Möblierte Wohnung kurzzeitig vermieten?

3 Antworten

Das muss keine Ferienwohnung sein, was im Übrigen in der Regel nur einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand (Reinigung, Instandhaltung, Ärger mit Nachbarn!) bringen würde und womöglich häufige Leerstandszeiten mit 0 Einnahmen.

Besser ist es wirklich Mieter zu suchen, die nur für einen relativ kurzen Zeitraum (mindestens 3 Monate, max. 6 Monate) mieten wollen.

In normalen Mietverhältnissen beträgt die normale Kündigungsfrist 3 Monate und somit ist auch klar, dass die Mindestmietdauer 3 Monate beträgt. Alles andere, was regulär darunter liegt, könnte man z. B. über airbnb überbrücken, ohne dass gleich eine Ferienwohnung daraus wird.

Natürlich besteht die Möglichkeit, ein befristetes Mietverhältnis abzuschließen, z. B. auf 6 Monate, aber dafür braucht man schon gute Gründe, die auch nach 6 Monaten noch bestehen. Ansonsten wird auch ein solches Mietverhältnis zu einem unbefristeten und evtl. schlechte Mieter wird man genau so schwer los, wie sonst auch.

Schon aus diesem Grund halte ich es für wichtig, eine solche Wohnung nur über eine Agentur wie z. B. HC24 oder Homecompany anzubieten. Diese suchen eine ganz bestimmte, auch zahlungskräftige Klientel. Zum Beispiel Firmen, die für neue Mitarbeiter vorübergehend Wohnungen suchen, bis diese ihre Probezeit hinter sich haben und dann eine Wohnung für Dauer anmieten oder kaufen konnten. Für diesen Zweck darf es ruhig etwas teurer sein, wenn nur die Wohnung einigermaßen, auch von der Einrichtung her, den Ansprüchen genügt.

Achtung: Zur Kalkulation der Miete, sollte man nicht vom normalen Mietpreis ausgehen, sondern mindestens 150 bis 200 € pro Monat für die Einrichtung drauf schlagen und die Betriebskosten so kalkulieren, dass sie kostendeckend sind, egal ob Sommer oder Winter und als Pauschale ausweisen. So vermeidet man Abrechnungschaos. Zur angebotenen Miete kommt dann noch die Provision der Agentur und so entsteht eine Preislage, die von normalen Wohnungssuchenden von vornherein abgelehnt wird und nur von zahlungskräftiger Klientel (s. o.) akzeptiert wird. Die Agentur steht während des Mietverhältnisses bereit, evtl. aufkommende Probleme möglichst gut und für alle verträglich zu regeln. Eine Leistung, die man nicht unterschätzen darf.

Der hohe Mietpreis fällt nicht unter "Mietwucher", weil die zusätzlichen gebotenen Leistungen vom Mieter von vornherein akzeptiert werden.

Es ist auch keine Sonderform des Wohnens, die irgend einer besonderen Genehmigung bedarf. Schließlich wird dadurch auch der Wohnungsmarkt ergänzt mit einer Wohnform, die stark nachgefragt ist und gerade bei Jobwechslern oft unumgänglich ist.

Entstehen zwischen zwei Anmietungen Leerstandszeiten, braucht man sich nicht zu genieren, auch mal über airbnb zu vermieten. Es ist sicher keine Zweckentfremdung, wenn eine solche Wohnung, die ansonsten zu über 90 % regulär vermietet wird, auch mal für Urlaubsaufenthalte, bzw. Kurzreisen genutzt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die, die ich kannte, haben zu einem Pauschalpreis vermietet.

Zu beachten ist, dass der Mieter wirklich wieder ausziehen wird.

Da melden sich Leute, die keine Wohnung finden. Sie finden auch im Anschluss der Mietzeit keine Wohnung und wollen nicht ausziehen. Also den Mieter mit Bedacht auswählen.

bwhoch2  25.09.2020, 11:10

Richtig! Und am besten mit Hilfe einer (teuren) Agentur, denn dann kann man sicher sein, dass kein Anreiz besteht, länger als vereinbart in der Wohnung zu wohnen.

Zu beachten ist vor allem, dass bei jeder Vermietung geprueft werden muss, ob die Voraussetzungen fuer eine Vermietung zum voruebergehenden Gebrauch ueberhaupt erfuellt sind. Sind sie es naemlich nicht, hat er ganz schnell einen unbefristeten Mietvertrag an der Backe.

"Wesentliches Merkmal für eine zeitweise, vorübergehend mögliche Anmietung ist, dass Mieter in einer Wohnung keinen "Lebensmittelpunkt" begründen wollen, der Zweck der Überlassung von Wohnraum von kurzer Dauer, für einen vorübergehenden Wohnbedarf ist" https://www.promietrecht.de/Wohnraummiete/Wohnraum-mit-verringertem-Kuendigungsschutz/zum-voruebergehenden-Gebrauch/Wohnung-Wohnraum-zeitweise-mieten-voruebergehender-Gebrauch-E2183.htm