Müssen Eltern ihren Kindern Briefe aushändigen? Was tun wenn sie sich weigern?

17 Antworten

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Ladungen vor Gericht oder amtliche Zustellungen erfolgen immer persönlich bzw. via Einschreiben.

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Für den Versender wurde die Zustellung also nachweisbar in erster Linie ordnungsgemäß ausgeführt und ein Nichterscheinen zum Termin ist erstmal Verschulden des Briefempfängers.

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Briefgeheimnis besteht auch für Minderjährige. Das heisst, Eltern die die Post ihren Kindern nicht überreichen, haben bereits gegen das Gesetz des Briefgeheimnis verstossen.

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Um also eigenen Umständlichkeiten oder Konsequenzen zu entgehen, weil man als Kind die Ladung nicht erhalten hat, wäre wohl nur durch Anzeige gegen die Eltern zu verhindern. Ansonsten ist es Eigenverschulden aus rechtlicher Sicht.

Hallo, wenn die Eltern bestätigen, dass sie die Briefe nicht weitergegeben haben, ist das kein Problem. Wenn aber nicht, steht Aussage gegen Aussage. Aber so gemein können Eltern doch nicht sein, oder?! Gg

BarbaraHo  05.08.2015, 04:02

Hast du eine Ahnung wie Eltern sein können... Da werden Kinder unterschiedlich behandelt... Von der Prinzessin bis zum Diener/Geldgeber kann in einer Familie alles vorkommen. Oder denke nur an die ganzen Missbrauchsfälle und Misshandlungen, Kindeswohlgefährdung usw.

Welchen Grund haben Deine Eltern, Dir so wichtige Post vorzuenthalten? Es ist schon am Umschlag ersichtlich, dass es wichtige Post ist. Erkläre vor Gericht, dass es durch die Schuld Deiner Eltern zu Fristversäumnissen kam, da sie Dir die Post vorenthalten haben. Ausserdem gibt es das Gesetz des Briefgeheimnisses, das gilt auch für Deine Eltern!!!!

Deine dürfen die Briefe unterschlagen.....Aber Du kannst das bei Gericht sagen,am besten wenn Deine Eltern im Zuschauerraum sitzen,und mithören.

DerTroll  26.06.2010, 09:18

nein, Eltern dürfen Briefe nicht einfach so unterschlagen!

Mizi59  26.06.2010, 09:31
@DerTroll

Logisch dürfen,oder sollen sie das nicht.Aber was willst Du dagegen tun?...willst Du Deine Eltern anzeigen...???wegen Unterschlagung...???

DerTroll  26.06.2010, 09:57
@Mizi59

in dem Fall ganz klar: JA!

Eltern müssen den Kinder die Post geben , sonst verstoßen sie gegen das briefgeheimnis