Mietwohnung unrenoviert übernommen nun verlangt Vermieter Teppichboden rausreissen etc. ?

5 Antworten

Wen gehört denn der Teppichboden?

Die Dame will am 2.11.ausziehen. Hat für den Dezember erst gekündigt, also könnte sie den Schlüssel bis zum Ende der Laufzeit des Mietvertrags behalten, oder?

Natürlich kann/darf sie das. Erst zum Ende des Mietvertrag muß die Mietsache zurück gegeben werden.

Wenn die Dame den Teppichboden selbst verlegt hat und der nicht bei Mietbeginn vom Vermieter bereits verlegt war, ist sie verpflichtet, diesen auf ihre Kosten zu entfernen. Beschädigungen des Untergrundes müsste sie verantworten, sprich bezahlen.

War der Teppichboden allerdings bei Miert beginn vorhanden, ist er ihr mitvermietet worden. Die Entsorgung wäre dann Sache des Vermieters.

Die Wohnung ist nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben, das wäre dann der 1. November.

Bis dahin darf sie die Schlüssel behalten, Miete ist bis 31. Oktober komplett zu zahlen.

Man versucht die Dame zu neppen

Keineswegs. Denn sie hat die Wohnung nicht nur geräumt und besenrein, sondern in vertrgsgemäßem Zustand zurückzugeben :-)

Da der fragliche Teppichboden als vom Vormieter verlegt erklärt wurde, hat sie mit stillschweigender Übernahme, also ohne den VM auf dessen Entfernung zu verpflichten, um die Wohnung in mietvertrglichem Zustand ohne Teppichbelag zu mieten, nunmehr die mietvertrgl. Rückbaupflicht des Vorgängers zu erfüllen :-O

Die Dame will am 2.11.ausziehen. Hat für den Dezember erst gekündigt, also könnte sie den Schlüssel bis zum Ende der Laufzeit des Mietvertrags behalten, oder?

Richtig. Die Übergabe (ohne Teppich und mit unbeschädigtem Korkbelag!) ist nach Ende der Mietzeit geschuldet. Bis dahin besteht ein Nutzungsrecht der Mietsache.

G imager761

Gerhart  11.10.2018, 09:13

Die Herausgabe der Mietwohnung vom Vormieter erfolgt nicht an den Nachmieter sondern an de Vermieter. Daher kann der Nachmieterin nicht die Entfernung des Teppichbodens auferlegt werden sondern ist Aufgabe des Vermieters nach Auszug der Mieterin. Es ist nicht belegt, dass die Mieterin den Teppichboden vom Vormieter übernommen hat.

Somit übernahm die Mieterin die Wohnung vom Vermieter wie gesehen.

Wenn sie den Teppichboden verlegt hat, er also nicht “mitgemietet“ war, muss sie den eigentlich vor der Wohnungsübergabe wieder entfernen.

gubbins 
Fragesteller
 10.10.2018, 19:24

nein hat sie nicht. nur einfach eingezogen wie gesehen.

Mugua  10.10.2018, 19:26
@gubbins

Und wie geht das, wenn sie seit 40 Jahren in der Wohnug wohnt, und der Teppich grade mal 15+ Jahre da drin ist?

albatros  11.10.2018, 01:43
@gubbins

Dann ist alles klar. Die Entsorgung ist Sache des Vermieters.

Nach 15 Jahren ist es alleine Sache des Vermieters, diesen Teppichboden zu entfernen (und auch zu entsorgen)

gubbins 
Fragesteller
 10.10.2018, 18:27

Es ist eine ganz schnelle Ausbeute. Auch kam für das ganze Miethaus die Nebenkostenabrechnung ca 400.00 Euro ohne Heizkosten. Reine Nebenkosten.Bis zum Verkauf dieses Hauses war immer ca 30- bis 40 euro Nachzahlung zu entrichten, oft gab es Geld zurück. Die Wohnungen haben 54 QM. Hier wird offensichtlich betrogen, was kann man schnellstens machen. Es ist eine Hausverwaltung. Ist der Vermieter vollkommen aus der Pflicht?

gubbins 
Fragesteller
 10.10.2018, 18:32

Der Teppichboden ist noch vom Vormieter. Ich denke der ist dann in den Besitz des Vermieters übergegangen.

