Minijob und Werkstudentenstelle im Steuerfreibetrag?
Hi,
ich habe eine Frage zu meinem Steuerfreibetrag.
Ich fange demnächst zwei Jobs an. Zum einen eine geringfügige Beschäftigung und eine Werkstudentenstelle. Muss ich hierbei aufpassen, dass beide kombiniert nicht über den Steuerfreibetrag hinaus gehen oder muss ich nur aufpassen, dass die Werkstudentenstelle nicht über die 9400 hinaus kommt?
Die geringfügige Stelle sollte ja so oder so Steuerfrei sein.
Danke
2 Antworten
Also bei der geringfügigen Beschäftigung auf 450-Euro-Minijobbasis solltest du drauf achten, daß dein Minijob-Arb.geber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet; dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)
Bei der Werkstudententätigkeit mußt du auf die max. 20 Wochenstunden achten: https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php
Also falls dein Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann hast du als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.408€ in 2020 + 1.000€ Werbungskostenpauschale, insgesamt somit über 10.000€ einkommensteuerfrei für deine Werkstundententätigkeit ;-))
Gruß siola55
Die geringfügige Stelle sollte ja so oder so steuerfrei sein...
Nur falls der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet! Andernfalls erfolgt die Lohnabrechnung individuell nach deiner Lohnsteuerklasse: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Vielen Dank schonmal.
Doofe Frage jetzt vllt... wo sehe ich denn, ob die Minijob AG die pauschalsteuer für mich entrichtet?
Falls sie nicht entrichtet wird, dann werden die 450 mit 2% pauschalsteuer nachversteuert?
Danke schon mal!
Falls sie nicht entrichtet wird, dann werden die 450 mit 2% Pauschalsteuer nachversteuert?
Nein, dann muß der Verdienst in deiner Ek-Steuererklärung angegeben werden und mit deinem evtl. Durchschnittssteuersatz versteuert werden...