Mit Roller geblitzt in Ortschaft...

14 Antworten

Oh, da warst Du ja glatt um 15 Km/h zu schnell. Und weil Roller ja auch Kraftfahrzeuge sind, bist Du wohl mit 15,- Euro unter den Zahlenden. Deinen Führerschein will dir da noch keiner abnehmen. Denkbar wäre nur, dass die Polizei sich mal für deinen Roller interessieren. Auch wenn es klar ist, dass so ein Roller bergab wohl schneller ist... Die 50 km/h gelten ab Schild! Also hättest Du noch vor Erreichen des Schildes abbremsen müssen.

Hi,

Wenn du den Blitz gesehen hast, wurdest du logischerweise von vorne geblitzt.

Da n Mopped vorne kein Kennzeichen hat, ist auf dem Bild nur irgendein Mopped, wo irgendjemand drauf sitzt.

Selbst dann, wenn von hinten geblitzt wird, wäre ja nur das Mopped festzustellen.

Da kann dann wirklich JEDER drauf gesessen haben.

Klar kriegt dann der Halter n Anhörungsbogen.

Man muss da nur die eigenen Personalien angeben.

Dann schreibt man, dass das Fahrzeug von mehreren Personen benutzt wird und man selbst nicht weiß, wer das gewesen sein soll.

Dann fordert die Behörde auf, die möglichen Benutzer des Fahrzuges zu benennen.

Da gibt man dann möglichst viele Leute an so 10 - 20 Personen.

Aus diesen 20 Leuten muss die Behörde dann zweifelsfrei nachweisen, wer auf dem Mopped gesessen ist.

Da man auf so nem Bild ja nur eine Person mit Helm sieht, dürfte das unmöglich sein.

Wenn der Halter so dämlich ist und eine Person angibt, die dann den Bußgeldbescheid bekommt, is der selber Schuld.

Man sollte also nicht auf solche Märchen mit Halterhaftung hereinfallen. - das gilt nur im ruhenden Verkehr, wie Falschparken usw.

Wenn du nur von vorne geblitzt wurdest passiert wenn du Glück hast nichts, da ein Roller ja vorne kein Nummernschild hat. Falls es ein mobiler Blitzer war und die Polizisten dein Kennzeichen notiert haben, bekommst du vermutlich ein Bußgeld in Höhe von ~25€.

gleich mal vorweg, wenn dein Roller eine bbH von 50km/h hat, machst du dich strafbar, wegen Fahrens ohne Führerschein. Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man unter anderem Roller mit bis zu 45km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und 50ccm Hubraum fahren.

Da es bergab geht, ist wohl klar, das er dort schneller laufen kann, kann aber trotzdem sein, das sie sich den Roller mal anschauen möchten.

Aber vermutlich darfste nur den Geschwindigkeitsverstoß bezahlen. Ich schätze mal, das dein Tacho nen Vorlauf hat und die Meßtoleranz auch noch abgezogen wird, das das wahrscheinlich nen Verwarngeld von 15€ gibt. weil du bis 10km/h zu schnell warst.

Nur weil er bergab schneller fährt, gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen

Bußgeld ist sicher - u.U.wird der Roller technisch überprüft - mit ungewissem Ausgang