Müssen Rauchmelder bei Hausverkauf installiert sein?

5 Antworten

Nein, Du verkaufst das Haus wie es steht und liegt. Dein Nachfolger kann nachrüsten. Gruß, Peter

wo ist das Problem wegen 5.-- die ein Rauchmelder kostet. Es muß in jedem Schlafzimmer und Fluchtweg einer installiert sein. Alles vernachlässigbar bei den Kosten von einem Hauskauf

kasse1 
Fragesteller
 11.02.2015, 20:11

Die antwort taugt nicht viel - dennoch danke. Meine Rauchmelder kosten ca. 25 € Stück.

Wer nur 5 € ausgeben will, kann das gerne tun. Vermutlich wird er dann jedes Jahr die Batterie wechseln ;)

Ob die summe vernachlässigbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Hast du ein Haus? Achtest du deswegen nicht mehr auf Preise bei günstigen Produkten?

Der jeweilige Eigentümer muss außer in Berlin, Brandenburg und Sachsen Rauchwarnmelder installieren. Das kann auch der neue Eigentümer machen; er kann aber auch verlangen, dass sie vor Übergabe installiert sind.

Das gilt nicht für Neubauten; da müssen bei Abnahme alle Rauchwarnmelder funktionsfähig vorhanden sein.

im übrigen siehe meinen Tipp:

https://www.gutefrage.net/tipp/rauchwarnmelder---geschaefte-durch-angstmacherei

kasse1 
Fragesteller
 01.02.2015, 18:19
er kann aber auch verlangen, dass sie vor Übergabe installiert sind.

Klingt gut. Bist du sicher?

Dein zusatz mit Neubauten irritiert mich. zur sicherheit: Muss der Verkäufer eines Altbaus vorab Rauchmelder installieren?

Seehausen  01.02.2015, 18:27
@kasse1

Bei Neubauten gehören Rauchwarnmelder wie die Erfüllung aller anderer öffentlich-rechtlichen Vorschriften auch zum Kaufpreis, sonst hat das Haus einen Mangel. Bei Altbauten bestand diese Forderung jedoch zum Zeitpunkt der Errichtung nicht, weshalb Käufer und Verkäufer sich einigen können, wer die Rauchwarnmelder anbringt, zumal es dem Eigentümer überlassen bleibt, ob und welche welche Wartungsverträge er abschließt. Es darf nur nichts verschwiegen werden.

Bei Altbauten dürfte die Montage von Rauchwarnmeldern im übrigen keine ernsthaften Auswirkungen auf den Kaufpreis haben, evtl. verursachen unnötige und ungünstige Wartungsverträge aber erhebliche laufenden Kosten.

Darf ich mal fragen wie hoch der Kaufpreis ist und was die Rauchmelder kosten ?

kasse1 
Fragesteller
 11.02.2015, 20:07

mittlere 5-Stellige Summe. Rauchmelder 25 €/St.

Rauchmelder sind nur bei Mietwohnungen Pflicht. Da musst du dich mächtig verhört haben.

kasse1 
Fragesteller
 01.02.2015, 18:06

Nein. Das weiß ich sicher. Rauchmelder sind in einigen bundesländern Pflicht seit 1. Januar 2015. Vermutlich hast du nicht genau hingehört ;)

Seehausen  01.02.2015, 18:14

Außer in Berlin, Brandenburg und Sachsen sind in allen Bundesländern in Schlafzimmern auch von Einfamilienhäusern Rauchwarnmelder Pflicht.

Siehe auch meinen Tipp:

https://www.gutefrage.net/tipp/rauchwarnmelder---geschaefte-durch-angstmacherei

missesgreen  01.02.2015, 18:18
@Seehausen

Liest du eigentlich auch mal die Links, die du postest??? Da steht nichts drin von Eigenheimen, sondern ausschließlich von Miethäusern. Und im Übrigen ist dies nur ein Tipp irgend eines Users, der keinerlei Rechtsgrundlage hat. Hier ein Auszug aus deinem Link zur Beachtung:

Die Vermieter sind nach der Landesbauordnung verpflichtet, die Rauchwarnmelder anzubringen; die Mieter sind zur Unterhaltung (Batteriewechsel) verpflichtet; da dies öffentlich-rechtlich vorgeschrieben ist bedarf es keiner Änderung des Mietvertrags.

UND

ein Verstoß gegen die entsprechende Vorschrift der Landesbauordnung ist nicht einmal ein Ordnungswidrigkeitstatbestand.

missesgreen  01.02.2015, 18:22
@missesgreen

Dann solltest du deine sogenannten Tipps mal dringend korrigieren, dein Link ist nämlich wenig aussagekräftig und hinsichtlich Eigenheimen steht da rein gar nichts drin.

kasse1 
Fragesteller
 01.02.2015, 18:25
@missesgreen

Nur damit wir uns nicht mit den bundesländern verzetteln: Die Frage zielt auf ein Haus in BW ab.

Seehausen  01.02.2015, 18:31
@kasse1

In den Landesbauordnungen wird nicht zwischen Eigenheimen und Mietwohnungen unterschieden, sondern nur zwischen Schlafzimmern, Wohnzimmern und Küchen. Und dann wird festgelegt, dass Mieter die Dinger unterhalten müssen, wenn das nicht der Vermieter schriftlich übernommen hat. Das ist natürlich gegenstandslos, wenn der Eigentümer selber in seiner Wohnung wohnt!

Lest doch einfach mal Eure Landesbauordnung, die kann man problemlos ergoogeln!!