Mofa - schneller als 25 km/h toleranz bei der Polizei?

7 Antworten

Ungefähr 8 km/h wenn du Glück hast aber wenn du z.B. ein Zündapp Mofa hast (Oldtimer) und alles Orginal ist und es geht 40 kann die Polizei auch nichts machen 

Verschie130207  14.10.2016, 16:39

KANN die Polizei echt nichts machen wenn man ne Zündapp fährt

Die Tolleranz leigt bei 20%.

mit 30-32km/h passiert nichts, solange das Mofa nicht mit anderen Teilen verändert wurde. Es muss die Standartteile haben und nicht beispielsweise einen p2-Krümmer.

Aber lass es bleiben. Wenn du wirklich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis drankommst ist es vorbei mit dem Führerschein ab 18 und Polizist kannst auch nicht mehr werden, (andere Beame bin ich mir unsicher)

Matze941  23.06.2011, 10:40

Falsch! Wie Eichbaum1963 schon geschrieben hat beträgt die Toleranz 10% Nur wird der wenigste Polizist was gegen ein Mofa sagen das 30 läuft. Vor allem weils warscheinlich grad mal echte 26 sind ^^

Ebenso musst du dich selber um den Verkehrstüchtigen Zustand deines Fahrzeuges kümmern, das heißt auch das du dafür sorgen musst das es nicht schneller als die erlaubte Geschwindigkeit fährt! Selbst wenns mit originalteilen zu schnell fährt müsste man es rein rechtlich drosseln.

Dexter99  23.06.2011, 13:50
@Matze941

wenn du das sagst.. es ist auch nicht so dass zwei Verwandte von mir als Verkehrspolizisten arbeiten und das schon seit mehr als 5 Jahren...

migebuff  09.05.2012, 20:52
@Matze941

Wenn du der Meinung bist, dass die Toleranz nicht bei 20, sondern bei 10% liegt, dann begründe bitte, warum das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm falsch ist.

-> OLG Hamm DAR 1982, 336; BVerwGE 51, 60 zu Mofa

Wenn du dir einen neuwertigen Roller kaufst, wirst du feststellen, dass du, ohne an ihm rumschrauben zu müssen, mindestens 30 km/h fährst. Dagegen darf die Polizei nichts sagen, weil du nichts daran ändern kannst, da sich jegliche Drosseln in deinem Roller befinden. Sobald die Polizei merkt, dass du eine einzige Schraube gelöst hast, um deinen Roller schneller zu machen, hast du ein Problem.

Aber keine Angst, 25km/h wirst du nicht fahren.

Matze941  23.06.2011, 10:44

Nem mal ein Navi mit auf den Roller und mess mit dem die Geschwindigkeit, du wirst feststellen das der Roller garantiert keine 30 läuft!

Vor allem moderne Roller sind extrem penibel gedrossel, nur der Tacho lügt was vor. Mit einem 30 Jahre altem Mofa hat man schon eher chancen das es schneller läuft weil die nicht gedrosselt sind sondern so gebaut das sie nicht schneller laufen, wenn sich jetzt aber alles schön eingelaufen hat laufen die schon ihre echten 30 km/h wenn nicht mehr.

Bei meiner Mofa Zeit vor zwei Jahren gabs so nen Helden mit seinem Nigel Nagel neuen Rex Roller xD Der hat immer behauptet der läuft fast 40 km/h. In wirklichkeit hab ich ihn mit meinem zu dem Zeitpunkt noch originaler Puch Maxi abgezogen die laut meinem Tacho 32 lief... Ich bin dann aber selber mal auf dem Roller gefahren, der Tacho zeigt tatsächlich 38 oder so an.

Ich habe einen Bekannten, der ist auch Polizist! Er sagte, dass bis 31 km/h alles ok ist, solange er im Originalzustand ist, dh. nicht entdrosselt oder sonst was dran gemacht. ab über 32km/h fordern die auf den langsamer zu machen und wenn er über 35 fährt, kann da auch mal eine Strafe kommen.. :)

Die tatsächliche Toleranz liegt bei 10 % und auf keinen Fall bei 20 %! Sind also nur 2,5 kmh. Zuzüglich einer Tachovoreilung wären wir bei Tacho 30 was wohl noch toleriert würde, Möglicherweise auch die Tacho 32. Aber auf die gebe ich keine Garantie.

