Mietwohnung mit eigenem Eingang: Edelstahl Abstandshalterin in die Außenfassade bohren?

Beispiel Edelstahl Abstandshalter - (Mietrecht, Handwerk, Mietwohnung) Beispiel 2 Edelstahl Abstandshalter - (Mietrecht, Handwerk, Mietwohnung)

5 Antworten

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Ob durch das Anbringen des Schildes mittels Dübel in Löchern an der Fassade ein Schaden entsteht, muss letztendlich der Vermieter wissen. Er kennt die Umstände am besten. Offensichtlich ist auch eine Dichtung dabei, sodass durch die Löcher keine Nässe eindringen kann.

Das bedeutendste Frage wird also sein, wie sieht die Fassade aus, wenn das Schild wieder abgenommen wird? Löcher kann man zuspachteln. Eine weiße Fassade kann man an der fraglichen Stelle wieder weiß überstreichen. Damit wäre dann kein Schaden mehr. Allenfalls sieht man an der etwas helleren Stelle, dass hier mal was angebracht war.

Ankleben könnte schlechter sein, wenn man den Kleber hinterher nicht mehr restlos weg bringt.

Am besten den Vermieter fragen. Nur der kann das entscheiden.

bwhoch2  23.10.2015, 15:33

Danke für die Auszeichnung. Ich hoffe Du hast eine gute Lösung gefunden.

was hindert dich daran den Hauswirt zu fragen, ohne dem geht es nicht, am besten eine schriftliche Bestätigung geben lassen, für späteren Auszug 

Da gibt es schon spezielle Montagekleber. Die kleben aber so gut, dass die Hauswand bei eine Abmontage trotzdem beschaedigt wird.

Da wir eine Mietwohnung haben, die zwar einen eigenen Eingang hat, aber prinzipiell nicht unser Eigentum ist, dürfen wir ja ohne vorheriges Fragen nicht einfach in die Außenfassade bohren und einen/mehrere Dübel setzen.

Fragt doch mal den Vermieter.

Zunächst muss der VM ein derartiges Schild überhaupt nicht dulden, es sei denn, euch wäre ein Gewerbeobjekt vermietet, das für Kundschaft derart beworben werden dürfte :-O

Und richtigerweisie wird er es schon deshalb nicht, weil das nicht nur Nachahmungscharakter hätte, der seine Fasseade demnächst zur Litfaßsäule macht, insbesondere dehalb, da mir keine Befestigungsmöglichkeit bekannt wäre, mit der keine Baussubstanzschädigung der Fassade einherginge: Auch Montagekleber, PUR-Kleber oder Silikon beschädigen den Putz der Fassade :-O

Als Mieter vom Wohnraum wärt ihr tatsächlich auf ein profanes Namenschild an der Klingel und Briefkasten beschränkt, wobei der Vermieter gar im Interesse einer einheitlichen Gestaltung Schriftart, -farbe und -größe bestimmen dürfte. Und ihr allenfalls vorgeben dürftet, dass dort "Müller" oder "M. Müller, nicht aber "Melanie Müller" oder gar nur "Wohnung 4" stehen soll.

G imager761