Ich habe Mon Cherie an ein Kind verkauft. Kann ich gekündigt werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, sie kann deswegen nicht gekündigt werden, schon gar nicht als Azubi. Da müsste man ihr schon nachweisen, dass sie es wissentlich verbotenerweise verkauft hat. Haftbar ist hier der Händler, der auch Verantwortlich für das Handeln seiner Azubis verantwortlich ist. Es ist seine Pflicht seine Mitarbeiter dahingehend zu schulen um solche Fehler zu vermeiden.

HamsterBruce  03.01.2014, 08:39

Wie wäre das denn in dem Fall, dass der Azubi eine Schulung dazu bekommen hat und dennoch die Pralinen verkauft hat? Dann kann man doch davon ausgehen, dass es wissentlich geschehen ist, oder? (Nur für mich rein interessenshalber)

Cokedose  03.01.2014, 12:32
@HamsterBruce

Selbst dann kann man nicht verlangen, dass er den kompletten Inhalt der Schulungen zu 100% behalten hat. Ein Azubi lernt! Es ist normal, dass er auch Fehler macht da hat jeder mit zu rechnen.

Ist zwar weit hergeholt, aber wenn ein Fahrschüler einen Fehler macht, dann haftet auch der Fahrlehrer und nicht der Fahrschüler, weil der Fahrlehrer die Verantwortung für das Handeln des Schülers trägt. Bei Azubis ist das nicht anders. Denn entweder wurde hier in diesem Fall schlampig geschult oder der Azubi an die Kasse gesetzt ohne vorher zu überprüfen ob er das Geschulte auch verstanden hat.

Oder es ist einfach ein strunzdummer Azubi. Sorry, aber die Möglichkeit gibt es auch. Aber auch in dem Fall handelt der Ausbilder fahrlässig, wenn er so jemanden an die Kasse setzt.

uncutparadise  03.01.2014, 14:20
@HamsterBruce

@HamsterBruce: normalerweise erfolgt dann eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das JuSchG und fertig. Wer da gegenüber einem Azubi eine sofortige Kündigung ausspricht, dürfte vor dem Arbeitsgericht wenig Chancen haben. Und eine Anzeige ? Der Verstoß gegen das JuSchG ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Wenn dann rauskommt, dass ein Azubi eine Schachtel Mon Cherie verkauft hat, wird sich das im Rahmen eines Symbolbußgeldes bewegen, also kein Grund zum Säbelrasseln. Das macht der Chef wohl nur, damit alle besser aufpassen und er den Streß zukünftig nicht mehr hat.

@Cokedose: man kann von einem Azubi durchaus verlangen, dass er eine Schulung zum JuSchG behält, vor allem, wenn diese recht einfach ist: kein Alk unter 16, unter 18 nur Bier, Wein, Sekt. Wer sich nicht sicher ist, prüft den Ausweis !

HamsterBruce  03.01.2014, 15:13
@Cokedose

Okay, danke dir für Info!

Cokedose  04.01.2014, 10:36
@uncutparadise

Das ist klar, was den Unterschied zwischen 'nem Wodka und Bier angeht, dass sollte man nach erfolgter Schulung schon behalten.

Man kann aber nicht verlangen, dass man die Zusammensetzung sämtlicher Artikel aus dem Süßwarensortiment weiß, sofern hier keine filialsortimentsindividuelle Schulung erfolgte.

Es gibt z.B. in einem sortierten Karton Ritter Sport Sorten, die ebensfalls erst ab 18 sind, es aber nicht sofort offensichtlich ist, erst recht nicht wenn jemand mehrere Sorten auf einmal kauft.

Bei fortschrittlichen Unternehmen erscheint übrigens bei den betreffenden Artikeln ein Hinweis auf dem Kassendisplay.

uncutparadise  04.01.2014, 13:39
@Cokedose

Wir reden hier nicht von sämtlichen Artikeln, wir reden hier von dem allgemein bekannten Mon Cherie, von dem nun doch JEDER weiß, dass da Alk drin ist, genau wie Weinbrandbohnen ! Welche RitterSport-Sorte hat denn Alk drin. Ich meine so richtig, nicht nur Aroma ? Schließlich gibts ja auch Bier mit Tequila-Flavor, das ist auch nicht gleich ab 18.