Lotta1965  10.10.2018, 18:41
@gubbins

Jein.

Hat sie ihn vom Vormieter übernommen? - Ihr Eigentum.

Hat sie die Wohnung mit Teppichboden gemietet? - Vermietereigentum.

albatros  11.10.2018, 01:42
@gubbins

Wenn der Teppichboden vom Vormieter belassen wurde und du ihn nicht direkt von ihm übernahmst, ist er dir vom Vermieter mitvermietet worden. Die Entsorgung ist dann nicht dein sondern des Vermieters Problem.

imager761  11.10.2018, 06:21
@gubbins

Da denkst du falsch: Wenn der VM ausdrücklich erklärt, das der vorhandene Teppich vom Vormieter verlegt wurde, gehört er nicht zur Mietsache und steht nicht in seinem Eigentum. Ähnlich wie bei einer EBK übernimmt der Mietinterssent konkludent die Rückbaupflicht seines Vorgängers.

imager761  11.10.2018, 06:32
@albatros

Unsinn. Wenn der VM ausdrücklich erklärt, dass der Teppich vom Vormieter verlegt wurde, wird er gerade nicht Bestandteil der Mietsache, nur weil er bei Mietbeginn vorhanden ist.

albatros  11.10.2018, 08:57
@imager761

Nun, hier ist deine Denke falsch. Alles was bei Mietbeginn sich in der Wohnung befindet (auch vom Vormieter Belassenes) gilt automatisch als mitvermietet. Der FS hatte keinen Kontakt mit dem Vormieter und nicht von diesem den Belag übernommen.

DerHans  11.10.2018, 09:39
@gubbins

der Teppichboden kann ja nicht vom Vormieter stammen, wenn die jetzige Mieterin dort seit 1978 wohnt.

albatros  11.10.2018, 13:38
@imager761

Wenn der VM ausdrücklich erklärt,

hat er das? Deine WENNS sind doch reine Hypothetik, man könnte auch sagen UNTERSTELLUNG

imager761  11.10.2018, 20:31
@albatros
Alles was bei Mietbeginn sich in der Wohnung befindet (auch vom Vormieter Belassenes) gilt automatisch als mitvermietet.

Getretener Quark wird breit, nicht stark: Auch wenn du diesen hanebüchend rechtsirrgen Unsinn wieder und wieder behauptest, wird er nicht wahr:

Der vorhandene Teppichboden gilt nur dann als mit vermietet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes hierüber erklärt oder vereinbart ist.

Genau das ist hier der Fall, wußte der FS doch, dass der Bodenbelag vom Vormieter stammt und nicht zur vermieterseitigen Austattung der Wohnung zählt. Damit wurde der Teppich wie die Rückbaupflicht vom Vormieter übernommen.

albatros  12.10.2018, 11:20
@imager761
Der vorhandene Teppichboden gilt nur dann als mit vermietet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes hierüber erklärt oder vereinbart ist.

Die Rechtsprechung besagt genau das Gegenteil, du hast einen gewaltigen Fehler in deiner Denke:

Es heißt korrekt: Der vorhandene Teppichboden gilt nur dann als nicht mitvermietet, wenn nicht ausdrücklich im Mietvertrag etwas Anderes vereinbart ist.

Das NICHT unterschlägst du einfach. 

imager761  11.10.2018, 06:13

Nein. Die Rückbaupflicht selbstverlegten Bodenbelags fällt dem aktuellen M an, wenn er den Teppich wie in diesem Fall von seinem Vorgänger übernommen hat, der damit nicht zur Mietsache gehört oder im Eigentum des VM steht :-)

albatros  12.10.2018, 00:56
@imager761

Der Teppichboden wurde nicht vom Vormieter übernommen, er stammt von ihm. Das ist etwas Anderes. Der Vermieter hat den TB von seinem  vorherigen Mieter übernommen. Damit wurde der sein Eigentum was er dann dem nächsten Mieter mitvermietet hat. Diesbezüglich gibt s auch ein aktuelles Urtil. Such mal schön bei Google.

imager761  12.10.2018, 06:04
@albatros
Der Vermieter hat den TB von seinem vorherigen Mieter übernommen. Damit wurde der sein Eigentum was er dann dem nächsten Mieter mitvermietet hat.

