Mini-GmbH: Nebenberuflich

3 Antworten

Hi BenQ,

bei der steuerlichen Belastung gibt es die private und die betriebliche Seite. Daher erst ein Blick auf die betriebliche Seite, da damit die Auswirkungen auf die private Seite klarer werden.

Die UG zahlt auf ihren Gewinn Gewerbe- und Körperschaftsteuer. Wird zwischen der UG und dem Geschäftsführer Gehalt vereinbart senkt das den Gewinn. Ich habe in den letzten Jahren in der Gründungsberatung immer wieder gesagt bekommen, dass Geschäftsführer Gehalt beziehen müssen. Jedes mal habe ich nach der Gesetzesgrundlage gefragt - Nie eine Antwort erhalten.

Ich vermute daher, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Der Lohn für einen Geschäftsführer hat angemessen zu sein. Das begrenzt ihn nach oben. Schließlich ist der Geschäftsführer der Gesellschaft und nicht sich verpflichtet.

Ist also ein Gehalt Null ändert sich soweit nichts für Dich. Die Gesellschaft versteuert mit Gewerbe- und Körperschaftsteuer (+Soli lasse ich mal vollständig weg).

Werden Gewinne ausgeschüttet, dann hat die Gesellschaft auch die Kapitalertragssteuer an das Finanzamt zu zahlen. Für Dich ist das dann wie bei Deinen anderen Zinsen auch. Abgeltung oder Anrechnung, dazu bitte Deinen Berater fragen.

Bei der Rentenkasse kann man auf Antrag seinen Status in der Sozialversicherung klären lassen. Allerdings kann man leider keine Tabelle schicken und sich hinterher was aussuchen.

Es kommt dann darauf an, was Deinen Beschäftigungsverhältnissen "das Gepräge" gibt. Wenig Stunden für die UG, dass spricht natürlich für Sozialversicherungspflicht Deiner Hauptbeschäftigung. Auch ein geringes Einkommen aus der UG bestärkt das. Bekommst Du später z.B. nur ein Aushilfsgehalt und das soll pauschal versteuert werden, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man zu einer Sozialversicherungspflicht kommt.

Hast Du Dich beim Arbeitseinsatz augenscheinlich geirrt, dann kann das natürlich auch kippen.

Das Ergebnis der Rentenversicherungsprüfung gilt für alle Sozialversicherungen, also KV, RV, AlV u. PflV.

Fixkosten scheinst Du nicht nach der eigentlichen Definition zu verwenden. Mehrkosten verursacht die UG. Es ist in jedem Fall eine Bilanz zu erstellen, auch mit wenig Werten. Außerdem hat die UG eigene Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Das kostet natürlich mehr als die entsprechende Anlage zur Einkommensteuererklärung.

Auch die Buchführungskosten können etwas höher als bei einem Einzelunternehmen liegen.

Die Bilanz ist elektronisch ans Amtsgericht zu übergeben. Kann auch ein kleines Geld kosten.

Die GmbH/UG ist damit in jedem Fall "teurer", unter Umständen auch teurer bei der Steuer. Aber genau hier kann es sich auch drehen. Das kommt ganz auf Deine Einkommensverhältnisse an.

Bei der UG sind meines Wissens nach auch Fantasienamen möglich. Nach meinen Beobachtungen ist es wichtig den Namen in der Firmierung zu haben. Bei mir die Initialen D.-D. H. - Hintergründe dafür gibt es viele: Der wichtigste Grund ist es bei Vertragsverhandlungen. Bei kleinen Firmen wird immer wieder mal gefragt, ob man sich hinter dem Namen verstecken wolle oder zu seinem Produkt und seiner Firma steht. Die Frage wollte ich mir nicht gefallen lassen. Außerdem ist es wichtig, dass man sich am Telefon mit der Firma meldet (Firma - Der Name eines Kaufmanns und nicht was da alles sonst noch drunter verstanden wird). Wenn ich mir vorstelle einen längeren Firmennamen zu haben: Dirk-D. Hansmann Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt), mein Name ist Dirk Hansmann, dann erwarte ich, dass der andere schon längst aufgelegt hat, wenn ich fertig bin mit melden.

In jedem Fall sollte man den Firmennamen (soweit die Domainnamen so möglich sind) im Internet frei sein. Bei mir war www.d-dh.de frei. Ein gutes Argument.

