Minusstunden oder krank?

5 Antworten

Dein Chef ist recht sparsam, um nicht zu sagen geizig.

"Frl Sabine wollen sie nicht den einen Tag frei machen um sich auszukurieren?" "JA ist wohl besser."

Und schon ist es rechtens geworden. 

Ich würde mit dem AG reden, das Du eigentlich erwartet hättest den Tag bezahlt zu bekommen. So wie es im Entgeltfortzahlungsgesetz steht.

Nebst der Tatsache dass ja richtig erklärt wurde, dass er KEINE MINUSSTUNDEN eintragen darf, würde ich mal den generellen Konflikt klären und mir einen NEUTRALEN Hausarzt suchen, da ist ein deutliches Konfliktpotential hier zwischen AG und AN

Bei uns ist es so: Wenn du Krank bist und eine Krankmeldung bringst, wird dir ein Krankheitstag eingetragen, wenn du nach Hause gehst, weil du dich krank fühlst OHNE Krankmeldung, bekommst du Minusstunden eingetragen. Da dein Chef ja "vom Fach" ist, solltest du mit ihm darüber reden, ob er dir für den Tag eine Krankmeldung ausstellt, in dem Fall darf er dir dann keine Minusstd. eintragen...

Maximilian112  12.10.2015, 11:38

Lt Entgeltfortzahlungsgesetz brauch man für einen Tag krank nicht zwingend eine AUB

Familiengerd  12.10.2015, 13:05

@ Sunnycat:

Deine Einschätzung ist falsch!

Abgesehen davon, dass sie vom Arbeitgeber nach Hause geschickt wurde - also nicht einfach gegangen ist -, kommt es auch auf die Regelung zur Vorlage einer AU an (worauf Maximilian112 richtig hinweist); siehe dazu meinen Kommentar zur ebenfalls falschen Antwort von urnelson!

nein das ist - krank - und keine Minusstunden...

Arbeitgeber auch der Hausarzt ...das ist immer schlecht...

Ist das rechtens? Irgendwie komm ich mir etwas veralbert vor

Das ist nicht richtig, und Du kommst Dir zurecht "veralbert" vor.

Erstens: Wenn Du arbeiten wolltest, der Arbeitgeber Dich aber nachhause schickt, dann liegt die Verantwortung für die entstandene Fehlzeit bei ihm. Wenn Du Deine Arbeitsleistung angeboten hast, ist er in den sogenannten "Annahmeverzug" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" gekommen: er muss Dich so bezahlen, als hättest Du gearbeitet, und Du musst die Stunden auch nicht nachholen.

Zweitens: Unabhängig davon kommt es auch darauf an, welche Regelung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung getroffen (AU) wurde, die den Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Wenn es keine arbeitsvertragliche Vereinbarung gibt, dass schon für den 1. Tag (oder ab dem 2. Tag) einer Erkrankung diese durch Attest nachgewiesen werden muss, dann gilt die Bestimmung des Entgeltfortzahlungsgesetzes EntgFG § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 1, dass ein Attest erst spätestens nach dem 3. Tag einer Erkrankung vorzulegen ist. Aber selbst wenn in Deinem Fall eine Vorlage schon für den 1. Tag vereinbart ist, hat Dein Arbeitgeber, der ja zugleich auch Dein Arzt ist, Dir durch das "fürsorgliche" Nach-Hause-schicken die Arbeitsunfähigkeit für diesen Tag erklärt!

Es gibt also 2 Gründe, weshalb der Arbeitgeber Dir keine Minusstunden anrechnen darf!

Nun sind aber "Recht haben" und "Recht bekommen" leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge; und wie Du Dein Recht gegenüber Deinem Arbeitgeber durchsetzen kannst oder willst - vor allem, wenn man so eng zusammen arbeitet - ist dann noch eine ganz andere Frage!

Tummetott 
Fragesteller
 12.10.2015, 13:33

Ich dachte auch... iwo hat er ja gesagt...so kannst du doch nicht arbeiten...geh heim. Er hat keine ausgestellt... aber er hat mich ja angeguckt. Am ende werd ichs mal auf der teamsitzung ansprechen...weil er wohl für uns alle erklären muss wie wir im krankheitsfall nicht auf minusstunden sitzen bleiben. Ob ich mich nun mit ihm streite deshalb bezweifle ich doch. Aber einenweiteren solchen fall gilts doch zu vermeiden.

verreisterNutzer  12.10.2015, 20:50
@Tummetott

Frage ihn doch (im Sinne der zukünftigen Fälle und im Sinne aller Kolleg/innen), ob es ihm lieber ist, wenn sich alle einen anderen Hausarzt suchen,,.