Motorradführerschein Probezeit?

4 Antworten

Man bekommt immer nur eine Probezeit und die gilt ab dem ersten Führerschein (Mofa zählt nicht dazu).

Wenn du also mit 16 schon nen Rollerführerschein hast, gilt ab da deine zweijährige Probezeit - egal welchen Führerschein du noch machst.

In deinem Fall gilt also die Probezeit vom Auto weiter. Also ab dem Zeitpunkt der Austellung des führerscheins zwei Jahre lang, solange du dir nichts zu Schulden kommen lässt.

Übrigens: 0,0 Promille gelten immer bis MINDESTENS 21.

ginatilan  08.01.2012, 07:52

Übrigens: 0,0 Promille gelten immer bis MINDESTENS 21.

dazu nur einmal zwei Urteile:

AG Herne-Wanne v. 17.12.2008: Grundsätzlich ist von einer Wirkung genossener alkoholischer Getränke nicht bereits dann auszugehen, wenn Alkohol im Blut nachgewiesen wird, sondern erst ab einer gewissen Mindestkonzentration. Diese liegt derzeit bei mindestens 0,26 Promille.

AG Langenfeld v. 20.04.2011: Ein Wert von 0,12 ‰ reicht nicht aus, um die tatbestandlich vorausgesetzte "Wirkung eines alkoholischen Getränkes" bei jugendlichen Fahranfängern zu erfüllen; vielmehr bedarf es hierzu einer Atemalkoholkonzentration von mindestens 1 mg/L bzw. einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,2 ‰.

bis 0,2‰ passiert auch einem Fahranfänger nichts

userknight  05.07.2013, 21:50
@ginatilan

"bis 0,2‰ passiert auch einem Fahranfänger nichts" ... damit lehnst du dich aber ziemlich weit aus dem Fenster! Wenn deine Aussage falsch ist, übernimmst du dann die Strafen, die die Fahranfänger bekommen, die dir dieses Statement als wahr abgekauft haben?!

Leon97531  08.01.2012, 13:44

Wenn du also mit 16 schon nen Rollerführerschein hast, gilt ab da deine zweijährige Probezeit - egal welchen Führerschein du noch machst.

Wenn du mit Rollerführerschein Klasse M meinst, dort gibt es keine Probezeit.

Ausgenomen von einer Probezeit sind neben der dir erwähnten Mofa Fahrerlaubnisse der Klassen:
M, S, L und T, erst wenn von dieser Klasse aus eine Erweiterung auf eine andere Klasse erfolgt, beginnt die Probezeit.

Grile  08.01.2012, 14:10
@Leon97531

Meinte A1 - hätte ich dazuschreiben müssen.

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis - nicht bei späteren Erweiterungen - beginnt für den Fahranfänger eine zweijährige Probezeit, die sich einmalig bei Verstößen von bestimmtem Gewicht um zwei Jahre verlängern kann.

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/ProbeZeit.php

das fettgedruckte sagt alles aus, oder?

wenn deine 2 jahre probezeit vorbei ist dann hast du es hinter dir ist irrelevant ob für pkw oder motorrad

hellrider666 
Fragesteller
 08.01.2012, 02:53

hab meinen autoführerschein jetzt 3 jahre also bekomme ich bei motorrad gar keine mehr oder wie?

hellrider666 
Fragesteller
 08.01.2012, 02:55
@Grile

dann brauch ich mir ja keine großen gedanken mehr darüber machen sondern nur noch ab in die fahrschule

die probezeit gilt nur einmal für 2 jahre. sind die rum ohne punkte dann isch habe fertig.