Mittelfristige bedingte Kündigung als Arbeitnehmer wegen Missständen einreichen?

3 Antworten

BetriebIst es möglich, eine Kündigung einzureichen, bei der man ein fernes Datum in 6-12 Monaten einträgt

Ja, das ist möglich. Allerdings sollte man das nicht tun, wenn man noch keine sechs Monate im Betrieb ist oder es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt.

und dieses an klar definierte Bedingungen knüpft? Z.B. "Nutzung des digitalen Teamkalenders soll für alle forciert werden" -

Kannst Du tun, würde ich allerdings nicht empfehlen, das kann ein "Eigentor" werden, da es nach "Erpressung" aussieht.

Als AG würde ich mir gut überlegen, ob ich diesen MA wirklich so dringend brauche, um seinen Forderungen nachzugeben. Bis jetzt hat doch das eine oder andere Gespräch auch nichts gebracht. Glaubst Du wirklich, Du kannst gleichzeitig mit einer Kündigung auch noch Ansprüche/Forderungen stellen?

Da gibt es doch andere Ansätze, um den AG mal dazu zu bringen, den Arbeitnehmern zuzuhören und evtl. auf ihre Vorschläge zur Verbesserung einzugehen. Da wäre z.B.:

die Pause dabei draufgeht

Warum geht die Pause drauf? Nach § 4 Arbeitszeitgesetz sind die Mindestpausen einzuhalten. Da ist der AG sogar verpflichtet darauf zu achten.

zusätzlich am Samstag oder allgemein 1-2 Stunden länger auf der Arbeit hockt,

Warum macht Ihr das? Steht zu Überstunden etwas im Arbeits-/Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung? Sind die Überstunden angeordnet oder macht Ihr diese "von alleine"?

Betriebsrat gibt es wohl auch nicht. Da würde ich mir mal überlegen, einen zu gründen.

Ekalz 
Fragesteller
 22.05.2018, 08:40

Hallo und Danke für die ausführlich Antwort. Ich verstehe mich mit meinem Chef gut, aber in der Richtung muss ich erst an mich denken. Job-Angebote von Wettbewerbern liegen vor, darum ist das bei einem eventuellen Eigentor nicht so dramatisch.

Zu den Überstunden und Pausen: Solidarität und Team-Mentalität. Man lässt den anderen nicht einfach hängen, weil der Chef dasselbe ja mit uns allen abzieht. Eben darum, weil wir uns alle stützen, wäre ein absehbarer endgültiger Ausfall (hoffentlich) dramatisch für unseren Chef, dass er vielleicht doch etwas einlenkt. Der Betrieb hat übrigens genau 10 fest angestellte Mitarbeiter.

Pucky99  22.05.2018, 10:51
@Ekalz

Sind diese 10 alle in Vollzeit angestellt?

verreisterNutzer  22.05.2018, 11:26
@Ekalz

Der Chef wird sich nicht ändern - ein sinnloses Unterfangen...!

Vielleicht wäre es einfach besser, wenn ihr (also Du und einige Deiner Kollegen) die Mißstände/ineffizieten Arbeitsläufe einmal schrift fixiert und gleichzeitig Lösungsmöglichkeiten unterbreitet, also das ganze als Verbesserungsvorschlag Eurem Chef "verkauft" als wenn da gleich der unschöne Begriff der "Kündigung" auftaucht und möglicherweise falsch aufgefasst werden könnte.

Tut sich nichts, dann wäre die fristgerechte Kündigung ja immer noch eine Option.

Erst einmal grundsätzlich: eine Kündigung unter einer Bedingung ist im Arbeitsrecht nicht zulässig. Der Hintergrund ist formaljuristisch der, dass einfach nicht feststeht ob es sich um eine Kündigung handelt oder nicht.

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, zu einem weit in der Zukunft liegenden Datum zu kündigen. Auch hier besteht das Risiko, dass der Arbeitgeber seinerseits mit einer Kündigung, unter Beachtung der Frist, kündigt

Wenn deine Position in dem Unternehmen so hoch ist, dass duDie Missstände kennst und Abhilfe schaffen kannst, dann suche doch einfach das offene Gespräch. Wenn dieses nicht fruchtet bleibt eben nur die Eigenkündigung oder Zähne zusammen beißen.

Die von dir angesprochene Kündigung könnte natürlich für den Vorgesetzten ein Warnschuss sein. Dies unter der Prämisse, dass dies überhaupt als Warnschuss empfunden wird. Es gibt auch Vorgesetzte, die dies grundsätzlich als Erpressung empfinden könnten und dann eben auch die entsprechenden, auch arbeitsrechtlichen, Konsequenzen ziehen.

Von daher meine ganz eindeutige Empfehlung: Gespräch suchen und die Dinge offen adressieren

Familiengerd  22.05.2018, 12:56
eine Kündigung unter einer Bedingung ist im Arbeitsrecht nicht zulässig

Das trifft aber dann doch nicht zu, wenn der Eintritt der Bedingung, unter der die Kündigung ausgesprochen wurde, vom Kündigungsempfänger abhängt.

Wenn der Arbeitnehmer also die Kündigung an eine Bedingung knüpft, die der Arbeitgeber zu erfüllen hätte, damit die Kündigung nicht wirksam wird, dann ist diese Kündigung zulässig.

So funktioniert ja auch der "Trick", eine an sich (in ihrer Rechtswirkung) nicht mögliche Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus faktisch doch zu erreichen: die Kündigung des Arbeitnehmers noch während der Probezeit mit einer längeren Frist (die der Arbeitgeber noch für die Erprobung zu benötigen meint), verbunden mit der Zusage, das Arbeitsverhältnis danach fortzusetzen, wenn sich der Arbeitnehmer bewährt.

Robert Mudter  22.05.2018, 13:46
@Familiengerd

damit meinst Du die Postetstativbedingung. Das passt hier jedoch nicht. Hier geht es vielmehr um mehrere Bedingungen, die im Zweifel von dem Empfänger selbst nur zum Teil beeinflußt werden können. Die einmalig zu treffende Willensentscheidung wäre hier, natürlich je nach konkreter Formulierung: Ich werde es versuchen. Ich denke der Empfänger der Kündigung hat es hier nicht alleine in der Hand. Dies wäre aus meiner Sicht etwa der Fall, wenn in der Kündigung stünde, dass der Arbeitgeberbereitschaft signalisieren sollte bestimmte Dinge zu versuchen. Hier hat der Arbeitgeber als Kündigungsempfänger die Möglichkeit eine einmalige Äußerung im Sinne von, ja ich werde es versuchen, abzugeben.

Der von dir erwähnte Trick ist gelebte Praxis. Allerdings darf hier gerade nicht in der Kündigung stehen, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei positiver Erprobung erfolgt. In der Praxis wird einfach mit einer verlängerten Frist gekündigt und gegebenenfalls diese Kündigung dann eben wieder zerrissen. Würde in der Kündigung erwähnt, dassIm Falle der Bewährung des Arbeitnehmers die Kündigung gegenstandslos ist ist dies aus meiner Sicht eine unzulässige Bedingung und führt zur Unwirksamkeit der Kündigung, mit der Folge, dass dann Kündigungsschutz besteht, der außerhalb der Probezeit. Von daher in der Praxis Kündigung mit verlängerter Frist oder schlicht Aufhebungsvereinbarung.