Motorrad Strafe für Sozius da er und Fahrer keine Fahrerlaubnis haben

6 Antworten

Passagiere brauchen keinen Führerschein. Oder wie sollte man Babys im Auto befördern können oder mit dem Flugzeug in den Urlauf fahren ohne Pilotenschein?

Der Passagier - sofern vollmündig - hat nur darauf zu Achten ob er selber reisen darf (Grenzübertritt oder AUflagen in bestimmten Gebieten zu bleiben). Alles andere ist Sache des Fahrers.

Nur bei offensichtlichen "Mängeln", also offensichtliche Trunkenheit des Fahrers, Fahrer wirkt als könnte der keinen Führerschein haben oder das Fahrzeug hat offensichtliche gefährliche Mängel, dann hätte der Mitfahrende entweder die Fahrt verhindern müssen oder nicht einsteigen dürfen.

Der Passagier ist noch nicht mal dran wenn er keinen Helm auf hat beim Motorrad oder im Auto nicht angeschnallt ist. Das ist die Pflicht des Fahrers das zu überprüfen bevor der die Fahrt antritt, der Fahrer zahlt das Knöllchen.

Hallo.

Davon habe ich noch nie gehört, das ein Beifahrer ob PKW oder Zweirad, eine Strafe bekommt, weil er als Beifahrer keinen Führerschein hat oder wusste, das der Fahrer keinen besitzt, davon abgesehen das sowas echt Müll ist wenn man sowas tut. Stell dir Vor, es hätte einen Unfall gegeben und es wäre eine unschuldige Person dabei ums Leben gekommen... Das geht garnicht sowas.

Liebe Grüße FD

cat64k  12.09.2014, 22:47

Doch. Und zwar hat man sich als Eigentümer eines Fahrzeugs zu vergewissern, das der Fahrer auch eine entsprechende Fahrerlaubnis für das Fahrzeug vorweisen kann. Ansonsten macht man sich wegen Beihilfe mitschuldig. Wenn das nicht dein eigenes Fahrzeug war, biste aber aus dem Schneider.

Der Beifahrer hat, sofern es nicht sein Fahrzeug ist, mit keiner Strafe zu rechnen. Wer nicht selbst fährt, kann auch nicht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis beschuldigt werden.

Ist es sein Fahrzeug, kann er durchaus Ärger bekommen, da er die Fahrerlaubnis des Fahrers vor Fahrtantritt zu überprüfen hat. Tut er dies nicht, macht er sich mitschuldig, denn bei verantwortungsvollem Verhalten wäre diese Fahrt ohne Fahrerlaubnis nicht geschehen.

Der Beifahrer fährt ja nicht, daher ist der Träger der Strafe der Fahrer natürlich. Schwieriger wirds, wenn der Beifahrer den Fahrer fahren lässt. Denn dann muss der Beifahrer vorher prüfen, ob der Fahrer über eine FE verfügt. Also nur sofern es die Maschine des Beifahrers ist,.

Commodore64  12.09.2014, 22:52
Schwieriger wirds, wenn der Beifahrer den Fahrer fahren lässt. Denn dann muss der Beifahrer vorher prüfen, ob der Fahrer über eine FE verfügt. Also nur sofern es die Maschine des Beifahrers ist,.

Kurz gesagt, der Fahrzeughalter hat zu prüfen ob der Fahrer fahrtüchtig und berechtigt ist bevor er ihm das Fahrzeug zur Nutzung überlässt.

Das gilt auch bei Firmenfahrzeugen. Wird ein Angestellter besoffen erwischt, dann ist auch der Chef mit dran!

der Beifahrer hat nichts an Strafe zu befürchten