Mobbing/Betriebsarzt

6 Antworten

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Ich gehe mal davon aus, dass Du das bist. Auch wenn nicht, gilt das gleiche halt in der entsprechenden Deklinierung. :-)

Ja, Du solltest dem Betriebsarzt entsprechend auch die Medikamente angehen. Das kann sein, dass es durch diese z.B. nicht mehr möglich ist, bestimmte Tätigkeiten wahrzunehmen.

Du solltest aber auch eine entzsprechende Freigabe geben, denn dann kann der Betriebsarzt auch Unterlagen der behandelnden Ärzte einholen. Das darf er nur mit deiner Erlaubnis. Und das kann sogar hilfreich sein. weil DU damit glaubwürdiger erscheinst-

Der Betriebsarzt darf z.B. dem Arbeitgeber auch die Diagnosen selbst nicht weitergeben. Er stellt nur eine Bescheinigung für den AG aus, die entsprechend vielleicht Tätigkeiten verbietet. Er wird nicht drüber informiert, was DU ihm anvertraut hast, und welche Diagnosen in der Krankenzeit anstanden. Der Betriebsarzt unterliegt ebenso der Schweigepflicht, was die Erkrankung selbst angeht.

Und mit einer über 20 Jahre alten Betriebszugehörigkeit und 70% GdB ist eine Kündigung nicht so leicht möglich. Da müsste erst die Sache wirklich von der Schwerbeschädigtenvertretung oder des Betriebsrates auch entsprechend kontrolliert werden und die Vertretung müssten dann dem auch zustimmen. Das heißt, wenn der Betrieb recht klein ist, dass erst der Betriebsrat dem zustimmen müsste.

Gerade, wenn es psychische Störungen vorliegen, solltest Du entsprechend offen mit dem Betriebsarzt reden. Der könnte dann vielleicht auch eine Mehrzahl von solchen Fällen melden und damit zu einer Verbesserung des Betriebsklimas beitragen.

crazyrat  05.04.2013, 12:04

Thx 4 the star.

Ich habe selbst das Problem, dass ich auch auf dem Betrieb gemobbt wurde, bis ich nicht mehr konnte, in eine Therapie ging, und dann nach 3 Jahren noch einen Nervenzusammenbruch dazu kam. Also auch 2. Therapie.

Aber ich bin nach beiden Therapien ganz offen in den Betrieb gegangen, habe gesagt, weshalb ich für die Zeit ausgefallen war und das nahm man dann zwar nur teilweise wieder auf, aber das Klima mir gegenüber wurde dadurch besser.

Das Problem ist in solchen Fällen meistens auch die Kraft, die einem dann selbst fehlt und die man dann wieder aufbauen lernen muss. Aber damit kann man dann auch mal dumme Sprüche oder so gut lernen und einfach zu dieser Sache stehen muss.

Wenn DU gemobbt wirst, von Kollegen, dann sprich einmal neben dem Betriebsarzt auch mal mit einem vielleicht vorhandenen Berater in der Firma über das Thema, evtl. erst einmal den Vorgesetzten informieren und - wenn der nicht reagiert - eine Etage höher ansetzen und dann den Betriebsrat / Schwerbeschädigtenvertretung einschalten.

Mobbing ist in vielen Betreiben an der Tagesordnung, und wird aber totgeschwiegen. Das ist das Problem, dass die Leute immer mehr Stress bekommen, als nur durch die steigende Arbeitsleitung, die der Chef abverlangt. Aber da kann man - wenn früh erkannt - auch entgegenwirken.

Ist der MA noch arbeitsunfähig? Wenn der AG Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat, kann er über die Krankenkasse eine Untersuchung des Medizinischen Dienstes beantragen. Zum Betriebsarzt muss man deswegen nicht, wenn man nicht möchte.

Ich bezweifle, dass der Betriebsarzt die richtige Adresse bei psychischen Erkrankungen ist. Gibt es einen Betriebsrat? Was ist gegen das Mobbing getan worden? Befindet sich der MA in psychologischer Behandlung?

So schnell geht das mit dem Kündigen nicht. Bei MA mit einem GdB ab 50 % ( und bei Gleichstellung) hat auch das Integrationsamt noch ein Wörtchen mitzureden.

Weiss der AG, der den MA zum Betriebsarzt schicken möchte, Bescheid über das Mobbing und das das der Auslöser der Erkrankung ist? Man sollte nicht nur eine Krankheit heilen und bekämpfen wollen. Da sollte die Ursache der Arbeitsunfähigkeit mal an den Wurzeln gepackt werden.

Der Betriebsarzt dient als Konterexperte. Nichts sagen oder ehrlich beschreiben was mit ihm los ist.

Betriebsärzte sind eigentlich bestens informiert über psychische Belastungen.

Am liebsten nichts sagen.

a) hat der Betriebsarzt volle Schweigepflicht bzgl. etwaiger Befunde und darf nur eingeschränkte Beurteilungen abgeben, b) hast du auch in betrieblichen Belangen freie Arztwahl und c) umfasst sein Aufgabenbereich arbeitsmedizinisch relevante Gegebenheiten.
Die Beurteilung einer etwaigen Arbeitsunfähigkeit liegt nicht in seinem Zuständigkeitsbereich. Hat der Arbeitgeber Zweifel, kann er versuchen, einen Amtsarzt einzuschalten, für den natürlich auch volle Schweigepflicht gilt.

Sprich also mit der Gewerkschaft, dem Betriebsrat und kläre vorher ab, was genau untersucht werden soll.

crazyrat  03.04.2013, 05:45

Man hat bei der Wahl des Betriebsarztes des AG leider keine Wahl. Da liegst Du leider falsch.

VirtualSelf  03.04.2013, 07:48
@crazyrat

Natürlich kannst du dir notwendige arbeitsmedizinische Atteste bzw. Bescheinigungen auch von einem hinreichend qulifizierten freien Arzt holen. Wer die Kosten trägt, ist allerdings eine andere Frage.

was steht dazu im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, wenn da nichts festgehalten ist .....hast Du § 76 SGB V Freie Arztwahl....aber wenn Du Dich zum Vertrauensarzt beim MDK vorstellen sollst, mußt Du dort erscheinen.