Mindert die Mindestvorsorgepauschale, bzw. Beiträge zur Heilfürsorge das zu versteuernde Einkommen?
Meine Frau und ich sind beide beide Beamte und sind versichert über die Heilfürsorge des Landes, jedoch sind für uns verschiedene Finanzämter zuständig.
Mein Finanzamt wertet die Beiträge zur Heilfürsorge als Beiträge zur Krankenversicherung, womit sie das zu versteuernde Einkommen senken.
Bei meiner Frau allerdings gibt es dieses Jahr Probleme, da laut FA nach §10 (1) EStG wohl nur tatsächlich gezahlte Beiträge berücksichtigt werden können.
Kennt sich da jemand aus und weiß, wie sich das mit der Heilfürsorge verhält und welches der beiden Finanzämter es richtig macht?
Ist wahrscheinlich ziemlich speziell, aber ich würde mich über eine schlaue Antwort freuen :)
3 Antworten
Was sind denn "die Beiträge zur Heilfürsorge"? Anscheinend keine tatsächlich gezahlten Beiträge - aber was dann?
Ich kenne bei Beamten nur drei Arten von Beiträgen für die Krankenversicherung - aber das ist ja Ländersache.
- Einen Beitrag an den Arbeitgeber dafür, dass dieser im Krankheitsfall auch Chefarzt und Einzelzimmer bezuschusst
- Einen Beitrag an die PKV. Dieser ist aufzuteilen in den Anteil, der auf Leistungen entfällt, die auch von der GKV bezahlt werden, und in einen Anteil für "Chefarzt und Einzelzimmer".
Abziehbar sind nur Beiträge, die für der GKV vergleichbare Leistungen erbracht werden. Der Beitrag für "Chefarzt und Einzelzimmer" ist Privatvergnügen und nicht steuerrelevant.
Jetzt wird's klarer - Du hast bisher einfach das Glück gehabt, dass Dein Sachbearbeiter nicht auf dem aktuellen Stand war. Hat sich nämlich schon 2010 geändert. Zitat aus https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgepauschale
Ab 2010 fließt die Vorsorgepauschale nur noch in die Berechnung der Lohnsteuer ein. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer werden ab 2010 ausschließlich die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
Ausführlicher hier:
https://www.vlh.de/download/News/20110311_beamte.pdf
Ist IMO von der Systematik her völlig in Ordnung: Du musst ja von Deinem Bruttogehalt keine Beiträge bezahlen - warum sollten diese nicht bezahlten Beiträge abgezogen werden?
Macht auch Sinn, ich war bisher nur der Annahme, dass diese Pauschale meine Einkünfte mindert - einfach, weil es bei mir immer so war =)
Meine Frau und ich sind beide beide Beamte und sind versichert über die Heilfürsorge des Landes, jedoch sind für uns verschiedene Finanzämter zuständig.
Soll also heißen, ihr beiden lebt getrennt!
Wie hoch die Beiträge zur Krankenversicherung sind, die steuerrechtlich berücksichtigt werden, bekommst du von deiner Krankenversicherung mitgeteilt. Diesen Vordruck legst du dann bei deiner Steuererklärung vor.
Selbstverständlich mindern nur tatsächlich geleistete Beiträge, das zu versteuernde Einkommen.
Anders ist es z.B. mit der Werbungskostenpauschale. Diese ist bereits in der ESt-Tabelle eingearbeitet.
Nein; die Werbungskostenpauschale ist nicht in der ESt-Tabelle berücksichtigt, dass geht nämlich gar nicht, da etwa bei einem Jahresgehalt von 500 € keine 1000 € Werbungskostenpauschale berücksichtigt werden kann. Ferner sind die ESt-Tabellen nur Wertetabellen der Tarifformel.
Kurz gesagt bedeutet das wohl, dass mein Finanzamt den Fehler gemacht und mir diese Beträge für die Heilfürsorge anrechnet, obwohl ich diese gar nicht gezahlt hab?
Die Heilfürsorge ist ja vergleichbar mit der GKV und der PKV, aber die Beiträge übernimmt ja sozusagen der Dienstherr und diese sind auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen nicht aufgeführt.
Auf dem Auszug zur elektronischen Lohnsteuer wird dann aber die Mindestvorsorgepauschale berechnet, welche bisher immer mein "zu versteuerndes Einkommen" minderte.
Jetzt soll das aber plötzlich anders sein, weil die Beiträge nicht tatsächlich geleistet worden sind sowie nicht übermitttelt wurden.