Mit polnischen Feuerwerk vom Zoll erwischt. Was blüht mir?

7 Antworten

Die "Bandbreite" bei einem derartigen Verstoss ist mir nicht bekannt. Ein konkretes Fallbeispiel betreffend dem Besitz bzw. des "verdeckten Führens ausserhalb des eigenen, befriedenden Grundstücks" einer "PTB" Waffe ( Also mit Prüfzeichen sog. "Schreckschusswaffe" ) ohne kleinen Waffenschein endet zwischen 800 Euro und 1200 Euro. Gerade "in dieser aktuellen Zeit" gehe ich davon aus, dass ein "ich wusste es nicht" - "es wurde mir etwas falsches gesagt" kaum mehr als Argument "ziehen wird". Im Gegenteil, da wird man jetzt gerichtlich eher "exempel statuieren" um generell von solchen Handlungen abzuschrecken. Mir ist der Amtsweg unbekannt, wie man an so einen "Pflichtanwalt" kommt. Aber der wäre wirklich dringend zu empfehlen.

Geldstrafe die sich nach deinem Einkommen richtet- wobei es nicht ganz niedrig ausfallen dürfte.

KevinRefutschi  04.12.2015, 09:27

blödsinn

ersttäter und popoaastraftat

die wird besonders niedrig ausfallen!

Joergi666  04.12.2015, 09:33
@KevinRefutschi

dein Kommentar ist blödsinn- ich hab als ehemaliger Jugendgerichtshelfer an zig Verhandlungen teilgenommen- wo es genau darum ging, die Strafe wird keineswegs niedrig ausfallen- ganz im Gegenteil.

Vienna1000  04.12.2015, 09:51
@Joergi666

Wäre vielleicht noch anzumerken, dass es sich bei den "aktuellen Ereignissen" um dieses Thema um einen Kernkreis "in diesem Alter" handelt. Das machts alles andere als besser.
Der nächste bringt seine Handgranaten mit und versucht ident zu argumentieren.

KevinRefutschi  04.12.2015, 09:56
@Joergi666

jaja, alles wird gut für dich, er wird 4 jahre bekommen, weil er sich knaller aus polen gekauft hatte

du hättest das gerne, weil du solche leute wie ihn nicht leiden kannst


der richter wird aber da schon ein maß finden, es sind eben keine handgranaten

Vienna1000  04.12.2015, 10:02
@KevinRefutschi

.. du scheinst sinnbefreite Unterstellungen gegenüber anderen Menschen gerne zu haben?

Beschlagnahme, evtl auch des KFZ. Anzeige, Strafverfahren, hohe Geldstrafe, Vorstrafe eingetragen

Abschnitt VIII SprengG
§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. entgegen § 15 Abs. 1 Satz 1 explosionsgefährliche Stoffe einführt, durchführt oder verbringt oder durch einen anderen einführen, durchführen oder verbringen lässt, ohne seine Berechtigung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zu deren Erwerb nachgewiesen zu haben,
[..;]wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

besorg dir die addresse des verkäufers (Geschäft) und gib sie dem zoll ... sag das was du hier sagst:   er hat gesagt man darf es legal in D einführen.

Vienna1000  04.12.2015, 09:45

Nein, dass ist ausschliesslich Sache des "Importeurs". Man kann sonstwo auch 2000 Stück Zigaretten kaufen. Ist im jeweiligen Binnenland ja auch nicht illegal. Beim Grenzübertritt IST es aber dann "illegal" rsp. in dem Fall dann "nur" ein Steuerverstoss und keine "hochrelevante Straftat", wenn nicht deklariert.

ES1956  04.12.2015, 10:07

was glaubst du interessiert den in Polen der deutsche Zoll?

Vienna1000  04.12.2015, 10:14
@ES1956

Danke fuer diese Kurzzusammenfassung des von mir geschriebenen :-)

geldstrafe oder sozialstunden, kannste dir aussuchen oder biste schon bekannt?

WildPferd2000  04.12.2015, 09:27

nimm dirn anwalt oder schreib der staatsanwaltschaft das du bereit bist 600euro strafe zu zahlen, vielleicht gehn se drauf ein...

KevinRefutschi  04.12.2015, 09:33
@WildPferd2000

ja, das hatten wir auch mal gemacht, freiwillig sozialstunden geleistet


das verfahren wurde dann eingestellt und das war schon knackig


waffengesetz, sachbeschädigung, gefährliche körperverletzung


musst du mit dem anwalt absprechen, welches angebot er für angemessen hält

WildPferd2000  04.12.2015, 09:34
@KevinRefutschi

ja die sta übertreibt immer mit ihrer anklage ^^ aber die vergessen auch gerne strafttbestandteile ^^

KevinRefutschi  04.12.2015, 09:54
@WildPferd2000

das passte da aber schon....

PatrickLassan  04.12.2015, 11:36

geldstrafe oder sozialstunden,

Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht.

WildPferd2000  04.12.2015, 13:12
@PatrickLassan

mit 23 jugendstrafrecht, wieder ein geistesblitz von dir während du meinen account durchkämmst und vollspammst. was erwartest du jetzt dafür?

PatrickLassan  04.12.2015, 20:09
@WildPferd2000

Dass der Fragesteller 23 ist, hatte ich übersehen. Du hast aber anscheinend übersehen, dass es Sozialstunden ausschließlich im Jugendstrafrecht gibt.Die von dir genannten Alternativen gibt es somit nicht.

WildPferd2000  04.12.2015, 20:10
@PatrickLassan

dann ruf morgen mal bei der staatsanwaltschaft an und frag nach ;)