Müll in Garage gelagert, Probleme mit Vermieter
Hallo, meine Freundin hat ein Problem: Sie hat dummerweise Müll in der Garage gelagert, nun waren da einige Fliegen und auch Flecken auf dem Boden. Sie hat den Müll mittlerweile entsorgt aber es sind noch Flecken auf dem Boden, die mein mann ihr aber mit dem Hochdruckreiniger reinigen will. angenommen es eyistieren Fotos wie es vorher(also mit Müll) war, kann sie Ärger mit dem Vermieter bekommen? Kann er ihr die Wohnung kündigen auch wenn alles wieder beseitigt ist... Sie weiss selber das das nicht in Ordnung war, ist jetzt aber leider so.....
Danke und LG Michaela
11 Antworten
Wenn wieder alles behoben ist, dürfte es hier keine Probleme vom vermieter geben. Wenn sich keiner der anderen Mieter beschwert hat, dann ist eigentlich alles ok. Es sollte allerdings nicht zur Gewohnheit werden, den Müll in der garage zu lagern.
Es kann höchstens zu einer Abmahnung kommen. Der Müll ist ja nun beseitigt. Man kann sich ja auch ne Ausrede einfallen lassen, warum hier ein Zwischenlager eingerichtet wurde......... War das eine Einzelgarage - also mit Zwischenwänden zu den Nachbargaragen ?
sind mehrere Garagen nebeneinander....
inne offen - oder durch eine Wand getrennt - also nicht einsehbar aus der nachbargarage ?
Durch Wände getrennt.... ihre Garage hat ne Verbindungstür zum Haus....
Na also, so ist es ja ein abgeschlossener Raum. Was wollen den die Nachbarn darin. Würde mir da keine Sorgen mehr machen, wenn der Müll nun weg ist. Aber sag ihr, dass es eine einmalige Sache bleiben sollte......
Wenn ich das richtig verstehe, hat der VM noch keine Kenntnis vom Zustand der Garage. Wo kein Kläger, da kein Angeklagter. Wenn nun der Zustand wieder hergestellt wird, gibt es kein Problem. Einen Grund zur Kündigung der Wohnung sehe ich nicht (ich hoffe, diese sieht besser aus). Ich gehe davon aus, dass weder Abmahnungen noch Kündigungsandrohungen oder gar Fristen vom VM gestellt wurden. MfG
Nein bisher noch gar nichts aber meine Freundin vermutet das jemand ungerechtfertigt in ihrer Garage war und fotos gemacht hat bevor sie den Müll entsorgt hatte....
Da dies aber nur eine Vermutung ist und der Grund dafür verschwunden ist, würde ich mir keine großen Sorgen machen. MfG
Vermutlich wird ihr nicht gleich gekündigt. Sie kann aber damit rechnen, dass sich der Vermieter immer wieder die Wohnung ansehen möchte, was ich verstehen kann.
Ach quatsch, wenn jetzt alles weg ist und auch sonst keine Probleme sind gibt es hier ja wohl keinen Grund zu einer Kündigung, entspannt euch...
Auch wenn die Frage schon älter ist - es fehlt eine wichtige Info: der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung!
In eine Garage gehört zwingend ein Auto oder Motorrad. Und die ziehen üblicherweise auch keine Fliegen, unangenehme Gerüche und Fotografen an..
Warum war die Garage denn nicht abgeschlossen, dann können gar keine heimlichen Fotos entstehen? Wer eine verschlossene Garage aufbricht, könnte wenigstens für Einbruch belangt werden.
Da sind auch Wohnungseigentümer dabei, es haben wohl welche Fotos gemacht, allerdings noch nicht beim Vermieter beschwert. Kann es da dann irgendwelche Probleme geben? Die sind wohl einfach in die Garage "eingebrochen" eben wegen den Fliegen......