Mülltrennung als Mieter verpflichtend oder nicht?
Ich bin Mieter in einen Wohnkomplex bestehend aus zirka 20 - 30 Mietparteien inkl. einiger Eigentümer wir benutzen zusammen für alle frei zugängliche Müllcontainer im Außenbereich für den alg. Hausmüll, da die Mülltonnen aufgrund von Sparmaßnahmen von 4 auf 2 reduziert wurden, will uns unsere Hausmeisterin/ Verwaltung dazu Verpflichten den Müll zu trennen d.h. z.B. gelber Sack,grüner Punkt, Bio Müll usw. wobei wir den gelben stinkenden Müllsack bis zur Abholung im Innnebereich sprich im eigenen Keller aufbewahren sollen. Punkt eins sehe ich in der Mülltrennung wenig Sinn, unabhängig davon fehlt hierfür die rechtliche Grundlage, da in der Hausordnung nichts von Mülltrennung steht und sich auch das BGH meines Erachtens nicht mit Mülltrennung beschäftigt. Wer kennt sich diesbezüglch aus und kann mir sagen ob ich verpflichtet bin zu trennen oder nicht. Ich den das die Mülltrennungvorschrift keine rechtliche Grundlage hat und sofern eine Mülltrennung erfolgen soll die Hausverwaltung dafür verantwortlich ist entsprechende Mülltrennbehältnisse aufzustellen?!
10 Antworten
Wenn der Mietvertrag dazu nichts sagt, hast Du schon einmal gute Chancen. Selbstverständlich bist Du an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Soweit ich weiß (ich bin nicht unbedingt auf dem letzten Stand) gibt es keine Vorschriften, die eine Mülltrennung, wie von Dir beschrieben erzwingen; letztendlich darfst Du fast alles in den Restmüll werfen. (Ausgenommen sind Elektrogeräte und gefährliche Stoffe.)
Die Abfallsbeseitigungssatzung der Kommune und damit in Verbindung die Abfallgebührensatzung fordern in der Regel das Trennen des Abfalls. Dabei für den Restmüll, aber auch die Erfassung der Wertstoffe werden dann die entspr. Behälter ja nach Personenzahl in der WE bereitgestellt, dazu gehören auch gelbe, braune und blaue Tonne. Gelb und blau sind kostenlos, aber in die Kalkulation isgesamt bereits einbezogen. Der Vermieter spart also nicht, wenn er diese Tonnen nicht aufstellt. Beschafft euch die angespr. Satzung und lest nach. Fordert danach den VM auf, so zu verfahren oder / und informiert die Kommune bzw. den Entsorger, dass der Vermieter nicht pflichtgemäß handelt und gegen die Satzung verstößt. Das könnte die Verhängung von Busgeld nach sich ziehen. Letzten Endes werden durch Mülltrennung Kosten gespart, da das Restmüllaufkommen dadurch erheblich gesenkt werden kann.
abgesehen,davon würde es für ich keine rechliche Grundlage brauchen,den Müll zu trennen,ich finde es selbstverständlich.....
Doch, du bist zur Mülltrennung verpflichted, das kann eventuell sogar strafliche (richtiges Wort ???) Folgen haben. Allerdings kannst du dich beschweren, wenn nicht genug COntainer zur Verfügung stehen.
In vielen Gebieten Deutschlands ist es üblich zu trennen. Durch Verringerung der Müllgefäße verringern sich die Nebenkosten - nicht die Kaltmiet.
Es ist auch üblich die gelben Säcke bis zur Abholung im privaten Keller zu lagern. Obs stinkt, liegt an dir. Du solltest den Jogurtbecher und Dosen kurz mit Wasser ausspülen.
man muss ja nicht pro Gefäß 1 L nehmen.
Wie schon in einem anderen Kommentar erwähnt, macht es aus meiner Sicht wenig Sinn und ist eine totale Wasserverschwendung wenn jeder seinen Müll aus oder abspült, es bleibt ja nicht bei beim Joghurt Becher oder der Thunfischdose,da mitlerweile fast jedes Produkt den grünen Punkt hat, ob es hinterher recylbar ist oder nicht. Die Aussage des Ausspülens widerspricht dem Umweltgedanken und sparsamen Umgang mit Resourcen wie Wasser.