Ich bin mit 17 betrunken Auto gefahren und wurde angehalten, was nun?
Ich würde vor ca 2 Wochen mit 1.2 Promille Alkohol am Steuer wegen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Habe nur den Führerschein für Begleitetes fahren, also keinen vollen. Ich werde kommenden Freitag zu einem Gespräch auf die Polizei Wache eingeladen, um nochmal alles aus meiner Sicht zu schildern. Was für fragen kommen auf mich zu bzw. welche Strafe hab ich zu befürchten? Bitte keine Antworten von wegen: wie kann man nur so dumm sein etc., ich weiß selber dass ich Mist gebaut habe und ich bereue es auf jedenfall. Werde ich wegen dem Vorfall in ca. 1 Jahr Schwierigkeiten haben, ein Visum für Australien zu kriegen ?
Danke im Voraus!!!
8 Antworten
Hallo
Auf Dich kommt in etwa folgendes zu:
1.) Strafe ca. 30-40 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.
2.) ca. 9-12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)
3.) Keine Punkte da Entzug wegen § 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.
4.) Wenn du in Ba-Wü, Berlin Brandenburg, Meck-Pomm oder S-H wohnst wird ab 1,1 Promille eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.
5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.
6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.
7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€
8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.
9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen
wegen deinem Visum brauchst du dir keine Sorgen machen
er meinte ich sollte nichts verheimlichen
was willst du auch verheimlichen?
die Promille ist amtlich
wenn du aber unvorsichtig bist kann dir die Trunkenheitsfahrt als Vorsatz vorgeworfen werden, dann wirst teurer
Dass du aus einem guten Haushalt kommst hat keinen Einfluss auf das, was kommt. Vor dem Gesetz bist Du ein (Erst-)Täter wie jeder andere in deiner Situation.
Das meiste ist schon gesagt: Gerichtsverfahren, ca. 1 Jahr ohne Führerschein, Strafe und Idiotentest.
Das Gesamtpaket kostet Dich rund 3.000 - 4.000 €. Dass zu bezahlen sollte aber nicht das Problem sein, wenn man aus einem guten Haushalt kommt.
in NRW ist keine MPU vorgesehen bei 1,2 Promille
somit bezahlt er kein Gesamtpaket :-) sondern nur ca ein Monatsnettolohn
Danke für den Stern
Also zum einen bist du zwar unter Alkoholeinfluss (ohne Beisein eines volljährigen Erwachsenen?) Auto gefahren.. Zum anderen ist es eine Ordnungswidrigkeit solange du nun keinen halben Kasten Vodka getankt hast.. Also Schwierigkeiten mit deinem Visum solltest du nicht bekommen, mit einem Bußgeld kannst du rechnen sowie Punkte in Flensburg und der Schein ist schon mal weg.. Eventuell musst du auch einen Idioten-Test machen..
Idioten Test bzw mpu ist doch erst bei 1.6 Promille?
Idioten Test bzw mpu ist doch erst bei 1.6 Promille?
In südlichen Bundesländern wird auch bei 1,2 Promille schon mal eine MPU angeordnet.
Zum anderen ist es eine Ordnungswidrigkeit solange du nun keinen halben Kasten Vodka getankt hast..
...ab 1,1 Promille ist es eine Straftat.
Wir hatten in der Kanzlei schon einen 17 jährigen mit 1,4 Promille und bei ihm wurde es als Ordnungswidrigkeit mit Auflagen eingestuft. (Erst Täter und Einsicht vorhanden)
Nein. Bei 1,7Promille ist es eine Straftat, da gibt es keine Abstufung.
Bei mir in der Kanzlei war es nun mal so, ich habe den Fall selbst bearbeitet.. Aber passt schon 😂
Ein saftiges Bußgeld, dann eine Sperre für den Führerschein, da wird einiges auf dich zukommen, aber für ein Visum hat das keinem Einfluss
Also Bußgeld meinten die Polizisten hat man erst mit 18 zu befürchten
Bußgeld gibt es bei einer OWi, dich erwartet eine Anklage nach StGB §316 (Trunkenheit im Verkehr).
Wenn du alleine gefahren bist und (wie es ja der Fall war) viel Alkohol im Blut hattest (du bist ja noch in der Probezeit) bist du wahrscheinlich deinen Führerschein los.
Achja: Und ich denke, dass du kein Problem mit deinem Visum bekommst. Auto fahren und Visum sind ja 2 verschiedene Paar Schuhe.
Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.
Dich erwartet eine Anklage nach StGB §316: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html
Der Auflagenverstoß wegen Alleinfahren spielt für dich keine große Rolle mehr, da deine Fahrerlaubnis eh vor Ort nach der Kontrolle entzogen wurde.
Danke erstmal für die ausführliche Antwort! Wenn es hilft, ich komme aus NRW und bin vorher noch NIE in irgendeiner weise auffällig geworden, komme auch aus einem "guten" Haushalt, d.h. Auch meine Eltern noch nie. Wird bzw. kann das Strafmildernd sein? Habe auch bereits mit einem Anwalt geredet, er meinte ich sollte nichts verheimlichen bzw. etwas verheimlichen und nicht gerichtlich vorgehen, wenn es nicht notwendig ist