Hanebüchen rechtsirrger Blödsinn: Nach der Rechtsprechung des BGH trägt der M die die Beweislast dafür, dass die Mieträume vom Vermieter bzw. dem Rechtsvorgänger mit einer bestimmten Ausstattung versehen wurden, Beschluss v. 17.8.2011, VIII ZR 96/11, WuM 2011, S. 618.

Hiernach muß der scheidenden M beweisen, dass der Teppichboden mitvermietet wurde.

Daran dürfen der Fallschilderung nach zunächst erheblich Zweifel bestehen, wenn man 1978, also vor 40 Jahre eine Wohnung, in der ein "Teppichboden (...)auch schon über 15Jahre drin", angemietet haben soll, der jahrzehntelang niemals vom VM ersetzt verlangt wurde.

Und den Ausführungen nach wußte der derzeitige Mieter, dass der Teppich vom Vorgänger stammt, also gerade nicht vom VM als Bestandteil der Mietsache überlassen wurde.

Deine Beratungsresistenz wie deine magelnde Sachkenntis sind mal wieder enervierend. Ein Teppichboden wird nicht allein deswegen vom Vermieter übernommen, gilt gar als mitvermietet, nur weil er beim Auszug des Vormieters keinen Rückbau fordert, sondern ihn billigend liegenlässt, etwa weil er seinem Nachmieter durchaus noch zusagt.

Er gehört aber eben nur dann zu dem bei Besichtigung und Mietvertragsbeginn vorhandenen Zustand, wenn darüber nichts abweichendes erklärt wurde und der Mietinteressent demnach nach Verkehrssitte davon ausgehen mußte zu mieten, was besichtigt und worüber letzendlich MV geschlossen wurde.

Genau das ist hier nicht der Fall und auch nicht vom M beweiserheblich vorzutragen.

albatros  12.10.2018, 10:59
@imager761

Dein maßloses Ego lässt einfach nichts gelten, was dir nicht in den Kram passt.

Hier ein paar Hinweise zur Verbesserung deines Unwissens:

Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt dann als mit vermietet, wenn nicht im Mietvertrag AUSDRÜCKLICH etwas anderes vereinbart ist.

S. auch Urteile: LG Berlin 89/999;  LG Mainz 3 S 4/96 u. v. a..

Verstanden? Oder noch immer Probleme?

imager761  12.10.2018, 20:09
@albatros

OMG, so viel mangelnde Sprachkenntnis und Textverständnisprobleme sind einfach unerträglich und werden nur von deiner Borniertheit übertroffen:-O

Lies doch einfach deine eigene Fundstelle: "Wenn die Wohnung bei der Vermietung mit Teppichböden ausgestattet ist, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sie zur Einrichtung gehören. Dabei ist gleichgültig, ob der Teppichboden vom Vormieter oder vom Vermieter stammt (LG Berlin 89, 999). Es sei denn, der Mietvertrag enthält eine andere Regelung oder der Mieter hat den Teppich vom Vormieter übernommen."

Das meint genau das, was ich dir vergeblich versuche zu erklären, obnwohl du der deutschen Schriftsprache offenbar nicht mächtig bist: Dass der vorhandene Teppich nur dann als mitvermietet gilt, wenn nicht etwas anderes bestimmt wurde.

Und genau das ist hier der Fall, da der VM erklärte, dass der Teppich vom Vormieter stammt und der M genau das wußte, als er mietete. Aber die Fragestellungen oder ergönzenden Komentare des FS verstehst du offenbar ebensowenig.

imager761  12.10.2018, 20:13
@albatros

Maximal selbstsicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit ersetz bei dir wieder einmal keine Sachkenntnis.
Das ist bei dir zwar üblich, aber für die Ratsuchenden bedauerlich.

albatros  13.10.2018, 00:28
@imager761

Was der Vermieter erklärt ist uninteressant, es muss im Mietvertrag stehen!

Leider leidest du an LRS und diversen anderen Persönlichkeitsproblemen.

Im Übrigen solltest du dich mäßigen. Ich werde deinen Ausschluss vom Forum beantragen.