Müssen eingetragene Vereine ihre Spenden offenlegen?

2 Antworten

Grundsätzlich hat nur die Mitgliederversammlung einen Anspruch auf Einsicht in die Geschäftsunterlagen des Vereines. Ein einzelnes Mitglied hat einen solchen Anspruch nur dann, wenn es ein besonderes Interesse daran nachweisen kann.
Ein Nichtmitglied hingegen hat keinen derartigen Anspruch.

Gemeinnützigkeit bedeutet, dass der Verein sich in seiner Satzung grundsätzlich verpflichtet, ausschließlich bestimmte, steuerbegünstigte Zwecke zu verfolgen und seine Einnahmen ausschließlich für diese Zwecke zu verwenden.

Gemeinnützigkeit bedeutet hingegen nicht, dass der Verein der Allgemeinheit Einblick in seine Geschäfte zu gewähren hat.

vereinsmayer  12.09.2014, 04:04

Wirklich? Ein Mitglied braucht ein besonderes Interesse, um die Unterlagen einzusehen?

Ich habe diese Einsicht immer frei angeboten. Sonntagmorgens, zwischen 06:00-07:00 Uhr...

Die Spenden müssen in den Bilanz bzw. Einnahmen-/Ausgabenübersicht der jährlichen Bilanz des Vereins als solche erfasst und ausgewiesen werden. Der Finanzbericht wird bei der JHV von den Mitgliedern abgesegnet. Das Protokoll wird beim Amtsgericht hinterlegt, wenn ich mich nicht täusche.

LauraGrabfeld 
Fragesteller
 06.09.2013, 15:51

Das heißt also, ich kann diese Bilanz nur einsehen wenn ich offizielles Mitglied in dem Verein bin? Oder würde eine einzelne Spende dazu auch ausreichen?

kellar  06.09.2013, 15:57
@LauraGrabfeld

Ja, als Mitglied hast du das recht, als Nichtmitglied nicht, so sehe ich das.

LauraGrabfeld 
Fragesteller
 06.09.2013, 16:06
@kellar

Okay, vielen vielen lieben Dank!

JotEs  06.09.2013, 16:57

Das Protokoll wird beim Amtsgericht hinterlegt, wenn ich mich nicht täusche.

Nur Protokolle, die eintragungspflichtige Inhalte haben, muss man dem Amtsgericht schicken, und zwar im Rahmen der Anmeldung dieser Inhalte zur Eintragung. An der Spendengeschichte ist das Amtsgericht nicht interessiert. Die Gemeinnützigkeit hat ja auch nichts mit dem Amtsgericht zu tun, sondern mit dem Finanzamt. Deshalb müssen die Spenden im Rahmen der Steuererklärung des Vereines genannt werden.