Mietvertrag verletzt und ohne Vorwarnung aus Wohnung ausgesperrt, darf der Vermieter das?

7 Antworten

Die fristlose Kündigung ist möglich und auch berechtigt aber sie muss schriftlich erfolgen mit entsprechender Begründung.

Dürfen die einfach so mein Zimmer abschließen, wo noch meine Sachen gelagert sind und dann auch noch die Kommunikation verweigern?

Bei  normalem Wohnraum darf der Vermieter das nicht, da kann ich als Mieter den Schlüsseldienst rufen und das Steckschloss auf Kosten des Vermieters aufbohren lassen; kann sein das es bei einem Studentenwerk rechtlich anders ist.

Gleicht es sich aus, wenn beide Parteien gegen das Recht verstoßen? Bzw. Was soll/ kann ich denn jetzt tun?

Gleicht sich nicht aus.

Wenn es keine friedliche Lösung gibt Anwalt einschalten.

Fragen bitte nicht mehrfach stellen.


LG

 johnnymcmuff

So lange der Mieter nicht zwangsgeräumt wurde, ist er immer noch im Besitz des Hausrechts über die Wohnung. Er kann also mit Hilfe der Polizei jederzeit in SEINE Wohnung. Hat der Vermieter z.B. das Schloss ausgewechselt, ist er schadensersatzpflichtig.  Der Mieter könnte auch in ein Hotel gehen.

willimatt  08.09.2015, 13:35

Sollte beim Mißbrauch einer Wohnung des Studentwerks vielleicht etwas anders gesehen werden.

Weißt Du denn genau, wie hoch die Miete ist, die unsere Fragestellerin inzwischen kassiert hat?

Sie ist ja nicht einmal erreichbar gewesen!

Du musst Dich in die Lage des Studentenwerks versetzen, die die Investition tätigen und refinanzieren müssen.

Die fristlose Kündigung ist die erste Entscheidung, die berechtigt ist, die Verhinderung von weiterem Mißbrauch ist die nächste, die wirtschaftlich zweckmäßig ist.

Wer kann denn garantieren, dass Du die subventionierte Wohnung nicht weiterhin - evtl. für viel Geld - vermietest. Da sind pro Zimmer und Nacht übers Internet schon stattliche Preise zu erzielen. In Berlin wird der Wohnungsmarkt durch diese Praxis regelrecht gepuscht. Hier wohnen junge Leute aus allen Ländern Europas für viel Geld immer mal ein paar Tage in unseren städtischen Wohnungen, die vom Steuerzahler gestützt wurden. Versuch doch mal, z.B. in Berlin eine 2-Zimmer-Wohnung zu kriegen.

Werd endlich erwachsen und akzeptiere Regeln und Gesetze!

Resillia 
Fragesteller
 08.09.2015, 16:20

Da geb ich dir recht. Eine fristlose Kündigung ist völlig rechtmäßig und verhindert einen weiteren Missbrauch. Das haben sie aber eben nicht getan, sondern statt dessen als erstes mal das Zimmer zugesperrt, und das obwohl mein Freund es ohne Widerstand verlassen hat.

Mir ist natürlich klar, das das eine grobe Verletzung des Mietvertrags ist, aber ein Unmensch bin ich trotzdem nicht. Er hat schließlich niemanden einen Platz weggenommen, denn hätte er es nicht bewohnt, dann wär es in der Zeit leer gestanden. Gewinn habe ich auch keinen daraus erzielt, ich habe ihn kostenlos wohnen lassen!

Nein, der Vermieter darf dir den Zutritt zur Wohnung nicht verwehren. Er muss dich sofern du die Wohnung nicht freiwillig aufgibst erstmal Rausklagen.

Veränderungen am Schloss ohne dir den neuen Schlüssel auszuhändigen sind nicht zulässig.