Mit Freund zusammen ziehen, ich Arbeitslos und er bald Azubi?

6 Antworten

Eine so genannte Bedarfsgemeinschaft (BG) liegt vor, wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt mit Erwerbsfähigen zusammenleben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben. Dies hat naturgemäß erhebliche Auswirkungen auf die vorzunehmende Bedarfsberechnung für Hartz IV. Diese erfolgt sodann unter Einbeziehung des Einkommens und Vermögens jeder einzelnen der Bedarfsgemeinschaft angehörenden Person. Als erwerbsfähig gelten Personen im Alter zwischen 15 und 65-67 Jahren (je nach Geburtsjahrgang bzw. Renteneintrittsalter. Kinder bis 14 Jahren sind nicht erwerbsfähig, für diese werden die Leistungen in Form von Sozialgeld erbracht. Aufgrund der rechtlichen Konsequenzen muss zwischen einer bloßen Wohngemeinschaft und einer BG unterschieden werden.

wenn du ausziehst als u25 bekommst du max. noch den regelsatz alg2 abzüglich kindergeld. das gehalt deines freundes wird mit in den gesamtbedarf der bg eingerechnet.

kosten für umzug, erstausstattung etc bekommst du nicht.

Klar kannst du das machen, weil das Amt dafür dir sämtliche Unterstützung für Wohngeld etc. zusammenstreichen kann und dir nur noch den "Hartz4"-Satz im Monat überweist. Sehr schön für die staatlichen Gelder.

Also zieh mit ihm zusammen. Aber Vorsicht. Meist darfst du "nur" 140€ nebenher verdienen, sonst wird dir alles darüber hinaus von deinen 404€ abgezogen!

Wenn du 18 bist kann dich keiner von einem Auszug abhalten !

Solange du aber vor deinem Auszug keinen Antrag auf Kostenübernahme für den Umzug beim Jobcenter stellst und dieser dann bewilligt würde,bekämst du vom Jobcenter erst mal keine Kosten für eine evtl.später anfallende Miete,also nichts für deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete und auch nur deinen gekürzten Regelsatz der dir bei deinem Vater zusteht.

Der sollte also derzeit bei 327 € liegen,wenn du min. 18 aber unter 25 bist.

Du hättest dann also zumindest dem Grunde nach erst mal Anspruch auf diese derzeit 327 € Regelsatz,aber deine 450 € Brutto wie Netto würden dir dann schon mal mit 280 € angerechnet,dir stünden dann max. noch 47 € zu und wenn dir durch deine Ausbildung suchend Meldung noch Kindergeld zusteht,dann würdest du gar nichts mehr bekommen.

Das Kindergeld müsste dir dein Vater dann zukommen lassen,denn er kann dir ja keinen Unterhalt zahlen,würde er es dir nicht geben könntest du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Abzweigung stellen,dann würdest du das Kindergeld nach Prüfung auf dein Konto bekommen.

Den Antrag auf Abzweigung findest du im Internet zum ausdrucken.

Außerdem würde ein evtl.Überschuss vom anrechenbaren Einkommen deines Freundes auf deinen Bedarf angerechnet,wenn er mit seinem anrechenbaren Einkommen seinen Bedarf gedeckt hätte und dann noch etwas übrig wäre,würdet ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden.

Dein Vater könnte nach deinem Auszug ( muss er melden ) auch Probleme bekommen,denn dann könnte es passieren das die KDU - für ihn alleine nicht mehr angemessen ist.

Dann würde er vom Jobcenter schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert und ihm würde mitgeteilt wie lange er noch die tatsächlich zu zahlende KDU - bekommt ( in der Regel für weitere 6 Monate ) bzw.wie lange diese noch zur Berechnung seines Bedarfs berücksichtigt würde und was es nach dieser Übergangszeit noch max.für die KDU - geben würde.

