mit außenspiegel verkehrszeichen gerammt
hallo ihr lieben bin neu hier und hab mal eine verkehrsrechtliche frage
also bin heute mit einem Transporter vom baumarkt über eine Brücke gefahren die 2 sehr schmale Spuren hatte und rechts ein langes rot weiß gestreiftes schild und da der weg zu eng war bin ich mit 20 km dagegen gefahren mit meinem außen spiegel und er ist eingeklappt.
nun ist die frage muss ich das der Polizei melden? bin mir da nie sicher vllt hat ja das schild eine beule oder einen Kratzer. ..
bitte um hilfe lg sandra
2 Antworten
Hallo picobello77,
leider habe ich Deine Frage zu spät gelesen.
Innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall, hättest Du noch Zeit gehabt den Unfall bei der Polizei zu melden und das auch nur, wenn es sich um einen nicht bedeutenden Schaden (Laut gängiger Rechtsprechung Schadenhöhe unter 1200 Euro) gehandelt (wovon ich einfach mal von ausgehe) gehandelt hat.
Vorausgesetzt es ist überhaupt wirklich ein Schaden entstanden, hast Du Dich wegen des Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) strafbar gemacht.
Ich denke aber nicht, dass da was nach kommt. Es ist recht unwahrscheinlich (zugegebener Marsen aber nicht ausgeschlossen) dass Dich einer der beiden Autofahrer die hinter Dir gefahren sind oder ein anderer Zeuge, den Du vielleicht gar nicht gesehen hast die Sache der Polizei gemeldet hast.
Wenn Du Dich jetzt noch bei der Polizei meldest, führt das zwar im Falle einer Verurteilung zu einer Strafmilderung, aber nicht zu einer Einstellung des Strafverfahrens. Die Tathandlung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist abgeschlossen und kann nicht mehr Rückgängig gemacht werden.
Vielleicht ist ja aber auch Garnichts passiert. Oder das Schild ist zwar verbogen, kann aber mit paar Hammerschlägen wieder gerade gebogen werden. Du hast das Schild schließlich nicht mit 300 km/h mittig umgenagelt.
In Zukunft ist es aber auf jeden Fall besser Unfälle immer zu melden. Die Fahrzeuge sind versichert, das Verwarnungsgeld welches evtl. ansteht ist gering im Gegensatz zu den Folgen einer Verurteilung wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Außerdem schläft man besser, wenn man sich nicht wochenlang Gedanken machen muss, ob nicht doch noch Post von der Polizei kommt :-D
Wenn Dir das mit dem eigenen Wagen passiert wäre, und die Polizei hätte von der Kollision Kenntnis, wäre sie schon lange bei Dir, hätte sich den Wagen angesehen und Dich befragt. Bei dem Wagen vom Baumarkt bekommst Du ja nicht mit, wenn sich die Polizei den Wagen angesehen hätte. Wenn die Leute vom Baumarkt fair sind, hätten sie Dich aber informiert, dass die Polizei da war.
Meine persönliche Meinung (die hier natürlich nicht wirklich zählt ) ist, warte ab, ob da noch was nach kommt. Oder wenn es nicht zu weit weg ist, fahr nochmal zum Schild hin und schau es Dir an.
Aber im Endeffekt ist es Deine Entscheidung, ob Du den Schaden der Polizei meldest, Dich damit so gesehen selbst anzeigst, aber auf jeden Fall mit einem Strafverfahren rechnen musst oder ob Du einfach abwartest.
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo picobello77,
mach dir keine Sorgen. Wie sollte man den Verursacher einer eventuellen Beule am Verkehrsschild nachweisen? Solang das Schild noch steht, brauchst du diesen Vorfall nicht melden.