Müssen Unternehmen grundsätzlich Rechnungen auf Deutsch ausstellen?

7 Antworten

Gemäß § 87 Abgabenordnung ist die Amtssprache deutsch. Werden einer Behörde nun zum Beispiel Rechnungen in einer anderen Sprache vorgelegt, kann diese eine Übersetzung der Rechnungen verlangen.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87.html

Wenn du willst, dass man dir Geld überweist, solltest du darauf achten, dass man deine Forderung versteht.

Es gibt keine Verordnung, dass man als Deutscher eine Fremdsprache beherrscht.

Eine in Englisch abgefasste Rechnung kann ich innerhalb Deutschlands also einfach ignorieren.

Nicht (nur) grundsätzlich aber mindestens. Dazu kann man den relevanten Text auch noch in diversen Sprachen wiederholen, um es dem Empfänger leichter zu machen

Wenn mir ein deutsches Unternehmen (oder Niederlassung hier) eine nichtdeutsche Rechnung schickt, landet sie ungestraft im Papierkorb. Die Ware behalte ich, bis die Richtige Rechnung kommt bzw. für immer.

Die Mahnungen (hoffentlich in Deutsch) interessieren mich nicht, da ich nie eine (korrekte) Technung erhalten habe. Das sieht auch die Justiz so.

Die formalen Anforderungen an eine Rechnung stehen in §§ 87 AO und 14 Abs. 4 UStG. Lies, dann weißt.

Hardware02  24.12.2016, 09:13

Und warum beantwortest du die Frage nicht einfach? Mich hätte das auch interessiert. Aber solche Antworten braucht kein Mensch.

wurzlsepp668  24.12.2016, 10:32
@Hardware02

die Frage wurde beantwortet ....

MIT Quellen ....

wenn DU zu Faul bist, diese zu lesen, ist das DEIN Problem!

Ich glaube nicht, dass §87 Abgabenordnung hier relevant ist

Wenn es um komliziertere steuerrelevante Texte geht, ja, aber da steht nicht: alles muss in Deutsch abgefasst sein, sondern: 

kann die Finanzbehörde verlangen ... 
Das bedeutet: Wenn ich als Unternehmen in Deutschland interne Sprache englisch habe (was ja in vielen Konzernen üblich ist), dann kann das Finanzamt Übersetzungen verlangen, es um solche steuerrelevanten Texte geht. Die Bilanz sollte in Deutscher Sprache vorgelegt werden, ebenso wie der Bericht des Wirtschaftsprüfers. 

Rechnungen aus dem Ausland werden anstandslos anerkannt,
ebenso Rechnungen ich als deutsches Unternehmen ausstelle mit
englischen Texten / Produktbeschreibungen und "Invoice" 
als Überschrift, egal ob Kunde im Inland oder Ausland sitzt.

Zahlen sind in jeder Sprache lesbar .. 

Die Anforderungen an eine Rechnung müssen natürlich immer erfüllt sein,
Unternehmensnamen, Sitz, Geschäftsführung, Kontaktdaten,
Liefer/Leistungsdatum, einbehaltene Mehrwertsteuer (wenn relevant), die Bezeichung und Menge der gelieferten Ware, fortlaufende Rechnungnummern,

zu den Anforderungen an eine Rechnung gehört aber nicht, dass alles in deutsch sein muss.