35 kmh sind aber definitv zu viel, würde dies aber vorher überpürfen lassen, denn manche Tachos schummeln doch gewaltig.

Und von wegen nur Bußgeld: fährt das Mofa zu schnell, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat, welche mit Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden kann. Ok, beim ersten mal wohl nur Sozialstunden und wohl auch ohne Führerscheinsperrre.

Wer allerdings "soviel Hirn" besitzt, sein Mofa auf 100 kmh aufmacht und meint, damit über die Autobahn brettern zu müssen, braucht sich nicht zu wundern, wenn er vor dem 1. Führerschein dann doch zur MPU muss, weil seine Fahreigenschaften angezweifelt werden. :P

Im Übrigen kann ein zu schnelles Mofa im Falle eines Unfalls sehr teuer kommen: Die Versicherung holt sich bis zu 10.000 € Regress vom Fahrer zurück. Egal ob frisiert oder nicht!

Der Spruch: "Wenn ich nichts daran verändert habe, passiert mir nix" ist ein Irrglaube...

Denn der Fahrer ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.

migebuff  09.05.2012, 20:49

Diese Aussage finde ich interessant. Ich bitte darum, kurz zu begründen, warum die Toleranz "auf keinen Fall bei 20%" liegt und warum folglich das Urteil eines Oberlandesgerichts falsch sein soll.

-> wird im konkreten Fall vom Senat mit 20 % über der bauartlich bestimmen Höchstgeschwindigkeit bemessen

-> OLG Hamm DAR 1982, 336; BVerwGE 51, 60 zu Mofa

Mir reicht schon eine kurze Begrünung, muss nicht sehr ausführlich sein. Möchte nur wissen, warum das OLG deiner Meinung nach keine Ahnung hat.

Eichbaum1963  09.05.2012, 21:42
@migebuff

Falsch wohl nicht und sicher auch alles andere als keine Ahnung, eher sogar näher an der Realität. ;)

Nur handelt es sich dabei um ein Urteil von 1982 (!) des OLG Hamm und dies stellt nun mal kein Grundsatzurteil dar.

Ergo kann jedes andere Gericht auch anders entscheiden, ebenso kennen weder FeV, StvZO noch StVO diesbezüglichToleranzen.

Daher würde ich mich nie auf die 20 % verlassen - auch nicht mit Verweis auf das OLG Hamm, denn die Antwort des Richters könnte so oder ähnlich lauten: "Wir sind hier aber nicht in Hamm und auch nicht im Jahr 1982." ;)

migebuff  10.05.2012, 01:57
@Eichbaum1963

Das Urteil wurde 2002 vom OLG Karlsruhe bestätigt.

-> Die Grenze, ab welcher solche ohne äußere Eingriffe aufgetretene Veränderungen als wesentlich anzusehen sind, bemisst der Senat vorliegend mit 20 %, so dass bei einem geringeren Anstieg der bauartmäßig zugelassenen Höchstgeschwindigkeit die Fahrerlaubnis und damit der Tatbestand des § 21 Abs.1 StVG nicht betroffen ist.

-> OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.11.2002- Aktenzeichen 1 Ss 73/02

Eichbaum1963  10.05.2012, 10:29
@migebuff

Was heißt bestätigt? Es ist eben auch "nur" ein OLG und nicht die nächtsthöhere Ebene. ;)

Und die 20 % beziehen sich auch allenfalls darauf, wenn nichts am Fahrzeug verändert wurde, was die Geschwindigkeit steigert. Dann sinds eben nur 10 % Toleranz.

Und auf die 20 % würde ich es nie ankommen lassen. Jeder Staatsanwalt kann anders entscheiden und auch vorher ein Verfahren einleiten.

Last but not least: ich denke aber schon, dass es an Erbsenzählerei grenzt, wenn sie schon bei echten 30 km/h eine Anzeige schreiben würden. Kenne keine Pol-Beamten die dies täten - aber wir können uns eben nie sicher sein. ;)

Im Übrigen: wenn du schon Auszüge zitierst, solltest du auch die Quelle als Link angeben. ;)