Mit Roller eines Freundes Unfall verursacht

4 Antworten

Hallo,

wer zahlt ? Ich selbst ?

nach § 823 BGB haftest Du, da Du einen anderen (hier: Deinen Freund) schuldhaft (hier: fahrlässig) geschädigt hast. Erstattungsgrundlage einer solchen Haftung sind die notwendigen Kosten (z.B. für Reparatur) bis maximal zur Höhe der Zeitwertes.

Meine Versicherung ?

Sollte hiermit die Frage nach der eigenen Privathaftpflichtversicherung gemeint sein, so scheidet diese für dei Regulierung jedoch leider aus. Stichwort: "Ausschluss aufgrund der sog. Benzinklausel".

Viele Grüße

Loroth

Wer zahlt? Der Freund natürlich, denn dem gehört doch das Ding oder? Jeder der so ein Ding verleiht, kennt doch die Folgen und öffnet doch gerne die Geldbörse und gut ist.

Grundsätzlich bist du schadenersatzpflichtig!

Ob deine Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von den vereinbarten vertraglichen Bedingungen deines Versicherungsvertrages ab. Und das kann hier niemand wissen. Du solltest am besten direkt bei deinem Versicherer anfragen und in Erfahrung bringen, wie sich die Sachlage verhält.

N bissel Spachtelmasse und Farbe. Dann ist der Roller wie neu xD