Mitbewohner zieht aus und will trotz Ablöse einige Möbel mitnehmen. Darf er das?
Hallo Ihr lieben,
wir haben das Problem, dass unser Mitbewohner, welcher damals die WG neu gegründet hat, jetzt auszieht und uns mitgeteilt hat, dass er einige Möbel, wieder mitnehmen wird. Er hat damals so gut wie die komplette Einrichtung mitgebracht, jedoch hat er eine Ablöse von 400€ von jedem Verlangt. Wie läuft das jetzt? Haben wir mit der Zahlung die Möbel nicht gekauft? Er meinte jetzt, da alles seines war, diente die Zahlung zur Nutzung, weil eben er das alles mitgebracht hat, aber das Zeug gehört immer noch ihm. Was sollen wir machen?
Bitte um Antworten, Danke!!
4 Antworten
wenn die möbel ihm gehören und ihr nicht schriftlich geregelt habt das die 400 euro ablöse auch die möbel beinhalten könnt ihr da nichts machen. ist auch wenns vielleicht estwas fies ist sein gutes recht seine eigenen möbel mitzunehmen.
dann könnt ihr nichts machen wenn es nichts schriftliches gibt. wenn ihr seine möbel usw. mehrere jahre benutzt habt könnte man das auch als mietkosten sehn, wird ja auch alles abgenutzt usw.
Habt ihr damals irgendwas vertraglich festgehalten?
Wenn ja, muss er euch die Kohle entweder wieder zurück geben (oder Anteilig, wurde ja alles auch abgenutzt) oder er muss das Zeug da lassen.
Wenn ihr nichts unterschrieben habt... Tja, dann gehört das alles immernoch ihm und ihr habt leider Pech gehabt... Habt ja keinen Nachweis, dass irgendwas bezahlt war.
Nein wir haben nichts schriftlich festgehalten.
Können wir also gar nichts machen?
Ich denke nicht. Da müsstet ihr ja erst mal nachweisen können, dass ihr das Geld bezhalt habt und vor allem für was ihr es bezahlt habt.
Dass er alles da lässt, könnt ihr so oder so nicht verlangen, denn ihm gehört ja auch ein Anteil an den Möbeln.
Ich denke, hier hilft nur ein ruhiges Gespräch. Klärt das mit ihm und findet einen Mittelweg, mit dem beide Seiten leben können. Wenn ihr auf kein Ergebnis kommt, müsst ihr das Wohl oder Übel als Lehrgeld sehen und neue Möbel besuchen. Schau doch mal im Internet (ebay Kleinanzeigen, facebook Flohmarkt, örtliche Zeitungen,...) oft werden Möbel sehr günstig angeboten oder sogar verschenkt.
Viel Glück euch!
er hat also nur eine "Mitbenutzungsbeühr" von Euch verlangt in Form von 400€, die dann bei Auszug, abgegolten sind, egal wer auszieht, da Wort "Ablöse(gebühr)" müsst ihr ihm wohl be/legen/weisen müssen, denn das Wort besagt, am/beim Auszugsag, geht es im Eigentum über, der die Summe gezahlt hat
z.B. ich miete eine Wohn. zahle 400€ "Ablösung" nach Auszug sind diese Gegenstände meine, wenn nichts schriftliches gemacht worden ist, hast du schlechte Karten
was wenn im Mietvertrag eine Ablöse aufgelistet ist, aber nicht für welche Gegenstände?
dann zählt die gesamte "Wohneinheit" der ge/benutzte Gegenstände
gibt es irgendwo eine rechtsgrundlage, auf die man sich berufen kann?
wende dich für weitere Fragen, am Mieterschutzbund, wenn kein Mitglied bist (Gebührenpflichtig) wenn nichts § schriftlich was vorliegt, kein Erfolg
das hätte man vorher klären müssen.jetzt kann er damit nicht mehr kommen, allenfalls könnte er den zeitwert verlangen udn de rwird nicht hoch sein
wenn ihr das geld nciht zahlen wollt, muss er all seine möbel mitnehmen udn ihr kauft sie euch neu udn klärt die eigentumsverhältnis gleich beim kauf.
Wie meinst du Zeitwert verlangen? Wir wohnen erst seit ca. einem dreiviertel Jahr in der Wohnung.
zeitwert des jeweiligen möbel. hat der eigentümer die waschmaschine vor 5 jahren gekauft, errechent sich daraus der zeitwert, der preis der rechnung kann nciht verlangt werden.
400 euro sind recht happig pro nase, wobei ich nicht weiss, was ihr dann übernehmen würdet.
wenn dann solltet ihr einen gesamtpreis ansetzen, den ihr dafür zahlen würdet und welche simme der eigentümer haben will.
wollt ihr das nicht zahlen, muss er alles beim auszug mitnehmen
Damals hieß es nur 400 € an ihn zahlen, weil er alles mitbringt in die WG... oder eben wenn wir einziehen schon da ist. Aber wir haben nicht genau gesagt was (es war uns eig auch ehrlich gesagt nicht klar, was alles er mitbringt an Küchengeräten etc...) und schriftlich wurde auch nichts gemacht.