Mietzuschussberechtigt beim Bafög Amt als Untermieter bei Mutter/ Vater?

2 Antworten

hallo,

also ich habs mal bei einem Mietstudenten mitbekommen. da hat das nicht gezählt aufgrund §12 Absatz 3 a BAföG

Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht

dort hieß es, dass auch eine Untermiete nichts ändert, da sonst ja jeder einfach nur einen Untermietvertrag mit den eltern abschließen müsste und den erhöhten Betrag bekommen würde.

aber was wohl eh interessanter ist:

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

Beim Abendgymnasium erhaltet Ihr die BAföG-Förderung nur während der letzten drei Halbjahre, in denen der Vollzeit-Schulbesuch ansteht. Davor bleibt nur die Berufstätigkeit oder alternativ Hartz IV.

ein abendgymnasium ist ja auch gutem Grund nur abends und zwar, dass man mittag noch einen Job machen kann und deswegen für sich selbst sorgen kann.

Also, das Amt wird diesen Wunsch nicht fördern, da keine Kosten und Lasten von Unterkünften der Eltern berücksichtigungsfähig sind. Wenn denn die Eltern berufstätig sind, sollten sie Wohngeld beantragen. Dort wird dann das Kind mit gefördert und das Geld ist auch geschenkt. Viel Glück.