Mietwohnung Wohnungseingangstür - wer muss sich um einen Türstopper kümmern, der Vermieter oder der Mieter?

2 Antworten

Das obliegt der Sorgfaltspflicht des Vermieters. Dem Mieter ist in einer völlig neuen Wohnung kein Vorwurf zu machen: Er ist schließlich kein Hellseher, daß etwas Wesentliches fehlt...

Für all das ist der Mieter verantwortlich. Ein Türstopper gehört nicht zur Mietsache.