Ich bin mit 17 betrunken Auto gefahren und wurde angehalten, was nun?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo

Auf Dich kommt in etwa folgendes zu:

1.) Strafe ca. 30-40 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 9-12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen § 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn du  in Ba-Wü, Berlin Brandenburg, Meck-Pomm oder S-H wohnst  wird ab 1,1 Promille eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.

9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

wegen deinem Visum brauchst du dir keine Sorgen machen

trioux 
Fragesteller
 24.10.2015, 20:12

Danke erstmal für die ausführliche Antwort! Wenn es hilft, ich komme aus NRW und bin vorher noch NIE in irgendeiner weise auffällig geworden, komme auch aus einem "guten" Haushalt, d.h. Auch meine Eltern noch nie. Wird bzw. kann das Strafmildernd sein? Habe auch bereits mit einem Anwalt geredet, er meinte ich sollte nichts verheimlichen bzw. etwas verheimlichen und nicht gerichtlich vorgehen, wenn es nicht notwendig ist

ginatilan  24.10.2015, 20:15
@trioux

er meinte ich sollte nichts verheimlichen

was willst du auch verheimlichen?

die Promille ist amtlich

wenn du aber unvorsichtig bist kann dir die Trunkenheitsfahrt als Vorsatz vorgeworfen werden, dann wirst teurer

RobTop96  26.10.2015, 07:32
@ginatilan

Dass du aus einem guten Haushalt kommst hat keinen Einfluss auf das, was kommt. Vor dem Gesetz bist Du ein (Erst-)Täter wie jeder andere in deiner Situation. 

Das meiste ist schon gesagt: Gerichtsverfahren, ca. 1 Jahr ohne Führerschein, Strafe und Idiotentest.

Das Gesamtpaket kostet Dich rund 3.000 - 4.000 €. Dass zu bezahlen sollte aber nicht das Problem sein, wenn man aus einem guten Haushalt kommt.

ginatilan  26.10.2015, 09:16
@RobTop96

in NRW ist keine MPU vorgesehen bei 1,2 Promille 

somit bezahlt er kein Gesamtpaket :-)  sondern nur ca ein Monatsnettolohn 

ginatilan  26.10.2015, 12:07
@ginatilan

Danke für den Stern 

Also zum einen bist du zwar unter Alkoholeinfluss (ohne Beisein eines volljährigen Erwachsenen?) Auto gefahren.. Zum anderen ist es eine Ordnungswidrigkeit solange du nun keinen halben Kasten Vodka getankt hast.. Also Schwierigkeiten mit deinem Visum solltest du nicht bekommen, mit einem Bußgeld kannst du rechnen sowie Punkte in Flensburg und der Schein ist schon mal weg.. Eventuell musst du auch einen Idioten-Test machen..

trioux 
Fragesteller
 24.10.2015, 17:38

Idioten Test bzw mpu ist doch erst bei 1.6 Promille?

Antitroll1234  24.10.2015, 18:18
@trioux

Idioten Test bzw mpu ist doch erst bei 1.6 Promille?

In südlichen Bundesländern wird auch bei 1,2 Promille schon mal eine MPU angeordnet.

Antitroll1234  24.10.2015, 18:17

 Zum anderen ist es eine Ordnungswidrigkeit solange du nun keinen halben Kasten Vodka getankt hast..

...ab 1,1 Promille ist es eine Straftat.

RebecDM  24.10.2015, 18:52
@Antitroll1234

Wir hatten in der Kanzlei schon einen 17 jährigen mit 1,4 Promille und bei ihm wurde es als Ordnungswidrigkeit mit Auflagen eingestuft. (Erst Täter und Einsicht vorhanden)

Crack  24.10.2015, 18:55

Nein. Bei 1,7Promille ist es eine Straftat, da gibt es keine Abstufung.

RebecDM  24.10.2015, 18:57
@Crack

Bei mir in der Kanzlei war es nun mal so, ich habe den Fall selbst bearbeitet.. Aber passt schon 😂

Ein saftiges Bußgeld, dann eine Sperre für den Führerschein, da wird einiges auf dich zukommen, aber für ein Visum hat das keinem Einfluss

trioux 
Fragesteller
 24.10.2015, 17:36

Also Bußgeld meinten die Polizisten hat man erst mit 18 zu befürchten

Antitroll1234  24.10.2015, 18:20
@trioux

Bußgeld gibt es bei einer OWi, dich erwartet eine Anklage nach StGB §316 (Trunkenheit im Verkehr).

Wenn du alleine gefahren bist und (wie es ja der Fall war) viel Alkohol im Blut hattest (du bist ja noch in der Probezeit) bist du wahrscheinlich deinen Führerschein los.

nysust  24.10.2015, 17:40

Achja: Und ich denke, dass du kein Problem mit deinem Visum bekommst. Auto fahren und Visum sind ja 2 verschiedene Paar Schuhe.

Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.

Dich erwartet eine Anklage nach StGB §316: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html

Der Auflagenverstoß wegen Alleinfahren spielt für dich keine große Rolle mehr, da deine Fahrerlaubnis eh vor Ort nach der Kontrolle entzogen wurde.