Müllentsorgung – welche Pflichten haben Mieter/Vermieter?

5 Antworten

Wer ist dafür verantwortlich, dass die Tonnen am Tag vor der Leerung in den Schacht gestellt und nach der Leerung wieder aufgestellt werden?

Der Mieter, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Wenn die Mieter selbst dazu verpflichtet sein sollten, hat der Vermieter die Aufgabe, einen Plan zu erstellen, welche Mietpartei, in welcher Woche an den drei Leerungstagen „Tonnendienst“ hat?

Nein, jeder Mieter hat sich um seine eigene Tonne zu kümmern, es sei denn, daß vertraglich etwas anderes vereinbart wurde, z. B. über die Hausordnung.

Kann der Vermieter auch einen externen Dienstleister beauftragen, die Tonnen in den Schacht zu stellen und die anfallenden Kosten den Mietern über die Nebenkosten in Rechnung stellen?

Nein, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.

Tipp: Vereinbarungen können z.B. über die AGB getroffen werden. Zu deren Gültigkeit ist es aber wichtig zu wissen, daß dies nur allgemeine und keine speziellen, zwischen den einzelnen Vertragsparteien Regelungen sein dürfen. Die Rechtsprechung legt genauen Wert darauf, was in den AGB stehen darf und was nicht!

Rachull 
Fragesteller
 06.06.2020, 11:24

Danke für deine Antwort. Im konkreten Fall ist es so, dass es keine separaten Tonnen für jede Mietpartei gibt. Die Tonnen werden gemeinschaftlich genutzt. Es muss also eine Regelung getroffen werden, wer wann die Tonnen in den Schacht stellt.

Bisher stellte sich das Problem nicht, weil die Mitarbeiter der Entsorgungsfirma über den Schacht in den Müllkeller einstiegen und die Tonnen in den Schacht stellten. Nachdem es dabei zur Verletzung von Mitarbeitern kam, gibt es jetzt die Ansage, dass die Leerungen nur noch stattfinden, wenn die Tonnen von wem auch immer im Schacht bereitgestellt werden.

Der Vermieter, sein Verwalter und er Hausmeister sind zuständig.

Rachull 
Fragesteller
 06.06.2020, 11:39

Danke!

Wer ist dafür verantwortlich, dass die Tonnen am Tag vor der Leerung in den Schacht gestellt und nach der Leerung wieder aufgestellt werden?

Das sollte in Deinen Mietvertag stehen.

Und wenn darüber nichts drinsteht, dann ist der Vermieter zuständig.

Rachull 
Fragesteller
 06.06.2020, 11:25

Es steht nicht in meinem Mietvertrag

NoName08154711  06.06.2020, 11:30
@Rachull

Dann sollten sich alle Mieter zusammentun und den Vermieter mit dem Problem konfrontieren.

Rachull 
Fragesteller
 06.06.2020, 11:39
@NoName08154711

Ja, danke, das wäre auch meine Lösung. Wobei es nicht so leicht ist, alle Mieter für soetwas zu gewinnen.

ja der vermieter kann einen externen dienstleister beauftragen, wenn es keinen hausmeister/hausmeisterin gibt.

Gerhart  06.06.2020, 13:26

... und auch die Kosten für den externen DL übernehmen!

Da es bisher üblich war, dass die Entsorgungsfirma die Tonnen selbst in den Schacht gestellt haben, ist davon auszugehen, dass es im Mietvertrag keine spezielle Regelung dafür gibt.

Sicher gibt es aber im Mietvertrag eine Regelung, wer die Hausmeisterkosten zu tragen hat. Zu den Tätigkeiten des Hausmeisters wird wohl künftig auch das Bereitstellen der Tonnen gehören. Insgesamt wird er mehr Geld bekommen und das wird dann über die Umlage von allen Mietern bezahlt.

Gibt es keinen Hausmeister, wird es wohl Regelungen geben für die Hausreinigung, Pflege von Außenanlagen u. ä. Das Bereitstellen von Mülltonnen gehört dann nicht dazu. Da es in jedem Fall erst einmal Pflicht des Hauseigentümers oder der Verwaltung ist, für die Bereitstellung zu sorgen, wird es wohl eine neue Kostenposition in den Betriebskosten geben, die jederzeit eingeführt werden kann, wenn sie wirklich neu ist.

Sollten die Mieter dann gemeinschaftlich dagegen sein, dass ihnen neue Kosten entstehen, könnten sie sich immer noch zusammen tun, um eine Regelung zu treffen, die dann auch Vermietung/Hausverwaltung möglicherweise erst einmal akzeptieren. Zumindest so lange, bis es schief geht und spätestens dann wird man wieder eine Lösung finden, die die Zuständigkeit gegen Bezahlung auf eine bestimmte Person überträgt.

Rachull 
Fragesteller
 06.06.2020, 15:36

Vielen Dank für die Erläuterungen, klingt sehr plausibel. Der Vermieter ist also verpflichtet, sich um das Problem zu kümmern, wenn ich Sie richtig verstehe. Er kann nicht sagen, das geht mich nichts an, lieber Mieter, klärt das untereinander, wie ihr die Tonnen in den Schacht bekommt.

bwhoch2  06.06.2020, 16:41
@Rachull

Richtig! Er muss sich um eine Regelung kümmern. Sie könnte zwar für die Mieter Mehrkosten bedeuten, aber die Verantwortung kann er so nicht abschieben, denn bisher gab es keinerlei Anweisung für die Mieter, zwecks Müllentsorgung mehr als den Müll zur Tonne zur Tonne zu bringen. Wie die Gemeinschaftstonnen dann leer werden, darum muss sich erst mal der Vermieter kümmern. Wären es einzelne Tonnen je Mieter, könnte das anders aussehen.

Rachull 
Fragesteller
 07.06.2020, 10:28
@bwhoch2

Ja, so sehe ich das auch. Zumal die Mieter ja nicht selbst mit der Entsorgungsfirma sprechen können. Das muss ja auch den Vermieter/eigentümer des Hauses laufen. Er ist ja der Vertragspartner. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.