Dein Vater hätte dann Zeit zu überlegen wie er die Kosten senken könnte ( z.B. Untervermietung eines Zimmers ) ,könnte oder wollte er das nicht,dann bliebe nur ein Umzug in eine angemessene Wohnung,dass müsste auch vorher beim Jobcenter beantragt und bewilligt werden,wenn er alle damit verbunden Kosten erhalten möchte oder er müsste nach dieser Übergangszeit den Differenzbetrag selber zuzahlen.

Dein Vater wird sich dann ne neue Wohnung suchen dürfen...

Und dein Freund verdient Geld und wohnt mietfrei

Besser wäre, er nimmt dich als untermieter(in) auf

Dann zahlt das Amt dir/ ihm die Miete... die er dann natürlich versteuern muss!

isomatte  22.06.2017, 06:03

Der Vater müsste sich nicht zwingend eine neue Wohnung suchen,er kann nur zur Kostensenkung aufgefordert werden,wenn die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach dem Auszug der Tochter nicht mehr angemessen wäre !

Ein Mietvertrag mit dem Freund würde auch nichts bringen,wenn die Tochter vorher nicht die Zusage vom Jobcenter zur Kostenübernahme einholen würde und die bekäme sie nur wenn man einen wichtigen Grund für den Auszug unter 25 nachweisen kann.

Zieht sie ohne dieser Zusicherung um,dann würde das Jobcenter max.ihren derzeit gekürzten Regelsatz für den Lebensunterhalt von ( 18 - 24 ) 327 € zahlen und keine Kosten für die KDU.

Das Einkommen würde dann natürlich nach Abzug von Freibeträgen auf ihr Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf diese 327 € angerechnet und wenn ihr durch die Ausbildung suchend Meldung Kindergeld zustehen würde,dann würde das voll angerechnet.

Außerdem würde ein evtl.Überschuss des anrechenbaren Einkommens des Freundes auf ihren Bedarf angerechnet,wenn er seinen Bedarf gedeckt hätte und sie eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden würden.

Vampire321  22.06.2017, 07:40
@isomatte

Tja, wenn sie mit ihrem Freund eine bedarfsgemeinschaft gründet, hast du recht

Wenn sie jedoch eine WG mit einem freund gründet, und dem, bzw. dessen Eltern  Miete zahlt, dann ist sein Einkommen, halt eins... und kein Keil einer bedarfsgemeinschaft, sondern sein Einkommen und er ist Teil der wohn-Gemeinschaft!

nicht jeder 'freund' ist auch ein 'beziehungspartner' ;)

isomatte  22.06.2017, 09:05
@Vampire321

Das spielt keine Rolle ob BG - oder WG - wenn sie derzeit bei einem Elternteil wohnt welches ALG - 2 bezieht bzw.bald beziehen wird,dann bezieht das Kind logischerweise auch Leistungen,wenn es mit seinem anrechenbaren Einkommen den eigenen Bedarf nicht decken könnte !

Dann würde es erforderlich sein das man als unter 25 jähriges Kind dem Jobcenter nachweist warum ein Auszug notwendig ist und wenn das Jobcenter anderer Ansicht ist,dann würde das Kind für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bis zum 25 Lebensjahr gar nichts bekommen,es sei denn es lebt dann mal eine Zeit lang vom eigenen Einkommen,dann würde es bei Arbeitslosigkeit ggf. auch ALG - 2 für den gesamten Bedarf geben,also auch der KDU.

Bekommt das Kind keine Zusicherung zur Kostenübernahme,dann würde es nur den derzeitigen Regelsatz für den Lebensunterhalt von 327 € bekommen ( 18 - 24 ) ,davon würden dann anrechenbare Einkommen abgezogen.

Außerdem war hier nie die Rede davon das sie eine WG - gründen möchten,entspricht das nämlich nicht den Tatsachen,dann ist das vorsätzlicher Betrug.

Vampire321  22.06.2017, 10:51
@isomatte

Warum Betrug??

