird ja bezahlt, man muss halt den Hintern hoch kriegen und dort einen Antrag stellen).

Das ist nicht gestattet und das habe ich in meinem ganzen Leben als Elternvertreter oder Stadtelternbeirat noch nicht gehört, dass die anderen dann zur Kasse gebeten werden.

Hier sollten die Elternvertreter dringend einen kurzfristigen Elternabend einberufen, das muss mit dem Klassenlehrer besprochen werden! So geht´s ja nicht. Klassenfahrten sind verpflichtend, die gehören zum Schuluntericht, da kann man nicht einfach sagen, ich fahre da nicht mit.

Notfalls muss sich hier mal der Schulleiter/in einmischen und sogar beim Elternabend kurz dazu was sagen. Jeder verpflichtet sich schriftlich (die meisten lesen das anscheinend gar nicht, was sie da unterschreiben), dafür zu sorgen, dass das "Kind" verpflichtend an allen Klassenfahrten teilnimmt.

Klar, der Lehrer wird da schon gebucht haben und will nun auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben, aber das haben nicht die "Zahlenden" auszubaden. Da muss Druck auf die "Nichtüberweiser" ausgeübt werden.

Na dann viel Spaß beim Elternabend. Wetten, dass keiner der Eltern erscheint, die nicht überwiesen haben?

lg Lilo

Das sind ja wohl die dümmsten Ausreden für Nichtzahlen wollen, die ich je von Eltern gehört habe - gilt alles nicht.

naja es ist ja so das es fix kosten gibt, die werden gerecht aufgeteilt.

wenn viele absagen kostet z.b. der bus inkl. Fahrer trotzdem das gleiche

natürlich wird das umgelegt auf den verbliebenen rest.

wenn die summer allerdings pro kopf ins absurdum steigt sollte die ganze fahrt einfach abgesagt werden.

die schule könnte zwar einspringen wenn es aber nur eine "spaß fahrt ist" wird sie das nicht tun.

LiselotteHerz  08.05.2017, 13:20

Es gibt keine "Spaßfahrten", wenn die Schule das ins Leben ruft. Da gibt es schon seit vielen Jahren Vorgaben vom Land, dass das immer mit dem Unterricht verbunden sein muss.

Mein Sohn war grade in München, die waren noch nicht mal im Englischen Garten, dafür war keine Zeit. Erst Dachau, dann dortiges Archiv, nächsten Tag entsprechendes Museum, anschl. Besprechung und Ausarbeitung.

Selbst die Abschlußfahrt nach Wien steht unter irgendeinem Motto, habe ich grade vergessen. Auch da ist nicht nur "Spaß" angesagt, das gibt es leider nicht.

Die Eltern haben bloß keinen Bock zu zahlen, ist ihnen anscheinend jetzt plötzlich eingefallen, dass das viel Geld ist und ich verwette meinen Kopf, dass sie das schon vor einem halben Jahr erfahren haben.

Bildung ist Ländersache, also kann man die Antwort nur geben, wenn man weiß, welches Bundesland betroffen ist. Schlüssig wäre aber ein Verfahren, bei dem die Elternversammlung mitbestimmt, wohin die Klassenfahrt geht und die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung über die Teilnahme des Kindes sowie für die Übernahme der Reisekosten abgeben. Wer nicht mitfährt, zahlt dann trotzdem. Für solche Fälle kann der vorausschauende Mensch eine Reisekostenversicherung abschließen. Sollte eine Schule ein andere Verfahren gewählt haben, muss man sich schon sehr wundern. In einem vernünftig regierten Land müsste man eigentlich mit solchen Dingen rechnen.

ICh würde mal sagen, wenn so kurzfristig abgesagt wird, dann nicht. Viele würden wohl, ob der noch höheren Kosten, der Fahrt gar nicht erst zustimmen.

Keiner kann zwar gezwungen werden mit auf Klassenfahrt zu gehen, aber das muss man dann von anfang an sagen, so wird der Preis gleich entsprechend berechnet

Bei Elternversammlungen können die Eltern über das Ziel der Reise und damit auch über die maximalen Reisekosten mitbestimmen. Wird ihr Kind bei Fahrtantritt krank, müssen sie die vollen Kosten der Klassenfahrt tragen, es sei denn, sie haben eine Reiserücktrittsversicherung (Hier ein günstiges Beispiel) abgeschlossen. Auch wenn das Kind von einer Klassenfahrt ausgeschlossen wird, müssen Eltern die Rückreisekosten selbst tragen. Einige Reiseveranstalter - darunter Schulfahrt.de bieten eine sogenannte 10 %-Stornofreiheit, bei der jeder 10. Reiseteilnehmer kostenfrei stornieren kann.

https://www.schulfahrt.de/ratgeber/reiseplanung/kosten-einer-klassenfahrt-und-finanzierung-218.php
https://www.herole.de/blog/rahmenbedingungen-klassenfahrt/

LiselotteHerz  08.05.2017, 13:23

So ist es