Montag - Freitag krankgeschrieben! Am Wochenende arbeiten?

4 Antworten

Jeder Krankentag wird mit der Zeit berechnet und über die Lohnfortzahlung vergütet, die Deine Freundin auch gearbeitet hätte, wenn sie nicht krank gewesen wäre; es ist also nicht richtig, dass grundsätzlich "jeder kranke Tag mit 8 Stunden gerechnet" wird.

Wenn sie "normalerweise" an den Krankentagen Montag bis Freitag gearbeitet hätte, dann werden diese Tage auch so bezahlt; liegt darin ein "normalerweise" freier Tag (z.B. ein Ausgleichstag für Sonntagsarbeit), muss der auch nicht bezahlt und durch Verlegung auf einen anderen Termin "ersetzt" werden - ein Urlaubstag während dieser Krankenzeit muss allerdings wieder gutgeschrieben werden.

Wenn Deine Freundin am Wochenende arbeiten muss, dann hat sie für den Sonntag wieder einen Ausgleichstag zu erhalten (siehe dazu das Arbeitszeitgesetz ArbZG § 11, besonders Abs. 3).

Und natürlich muss ihr die Arbeit am Samstag und Sonntag entgolten werden - unabhängig davon, dass sie für den Sonntag einen freien Tag als Ausgleich zu erhalten hat.

Wenn regelmäßig am Wochenende gearbeit wird, was im Hotel üblich ist, wird es auch nicht extra angerechnet. Sie wwird ihre vereinbarte Stundenzahl pro Woche einhalten müßen.

Peter8204 
Fragesteller
 27.09.2013, 15:56

Welche Stunden sollen denn da noch zu leisten sein? Ich versteh einfach nicht wo die 2 freien Tagen bleiben. Krank ist doch kein frei oder wie?

baindl  27.09.2013, 18:23
@Peter8204

wo die 2 freien Tagen bleiben.

Wann hätte sie denn, laut Dienstplan, frei gehabt?

Lulanilee  22.03.2015, 13:43
@baindl

Spielt doch keine Rolle.

Wenn ich Mo,Di, Fr eingeplant bin, aber nicht zur Arbeit kommen kann (weil krank), dann erhalte ich für die 3 Tage meinen Lohn dank der Lohnfortzahlung.

Warum sollte mein Arbeitgeber denn Mi, Do etwas bezahlen oder mir einen extra Ausgleich schenken, nur weil ich nicht in der Lage war meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen? (die ich ja vertraglich für x Stunden pro Woche zugesichert habe)

Frei nach dem Motto: "Na gut. Du hast diese Woche 3 von 5 Tagen arbeiten müssen. Da du aber an deinen 2 freien Tagen im Bett liegen musstest bezahle ich sie dir und schenke ich dir noch mal 2 freie Tage. So muss ich 7 Tage auf dich verzichten und deine Arbeit noch länger von jemand anderem machen lassen." ..ähm .. ja. ;)

Hallo Peter,

deiner Freundin ist doch bewusst, dass sie in einem 7 Tage Betrieb arbeitet.

Wenn sie sich also von Mo-Fr krank schreiben lässt, dann geht der AG davon aus, dass sie am Sa. wieder gesund zur Arbeit erscheinen kann. Ob sie nun z.B. Mi. frei gehabt hätte, spielt für den AG keine Rolle.

Wenn du z.B. von mittwochs zum Arzt gehen musst und von Mi - Di krank geschrieben bist, dein Betrieb Sa und So geschlossen hat, dann fragst du ja (denke ich) auch nicht nach einem zusätzlichem Wochenende, weil du ja krank warst.

Entsprechend wirst du auch nur für deine 5 Krankentage bezahlt.

Im Hotelgewerbe ist es da nicht anders ;)

Dann bekommt ja der Krankschreiber noch ordentlich eine reingewürgt. Entweder jetzt krank und zwar bis, aber Hellseher spielen und sagen erst ab Montag? Ich weiß nicht ich weiß nicht.