MÜSSEN ELTERN ZAHLEN? (STUDIEREN)

12 Antworten

Wenn du deine Ausbildung, die du jetzt machst, abgeschlossen hast, dann ist deine 1. Ausbildung beendet und deine Eltern muessen keinen Unterhalt mehr zahlen. Du muesstest dann schon nachweisen, dass die Ausbildung nur ein Zwischenschritt war, um dich fit fuer das Studium zu machen und es muss natuerlich alles ineinander uebergreifen inhaltlich.

Wenn das so waere, dann muessten deine Eltern weiter Unterhalt leisten und du koennstest sie natuerlich auch darauf verklagen. Beim Bafoeg wird das auch vorher geprueft, ob die Eltern zur Zahlung verpflichtet sind und ob sie leistungsfaehig sind.

Hi,

leider denken immernoch viele ein späteres Studium gehört zwangsläufig nicht mehr zur Erstausbildung. Die Gerichte sehen das anders. Wenn du nach der Berufsausbildung ein inhaltliches Studium draufsetzt, dann sind Eltern noch im Bachelor UND im Master unterhaltspflichtig, da es als ein einziger zusammengehöriger Ausbildungsabschnitt gesehen hat.

Baut das bei dir inhaltlich aufeinander auf, hast du Voraussetzungen für Bafög, aber nur dann wenn deine Eltern wenig bis nichts verdienen. Bekommst du aufgrund des Einkommens deiner Eltern kein Bafög und sie zahlen dir nicht was sie nach dem Bescheid müssten, kannst du dir das einlagen oder du lässt das Amt das für dich einklagen (Vorausleistungsantrag Bafög - Formblatt 8).

Baut dein Studium inhaltlich nicht aufeinander auf, dann gibt es kein Bafög und deine Eltern sind gesetzlich gesehen raus und das Ganze wäre dein Privatvergnügen.

schleudermaxe  31.03.2015, 06:24

Bist Du Dir sicher? Die PH sieht das anders und wirft die Kinder nach dem ersten Abschluß aus der Familienhaftpflicht raus und die Kids benötigen eine eigene.

comedyla  31.03.2015, 07:53
@schleudermaxe

Hi, ja bin ich. Ich habe selbst erst eine Berufsausbildung gemacht und dann ein inhaltlich aufbauendes Studium. Ich kenne die Gerichtsurteile und habe alles an eigener Haut mitbekommen ;) Und ich war auch noch bis zu meinem 25. Geburtstag in der Familienversicherung, obwohl meine "erste" Berufsausbildung mit 22 zu Ende war.

comedyla  31.03.2015, 07:59
@comedyla

zur Haftpflicht: Ich war mit meinen Eltern versichert bis ich das Studium beendet hatte. Es kam sogar zu Versicherungsfällen im Studentenwohnheim/am Studienort. alles gut. aber: da kann sich tatsächlich je nach Vertrag was ändern und muss immer vorher geschaut werden. Da braut auch jede Stelle seine eigene Suppe. Kindergeld zB sieht den Master als "Zweitstudium", alle anderen stellen tun das nicht.

die rechtsgrundlage  sieht so aus, dass deine eltern dir eine ausbildung ermoeglichen muessen - eine 2. ausbildung ist freiwillig!

comedyla  30.03.2015, 22:51

Die Interpretation was aber "eine" Ausbildung ist, ist hier der Knackpunkt. Etwas inhaltlich draufsetzen gehört immer noch zur Erstausbildung. Jedes Kind soll seinen Fähigkeiten nach der bestmögliche Bildungsabschluss/Berufsabschluss ermöglicht werden. Wenn man erstmal Rechtsanwaltsgehilfe lernt und dann Jura studiert, ist beides zusammen nur eine Ausbildung. Studiert man aber nach dem Rechtanwaltsgehilfe dann Physik... erst dann wäre es auch nach Rechtsicht eine zweite Ausbildung.

Die Eltern wären Dir nur bis zum Abschluss der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig - ihre Unterhaltspflicht würde also mit dem Abschluss Deiner Lehre enden.

Im Ausnahmefall wären die Eltern Dir aber auch während des Studiums noch weiterhin unterhaltspflichtig und zwar,

  • wenn das Studium in direktem Zusammenhang zum erlernten Beruf stehen würde, also auf diesen aufbauen würde
  • und das Studium zeitnah anschließen würde, also direkt im Anschluss an die Lehre aufgenommen würde
  • und dieser Ausbildungsweg vorher mit den Eltern so abgestimmt worden ist.

Eine weitere Ausnahme wäre gegeben, 

  • wenn die Eltern Dich in die Lehre gedrängt hatten, obwohl Du lieber studieren wolltest 
  • und die Voraussetzungen für das Studium gegeben waren, Du also die Schule mit dem Abitur abgeschlossen hast oder hättest abschließen können.

Müssen dann meine Eltern Bafög zahlen?

BAföG (oder aufstockendes BAföG) würdest Du nur erhalten können, wenn Du zwar noch einen Unterhaltsanspruch an die Eltern hättest, diese Dir aber wegen zu geringen Einkommens keinen (oder nicht den vollen) Unterhalt zahlen könnten.

wären sie dann dazu VERPFLICHTET mir ein gewissen Betrag (der sich errechnet) auszuzahlen? 

Bestünde dann die Möglichkeit, während des Studiums bei den Eltern zu wohnen, würden sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen, indem sie Dir Verpflegung und Unterkunft zur Verfügung stellen. Sie müssten Dir dann kein Bargeld geben.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/