Zu den Familienangehörigen, da ist dir Frage so breit, dass ich die eigentlich gar nicht beantworten kann. Nur in aller Kürze. Natürlich dürfen die unentgeltlich helfen. Bekommen sie Geld dafür, dann gelten die Vorschriften für Arbeitnehmer. Ob sie die vollen Rechte z.B. aus einer Sozialversicherungspflicht erhalten kann insbesondere bei der Rentenversicherung im Leistungsfall echte Probleme geben. Da dann mal gesondert melden. Habe da echte Spezialisten an der Hand.

Bei den Handwerksbetrieben hatten wir vor Jahrzehnten die ganzen Umgründungen, vom Einzelunternehmer als Meister-Betrieb, in die GmbH. Die Frau war auch schon vorher im Büro und hat nichts oder wenig oder normales Gehalt bekommen.

Die GmbH hat dann einen Anstellungsvertrag geschlossen. Über Jahre wurden korrekter Weise Beiträge vom Lohn abgeführt. Bei der Antragsstellung zur Rente wurde dann mitgeteilt, dass die Ehefrau wegen gleichgerichteter Interessen mit dem Ehemann als Unternehmerin gilt. Wegen des Beschäftigungsverhältnisses waren Beiträge fällig. Wegen der Unternehmereigenschaft aber kein Rentenanspruch. Bei solchen Sachen also ganz vorsichtig agieren und wirklich beraten lassen.

Punkt Familie im Kommentar - Platz reicht nicht...

Dirk-D. Hansmann  11.04.2013, 06:41

Familienangehörige kann man meines Wissens nach auch in der Unfallversicherung versichern. Ob das teuer oder günstig ist, dass kommt darauf an. Auf die Versicherung und wie die angerechnet werden. Also da direkt nachfragen.

Ob Familienangehörige sich wie Arbeitnehmer zu verhalten haben und Du als Geschäftsführer damit ein Direktionsrecht hast oder nicht entzieht sich meiner Kenntnis, läuft aber erfahrungsgemäß in Familien sowieso anders.

Das war jetzt selbst für mich lang. Solltest Du noch paar Tipps und Infos suchen kannst Du gern meinen Blog besuchen. Alle Angebote verstehen sich selbstverständlich auch für Dich. Und wenn Du dann noch Beratung brauchst: Dann brauchst Du einen Unternehmensberater ;-)

Dirk-D. Hansmann  11.04.2013, 18:04
@BenQ7

Dafür sind wir doch auf gutefrage.net ;-)

  1. Einen Einfluss merkst Du nur bei der Steuererklärung am Ende des Jahres. Da Du mehr Einkommen hast (wenn!), bekommst Du auch einen höheren Steuersatz, der auf alles angerechnet wird. Deine monatliche Lohnabrechnung bleibt davon aber erst mal unberührt (Abgerechnet wird zum Schluss ^^).

  2. Tja, das ist kompliziert. Mini-GmbH heißt nicht automatisch Nebenjob. Sobald Du unterm Strich da mehr verdienst als in deinem "festen" Job, wird der ebenfalls zum Hauptjob und damit bist Du aus der gesetzlichen Kasse raus, kannst dich dann da aber freiwillig versichern oder halt privat. Bleibt dein Einkommen aus der Mini-GmbH gering, bleibst Du in der GKV Pflicht.

  3. Die einzige Fixkoste die es gibt ist die Einlage die Du leisten musst und das ist 1 Euro (kann auch mehr sein, ab 25.000 € wird es zur normalen GmbH).

  4. Wichtig ist der Zusatz "Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder kurz: "UG (haftungsbeschränkt)". Der Rest des Namens kann frei gewählt werden, darf aber keine Gesetze verletzten (nicht Sittenwidrig, Beleidigend, Rechte anderer Verletzen etc.)

  5. Kommt auf den Umfang an. Mal kurz helfen ist frei einfach möglich. Wenn sie dauerhaft "mithelfen" musst Du sie einstellen. Je nach Umfang musst Du dann auch Sozialabgaben für sie zahlen (min. die Pauschale bei 450 € Jobs) und ggf. BEiträge an die IHK.

Wichtig: Ohne Gewerbeschein, also richtiger Anmeldung, darfst Du dich nicht UG (Haftungsbeschränkt) nennen (und auch nicht anders...), Du darfst dann gewerblich gar nicht tätig werden um genau zu sein.

Einige gute Infos auch hier: http://www.ein-euro-gmbh.net/gruendung/ein-euro-gmbh/anforderungen-der-mini-gmbh

einfach machen und wenns gut läuft küdigst du einfach .. :)