Motive nachzeichnen bzw. auf Werkstücke bringen, inwiefern greift das Urheberrecht?
Hallo! Folgendes Problem: Eine Künstlerin bemalt auf Kundenwunsch Tassen, die Kunden geben der Künstlerin die Motive (bspw. ein Pokemon, oder Symbole aus Computerspielen). Sie bekommt dafür eine kleine Aufwandsentschädigung und stellt die erstellen Tassen (alles Einzelstücke) auf ihrer HomePage aus. Darf sie jegliche Motive im Internet abzeichnen? Erstellt sie neue Kunst? Inwiefern kann sie Problem mit dem Urheberrecht oder Markenrecht kriegen?
3 Antworten
Es ist fraglich, ob sie neue Kunst herstellt und damit ein eigenes Urheberrecht an dem neuen Objekt, der Tasse, erlangt. Das hängt sicherlich von der Gestaltung der Darstellung ab... im Zweifel müsste das ein Richter entscheiden.
Das Urheberrecht der Darstellung lässt sich dadurch aber nicht aushebeln. Ich kann kein Logo aus einem Computer-Spiel auf eine Tasse malen und sagen dadurch hat der eigentliche Rechteinhaber keine Rechte mehr an seiner Darstellung und ich darf es veröffentlichen wie ich das möchte. Sie sollte daher auf einer Darstellung auf der HomePage verzichten.
Noch problematischer sind Darstellungen, die nicht nur durch das Urheberrecht sondern durch das Markenrecht geschützt sind: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/pfoten-markenrecht-jack-wolfskin-mahnt-bastler-wegen-tatzen-mustern-ab-a-655890.html
Durch das reine Abzeichnen entsteht keine neue Schöpfungshöhe, und das Urheberrecht der Vorlage besteht weiter. Legal ist es wohl nicht, was sie da macht.
Ist nicht schon die reine Übertragung eines Bildes (daher 2d) auf einen neuen Träger (in diesem fall eine Tasse) eine neue Schöpfungshöhe?
Es gibt viele Logos, Namenszüge, Comikfiguren welche markenrechtlich geschützt sind. Diese dürfen nur mit Genehmigung des Rechteinhabers kopiert oder veröffentlicht werden. (für kommerzielle Zwecke)
Selbst die Darstellung des nächtlich beleuchteten Eiffelturms in Paris für kommerzielle Zwecke ist urheberrechtlich geschützt. Bedarf also einer Genehmigung. des Rechteinhabers.