MPU Anordnung erst nach 10 Monaten?
Mein Mann hat letztes Jahr im sommer den Führerschein für 1 Jahr wegen einer Alkoholkonzentration von 1,4 %o verloren. Im November bekam er ein Schreiben in dem stand, daß er 3 Monate vor Ablauf der Sperre sich um die Neuerteilung seines Führerscheines bemühen kann. Im April war er mit allen erforderlichen Unterlagen beim Verkehrsamt und da teilte man ihm mit, daß er noch keinen Führerschein bekommen würde, weil er 4 Jahre zuvor einmal mit 0,4%o aufgefallen war,er müsse erst 1 Jahr lang Abstinenz beweisen und dann zur MPU. Er war sehr erstaunt, daß man ihm das erst jetzt sagt, er hätte ja das Jahr, wo er die Sperre hat gut dafür nutzen können die Belege zu erbringen und sich auf die MPU vorzubereiten, aber jetzt wird es 2 Jahre sein, wo er ohne Führerschein ist und in seinem Beruf nicht arbeiten kann. Die Verkehrsamtsangestellte meinte, daß so ein Verfahren durchaus rechtens sei, sie haben erst im Dezember von dem ersten Alkoholdelikt 4 Jahre davor erfahren und waren nicht verpflichtet ihn darüber zu benachrichtigen, sondern konnten warten, bis er dort auftaucht um sienen Führerschein wieder zu beantragen. Kann mir einer hier sagen, ob das wirklich so stimmt? siend die berechtigt eine MPU in diesem Fall anzuordnen und dann noch dazu so spät?
5 Antworten
Wie ist er denn mit den 0,4 Promille aufgefallen? Ausfallerscheinungen? Unfall?
Normalerweise kommt bei diesem Wert ja nichts mehr nach...
Dann sind 0,4 Promille doch ok?
Schönen Tag noch, auf Wiedersehen. Warum steht das in den Akten?
Ja, eine MPU verjährt nicht.
Alles rechtens.
Ob "diese Vorgehensweise" so rechtens ist, weiß ich nicht - mit Verjährung hat das allerdings überhaupt nichts zu tun.
Die MPU wurde ja gerade erst angeordnet.
Gruß Michael
Sowas nennt man Behördenwillkür.
So was nennt sich "Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer"...
Eine ebenfalls rechtmäßiger Ausdruck. Allerdings dennoch willkürlich festgelegt, ich kenne Beispiele, welche milder geahndet worden sind, zum Nachteil der "anderen Verkehrsteilnehmer". Zitat " Sie machen nicht den Eindruck (trotz positivem Bluttest und durch Polizeibeamte, bei frischer Tat ertappte Rauschgiftkosument und(!) Fahrzeugführer) als würden sie Drogen nehmen, es ist kein Abstinenznachweis erforderlich" Hier von Willkür zu sprechen halte ich für angebracht.
Doch. Nach 15 Jahren spätestens bist du wieder ein unbeschriebenes Blatt.
So richtig wirksam wird die Verjährung nach 15 Jahren aber nur, wenn Du an den Fristablauf denkst, Einblick in die gespeicherten persönlichen Daten verlangst und dann unter Verweis auf die Verjährung die Löschung der "überlagerten" Daten verlangst. Die Löschung findet nämlich nicht automatisch statt, sondern die müssen jede Akte manuell aufrufen bzw. in die Hand nehmen und verjährte Einträge manuell löschen. Das machen sie aber nicht von allein, sondern erst, wenn man sie mit der Nase darauf stößt. Daten, die zwar formal verjährt, aber noch vorhanden und im Fall eines Strafverfahrens dem Gericht bekannt werden, sind nicht wirksam verjährt. Das Wissen über die alten Akteneinträge kann man nicht aus einem Kopf löschen. Da Gerichte Spielraum beim Strafmaß haben und bei negativer Vorgeschichte tendentiell härter verurteilen, dürfen verjährte Einträge dem Gericht nicht bekannt sein.
Mir ging es dabei vorrangig um die MPU-Anordnung. Selbst wenn noch Einträge in der Akte vorhanden sind, dürfen diese nicht verwendet werden, wenn sie älter als 15 Jahre sind. Vorausgesetzt, man hat nicht zwischendurch eine Fahrerlaubnis beantragt, die verwehrt worden ist. Dann beginnt die Frist neu zu laufen.
Insgesamt ein sehr komplexes Thema, auf das ich auch nur eine Laiensicht habe.
Das ist normal, es ist Behördenwillkür, aber es ist rechtlich nicht angreifbar.
Es ist keine Behördenwillkür, wenn man ein zweites mal innerhalb einer gewissen Zeit auffällt, dann ist die MPU gebucht.
Willkür ist, dass die Sachbearbeiter, völlig frei und ohne Folgen fürchten zu müssen, entscheiden können, ob sie den Alkoholsünder über den Ablauf des Verfahrens informieren, oder wichtige Informationen zurückhalten. Durch das Zurückhalten der Informationen entstehen, wie in diesem Fall (mal wieder) deutlich wird, massive Nachteile für den Betroffenen, weil die Sperrzeit dadurch sehr stark verlängert wird.
Die Sperrzeit wird nicht verlängert. Er hat nur keinen Führerschein.
Es ist nicht die Aufgabe der Sachbearbeiter 1 Jahr vor einer möglichen Neuerteilung auf die MPU hinzuweisen. Außerdem habe ich damals einen Infozettel bekommen, dass es je nach Gesetzeslage möglich sein könnte eine MPU zu machen. Aber wenn man sich selber nicht informieren kann.
Ja, aber ich empfinde es als Willkür, so etwas nicht gleich mitzuteilen sondern erst nach 10 Monaten, wenn man seinen Führerschein wieder haben will.
Erst bei Beantragung einer FE wird eine MPU gefordert wenn berechtigte Zweifel der Eignung vorliegen, dies tut es in dem Fall hier.
Daher alles okay.
Es gibt keine Pflicht jemandem der ungeeignet ist ein Fahrzeug zu führen einen Führerschein machen zu lassen. Er hat mit 1,4 Promille das leben anderer massiv gefährdet und nach dem ersten Fehler noch mehr gesoffen. Also nichts gelernt.
Du kannst gegen alle Entscheidungen Rechtsmittel einlegen
Er war in einer routinemässigen Verkehskontrolle, ist also in keinster weise auffällig gewesen.