StinsonBarney suggeriert mir einen männlichen Fragesteller

Homosexualität zu unterstellen, weil ein Freund ihm angeboten hat bei ihm einzuziehen finde ich ein bisschen weit hergeholt!

Und 'betrug' ist ein böses Wort, wenn zwei Menschen sich gut verstehen sich als 'freunde' bezeichnen und eine WG gründen, ist das doch kein Betrug?

Das ist nachvollziehbar!

Es wäre dumm das mit jemandem zu machen den man nicht leiden kann ;)

Solange die nicht im selben Bett schlafen ist es eine WG ...


isomatte  22.06.2017, 11:24
@Vampire321

Ich denke mal nicht das die Eltern hier zulassen würden wenn hier NUR EIN FREUND und nicht ihr Freund bei ihnen einzieht und da zusammen eine WG - gründen,außerdem kam das mit der BG - von der Fragestellerin oder auch Fragesteller selber,wenn sie / er mit dem Begriff herum wirft,wird sie / er auch wissen was das bedeutet und zur Folge hat !

Und stelle deine Einstellungen mal um damit man eine Benachrichtigung bekommt wenn man Kommentare erhält,habe keinen Bock meine ganzen Antworten immer zu durchsuchen.

isomatte  22.06.2017, 11:40
@isomatte

und nicht seine Freundin !

Vampire321  22.06.2017, 12:35
@isomatte

In dem anderen Thread warst DU es die MIR erklären wollte das man nicht spekulieren sollte... ICH halte mich an Fakten!

Warum sollten zwei Freunde nicht zusammen ziehen???

Mein heterosexuelles Patenkind (weiblich) hat auch eine WG mit einer Freundin! Warum sollten das nicht auch zwei Jungs machen ????

Ich glaub, du bist zu unflexibel

Und wer weiß...vielleicht sind die beiden ja auch ein homosexuelles Paar, DANN wäre es natürlich wieder eine BG

Aber wenn ein Freund einem anderen Freund in misslicher Situation Obdach gibt, finde ich das eher lobenswert als verwerflich!

Ich glaub, du machst deinen Job schon zu lange...ist es nicht euer Auftrag den Bürgern zu helfen?

Wurde mir zumindest so zugetragen... 

isomatte  22.06.2017, 12:54
@Vampire321

Das ist nicht mein Job,denn sonst würde ich mich nicht hier aufhalten sondern Anträge bearbeiten !

Gegen eine WG - ist doch auch nichts einzuwenden,egal wer da mit wem ein Paar bildet,aber das macht man dann in der Regel nicht unterm Dach der Eltern,sondern sucht sich eine Wohnung wo man nicht unter Aufsicht steht bzw.befürchten muss das die Eltern auf einmal in der Wohnung stehen.

Vampire321  22.06.2017, 13:10
@isomatte

Nicht denken!

Schonmal was von einliegerwohnung, mehr-generationenhaus o.ä. gehört?

Nur weil es unter einem Dach ist, kann doch trotzdem jede Wohnung autak sein??

Er hat schließlich seinen eigenen Haushalt 

isomatte  22.06.2017, 15:03
@Vampire321

Nun ist aber mal gut mit der sinnlosen Diskussion,dass ganze geht hier an der Frage vorbei und die ist hinreichend beantwortet  !

Stelle lieber wie gebeten deine Einstellungen so um,dass ich benachrichtigt werde,wenn man mir etwas zu sagen hat,so wie du benachrichtigt wirst wenn du einen Kommentar bekommst.

Oder suchst du deine ganzen Antworten jedes mal durch ?

Vampire321  22.06.2017, 19:21
@isomatte

Ich lass mich nicht benachrichtigen... ich bekomm genug wichtige - und leider auch unwichtige Mails... da muss ich mir noch mehr unwichtige nicht auch noch freiwillig antun.

Ich seh doch jeden Kommentar nach einem Klick auf mein Profil Button

Alles gut ;)