mit gewerbeschein glasreiniger als nebenjob?

2 Antworten

Wenn Du dich in Geschäftsbereich Deinen Arbeitgebers selbständig machen willst, benötigst Du das schriftliche Einverständnis Deines AG.

Aber nicht zuviel, sonst zahlst du das an Steuern, was du durch deinen Nebenjob verdienst, ergo umsonst gearbeitet.