MPU // Abstinenznachweise?
hallo zusammen,
ich habe meinen führerschein abgeben müssen....
nun habe ich erfahren das ich zur MPU gehen darf
Meine Frage ist ob ich Abstinenz nachweisen muss?
Ich hatte 1,25 promille und habe (dummerweise) angegeben Cannabis geraucht zu haben.
in meinem gerichtsurteil steht nichts von drogenkonsum trotzdem schickt micht das Straßenvekehrsamt zur MPU
bisher habe ich gehofft wegen meinem Urteil welches nur die Trunkenheit ansprach nicht zur MPU zu müssen... das war wohl nichts...
Die Frage des Straßenverkehrsamts für die MPU-Stelle lautet:
Kann Herr xxxxx trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie zusätzlicher Zweifel nach Anlage 4 Nr. 9.22 zur FeV an der Eigung ( zusätzlicher Gebrauch von Alkohol) ein KfZ der Gruppe 1 sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er ein KfZ unter Einfluss von Betäubungsmitteln, anderer psychoaktiver Stoffe oder deren Nachwirkungen führen wird( Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Verkehrsteilnahme)?
danke im vorraus für eure hilfe und alles liebe
3 Antworten
Hallo lilaluke,
zum einen gibt es inzwischen mehrere Bundesländer, die bereits ab 1,1‰ eine MPU fordern (z.B. Bayern und BW)
Zum anderen hast Du leider den Konsum von BTM zugegeben und dir damit eine MPU mit doppelter Fragestellung (Alkohol + Drogen) eingehandelt.
Bei solchem Mischkonsum ist der komplette Abstinenznachweis (d.h. sowohl für Alkohol als auch BTM!) über mindestens 1 Jahr zu erbringen.
Hallo,
entgegen meiner Vorschreiber bin ich nicht der Meinung das es sich hier um eine doppelte Fragestellung handelt. Der Alkoholwert an sich würde für eine MPU-Anordnung nicht reichen und steht "nur" im Zusammenhang mit deiner Aussage des Drogenkonsums.
Auch beim Cannabis geht es erstmal nur um "Hinweise auf ggl. Konsum" und steht keineswegs fest. Blutwerte wurden ebenfalls nicht erhoben. Von daher sollte erst einmal festgestellt werden, ob die MPU-Anordnung überhaupt gerechtfertigt ist.
Hast du einen guten Anwalt?
Hi, schau mal im VP nach, da war letztens ein User der ebenfalls eine ungerechtfertigte MPU machen sollte. Die Empfehlung von (ich glaube es war der Eisbär und der muss es ja wissen ;-)) einem User war, das ein Anwalt schon mal versuchen kann, die FSSt. auf ihren Fehler hinzuweisen. Das es sich nicht um ein Bundesland mit 1,1‰ Grenze handelt, kann man eigentlich schon an der Fragestellung erkennen ("zusätzlicher Gebrauch von Alk..") und die Formulierung der Fragestellung klingt eindeutig nach Drogen-MPU. Es geht hierbei rein um das (fehlende) Trennvermögen des Klienten. Da aber gar keine Blutwerte feststehen und es nur um einen "Hinweis" auf ggl. Konsum geht (was eigentlich erstmal in einem FÄG herausgefunden werden müsste), handelt es sich mAn um eine zu Unrecht angeordnete MPU. Gruß Nancy
Das es sich nicht um ein Bundesland mit 1,1‰ Grenze handelt,
da weißt du schon wieder mehr als wir:-)
okay, dann hoffen wir im Sinne des Fragestellers das es so ist wie du es siehst
Hallo
in deinem Fall sind Abstinenznachweise für Alkohol und Drogen Pflicht.
näheres heute abend wenn ich wieder am PC bin
Du warst wieder mal schneller...
also, deine Fragestellung der MPU ist eine doppelte, Drogen und Alkohol
diese MPU kostet mit Abstinenznachweisen und fachlicher Hilfe für die Aufarbeitung ca. 3000€
du benötigst mind. 12 Monate Abstinenznachweise, entweder durch Unrinscreenings oder die Haaranalyse
wo es die Institute in deiner Gegend gibt die das durchführen dürfen kannst du in deiner Fsst erfragen
wenn du jetzt schon die Fragestellung bekommen hast, hast du ja sowieso keine Chance die MPU jetzt zu bestehen, denn die Frist wird kein Jahr gehen bis du das Gutachten abgeben musst
ziehe deinen Antrag bei der Fsst wieder zurück (so sparst du dir wenigstens noch ein wenig Geld) und bereite dich mit Abstinenznachweisen auf die MPU vor.
wenn du die AB beisammen hast kannst du wieder einen Neuantrag stellen
du weißt doch, dass gegen die MPU-Anordnung kein Anwalt was machen kann, oder hat sich das jetzt geändert?
kommt auf das Bundesland drauf an wo der Fragesteller wohnt
und die Fragestellung, die der Fragesteller gepostet hat ist in meinen Augen schon eine doppelte, oder sollte ich mich irren?