Minijob restliche Zeitungen wegwerfen?

5 Antworten

Grundsätzlich sind die Zeitungen Eigentum des Verlags. Aber wenn sie nun schon eine halbes Jahr alt sind, wird es keinen mehr interessieren. Ich würde sie wegschmeissen. Wenn du auf Nr. sicher gehen willst, dann ruf bei deinem ehemaligen Arbeitgeber an und frag nach.

Für das Austragen der Zeitung bekommst du Geld, und die Werbetreibenden Firmen müssen fü ihre Werbung per Inserat oder als Prospektbeilage bezahlen.

Durch die Nichterfüllung deines Arbeitsvertrages hast du dem Geschäftspartner einen Schaden zugfügt und ebenso den Werbetreibenden, da ein Teil der Leser sich nicht über die gültigen Werbeangebote informieren konnten, und die Werbung zum Teil nutzlos war.

In beiden Fällen handelt es sich um Betrug.

Trotzdem kannst du die nicht verteilten Zeitungen als Altpapier entsorgen.

Ich vermute einmal, dass es sich bei den Zeitungen um kostenlose "Wochenblätter" oder ähnliches handelt. Ansonsten hätten sich die Abonnenten der Zeitung schon beschwert.

Grundsätzlich bist du dazu verpflichtet, die auszutragenden Zeitungen sofort und komplett am selben Tag auszutragen. Da du dies nicht getan hast, hast du dich einer dienstlichen Pflichtverletzung schuldig gemacht.

Im Nachhinein interessiert sich aber niemand mehr für die nicht-ausgetragenen Zeitungen, denn nichts ist älter als die Zeitung von gestern.

Wenn es eine zeitung und keine persönlichen briefe oder ähnliches sind und diese schon sehr aöt sind würde ich sie wegwerfen wenn sie noch nicht so alt sind solltest du sie vielleicht noch austragen aucj wenn du schon gekündigt hast

Dürfen schon , nur wenn die es herausbekommen musst du schadenersatz zahlen ... Weil Werbung = Geld und du bringst es dann nicht zum Mann ... Versuch dein Glück , aber dein verhalten ist nicht richtig , weil dein Arbeitgeber dir Geld gibt um die Werbung zum Kunden zu bringen ...