Das mit dem Kassendisplay habe ich auch schon gesehen :-)

Und weil das eben manchmal so schwer ist, gibts dann auch maximal ne Abmahnung und Nachschulung. Aber bei Mon Cherie sollte sowas nicht passieren !

Cokedose  04.01.2014, 18:29
@uncutparadise

Du gergisst, dass es sich um einen Azubi handelt. Eine Person die möglicherweise nie zuvor irgendwas mit Mon Cheri zu tun hatte, sich nie für interessiert hatte und die Eltern es vielleicht nie zu Hause hatten. Dann weiß man auch nicht zwingend was das drin ist. Für denjenigen sind es vielleicht irgendwelche Schokopralinen mit irgendeiner uninteressanten Füllung.

Die Ritter Sport Sorte weiß ich jetzt nicht aus dem Kopf, will auch keine falsche nennen. Es muss jedenfalls nicht zwingend Alkohol in flüssiger Form drinnen sein, es reicht, dass er mit verarbeitet wurde, wie z.B. auch bei Baumkuchenspitzen.

Wenn es Bier nur mit Tequilageschmack ist, dann ist es ja kein echter.

uncutparadise  04.01.2014, 23:26
@Cokedose

Eine Person die möglicherweise nie zuvor irgendwas mit Mon Cheri zu tun hatte, sich nie für interessiert hatte und die Eltern es vielleicht nie zu Hause hatten.

Da magst Du grundsätzlich recht haben, aber meine Erfahrungen (und ich bin ja selbst kein Freund dieser Medien- und Werbewelt) zeigen, wer als Azubi und junger Mensch nicht weiß, was Mon Cherie ist, muss seine Kindheit im Keller verbracht haben ;-)

Wenn es Bier nur mit Tequilageschmack ist, dann ist es ja kein echter.

Das ist so, aber es gibt hier trotzdem ständig Fragen dazu ;-) würde mich also nicht wundern, wenn mancher Laden Desperado (jetzt hab ich den Namen) nicht unter 18 verkauft ;-)

Hallo,

der Verkauf von Alkohol an unter 18 Jährige ist laut Gesetz verboten. Dazu zählen auch Pralinen, die Alkohol enthalten. Wichtig ist hier die Menge an Alkohol die enthalten ist, alles unter 1% Alkoholgehalt ist vernachlässigbar. In Mon Cherie hat aber einen Alkoholgehalt von 13% und der Verkauf an Minderjährige ist somit strafbar. (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Mon_Ch%C3%A9ri) Aus diesem Grund ist auch eine Kündigung gerechtfertigt.

XRaphiX 
Fragesteller
 02.01.2014, 15:04

Vielen Dank für deine Antwort =)

Gilt das denn auch für einen Azubi im ersten Lehrjahr?

HamsterBruce  02.01.2014, 18:27
@XRaphiX

Hm, dass ist wieder etwas schwierig, da Azubis ja generell "Welpenschutz" haben. Da man aber davon ausgehen muss, dass der Azubi eine entsprechende Schulung in seinem Ausbildungsbetrieb erhalten hat (oder besser: erhalten haben muss), gehe ich davon aus, dass das bei Azubis auch gilt. Vielleicht kann dir aber jemand anderes eine definitive Antwort dazu geben.

ralosaviv  02.01.2014, 18:30

Nein, eine Kündigung ist nicht gerechtfertigt.

Nein, das rechtfertigt keine Kündigung. Erst Recht nicht bei einem Azubi. Eine Abmahnung wird sicherlich erteilt werden. Eine Anzeige fällt auf den Ladeninhaber zurück.

Also ich weiß nicht, obs bei Pralinen Sonderregelungen bzgl. Alkohol gibt, aber JEDER weiß, dass in Mon Cherie Alkohol drin ist und sollte deswegen schon rein moralisch nichts davon an Kinder abgeben.