mit ausländischem Ausweis eine deutsche Polizei oder Bundeswehr Ausbildung machen?
kann man als Ausländer mit ausländischem Ausweis eine deutsche Polizei oder Bundeswehr Ausbildung machen ? Wenn vielleicht keine Ausbildung kann man dann vielleicht direkt gleich als Polizist oder bei Der Bundeswehr arbeiten ?
10 Antworten
Polizei: Deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht notwendig. Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche!
In Ausnahmefällen ist es sogar möglich mit einer anderen als einer EU-Staatsangehörigkeit Polizeibeamter zu werden. Dies wird dann im Einzelfall geprüft.
http://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/52d/52d40527-bab6-4021-3104-182109241c24.htm
Siehe auch §7 Abs. 1 Nr. 1a BBG
Toll dann versteht Mann selbst die Polizisten bald nicht mehr oder wie
@trixieminze
Du bringst etwas durcheinander. Im Gegensatz zu Dir, belege ich meine Aussage mit entsprechenden Quellen und bin außerdem schon lange Zeit in dem Bereich tätig, dass ich weiß wovon ich schreibe.
Im §7 Abs. 2 BBG steht nichts von Polizeibeamten, sondern nur "Wenn die Aufgaben es erfordern". Die hoheitlichen Aufgaben, die fast jeder Beamter in irgendeiner Art und Weise ausführt, haben damit nichts zu tun.
Schau Dir die Internetseiten der versch. Landespolizeien und er Bundespolizei an, dort steht überall, dass für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche gelten. Es gibt auch Polizeibeamte mit türkischer Staatsangehörigkeit.
Bei der Bundeswehr mußt Du Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein , als zumindest ( Zusätzlich ) die DT - Staatsbürgerschaft besitzen. Bei der Polizie sind auch Bewerber von EU und EFTA - Staaten zugelassen. Allerdings haben Bewerber aus Drittstaaten welche nicht zum EWR - Raum gehören keine Chance.
Nichtdeutsche Bewerber
Es gelten alle Einstellungsvoraussetzungen, die bei Bewerberinnen und Bewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit gefordert werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Anforderungen gestellt.
Sie müssen:
Ihre Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen, über eine Aufenthaltsberechtigung, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Freizügigkeitsbescheinigung (bei EU-Bürgern gem. § 5 FreizügG) verfügen und sich seit mindestens 10 Jahren in Deutschland aufhalten.
Quelle:
http://www.polizei-bw.de/berufsinfo/Einstvoraussetzung/Seiten/NichtdeutscheBewer...
Amtseid eines Beamten kann nur ein deutscher staatsbürger werden, wieso schaust du nicht einfach mal im internet bei der polizei deines bundeslandes bzw unter www.bundeswehr.de
die Internetseiten der Polizei und das Beamtengesetz sagen etwas anderes ... "Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche"
http://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/52d/52d40527-bab6-4021-3104-182109241c24.htm
siehe auch §7 Abs. 1 Nr. 1a BBG
Nein, das geht nicht.
Du bringst da was durcheinander , Du begründest den Status eines Beamten . Für hoheitliche Aufgaben ( Polizei ) nur Deutsche , Ausnahmen möglich !