Minijob und Werkstudentenstelle im Steuerfreibetrag?

2 Antworten

Also bei der geringfügigen Beschäftigung auf 450-Euro-Minijobbasis solltest du drauf achten, daß dein Minijob-Arb.geber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet; dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

Bei der Werkstudententätigkeit mußt du auf die max. 20 Wochenstunden achten: https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php

Also falls dein Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann hast du als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.408€ in 2020 + 1.000€ Werbungskostenpauschale, insgesamt somit über 10.000€ einkommensteuerfrei für deine Werkstundententätigkeit ;-))

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mchemmerr 
Fragesteller
 16.11.2020, 22:56

Vielen Dank schonmal.

Doofe Frage jetzt vllt... wo sehe ich denn, ob die Minijob AG die pauschalsteuer für mich entrichtet?

Falls sie nicht entrichtet wird, dann werden die 450 mit 2% pauschalsteuer nachversteuert?

Danke schon mal!

Falls sie nicht entrichtet wird, dann werden die 450 mit 2% Pauschalsteuer nachversteuert?

Nein, dann muß der Verdienst in deiner Ek-Steuererklärung angegeben werden und mit deinem evtl. Durchschnittssteuersatz versteuert werden...

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html