Mietvertrag verletzt und ohne Vorwarnung aus Wohnung ausgesperrt, darf der Vermieter das?
Ich habe folgendes Problem:
Da ich während der Semesterferien (2 Monate) mein Zimmer im Studentenwohnheim nicht benötige habe ich es einem Freund zum Wohnen überlassen.
Laut Mietvertrag ist das zwar nicht erlaubt und rechtfertigt sogar eine fristlose Kündigung, aber in meinem Leichtsinn habe ich es trotzdem gemacht, weil ich es ja auch nicht einfach leer stehen lassen wollte.
Jetzt ist mir das Studentenwerk auf die Schliche gekommen: Der Hausmeister hat an der Tür geklopft und den Freund gefragt, ob er dort wohnt. Weil er das bejaht hat, musste er es nochmal schriftlich bestätigen und am nächsten Tag das Zimmer verlassen, was er auch ohne Widerstand gemacht hat.
Das Studentenwerk hat zwar versucht mich zu kontaktieren, allerdings war ich verreist und hatte auch kein Internet. Deshalb konnte ich auch die Mail, in der ich um Rückruf gebeten wurde (enthielt keinerlei weitere Informationen) nicht lesen und wahrnehmen. Zwei Tage später kam nochmal eine Mail, in der ich darüber informiert wurde, dass mein Zimmer nun mit einem Steckschloss verschlossen sei und ich zu Ihnen kommen soll.
Auch diese Mail habe ich erst knapp eine Woche später gelesen und mit einer kurzen Stellungnahme geantwortet (da Wochenende war und ich so niemand persönlich erreichen konnte), dass ich den Fehler einsehe und die Konsequenzen tragen werde. Aber ich wollte eben wissen, wie es nun weiter geht. Eine fristlose Kündigung habe ich nämlich (bis heute) nicht erhalten. Heute habe ich eine völlig unkonstruktive Antwort erhalten, in der ich nur beschimpft wurde. Als ich dann Angerufen habe, ging die Frau überhaupt nicht auf mich ein und hat dann einfach aufgelegt. Bei einem weiteren Anruf hat die Kollegin behauptet, dass die zuständige Frau angeblich (bis Feierabend) in einer Besprechung sei. Persönlich kann ich nicht mal eben vorbei kommen, da mein Erstwohnsitz 250km entfernt ist.
Jetzt meine Fragen:
1. Welche Konsequenzen können auf mich zukommen, da ich ja gegen den Mietvertrag verstoßen habe? Ist eine fristlose Kündigung das schlimmste, was mir passieren kann? (Der Mietvertrag ist befristet, falls das eine Rolle spielt)
2. Dürfen die einfach so mein Zimmer abschließen, wo noch meine Sachen gelagert sind und dann auch noch die Kommunikation verweigern? Bzw. was kann ich dagegen tun?
7 Antworten
Die fristlose Kündigung ist möglich und auch berechtigt aber sie muss schriftlich erfolgen mit entsprechender Begründung.
Dürfen die einfach so mein Zimmer abschließen, wo noch meine Sachen gelagert sind und dann auch noch die Kommunikation verweigern?
Bei normalem Wohnraum darf der Vermieter das nicht, da kann ich als Mieter den Schlüsseldienst rufen und das Steckschloss auf Kosten des Vermieters aufbohren lassen; kann sein das es bei einem Studentenwerk rechtlich anders ist.
Gleicht es sich aus, wenn beide Parteien gegen das Recht verstoßen? Bzw. Was soll/ kann ich denn jetzt tun?
Gleicht sich nicht aus.
Wenn es keine friedliche Lösung gibt Anwalt einschalten.
Fragen bitte nicht mehrfach stellen.
LG
johnnymcmuff
So lange der Mieter nicht zwangsgeräumt wurde, ist er immer noch im Besitz des Hausrechts über die Wohnung. Er kann also mit Hilfe der Polizei jederzeit in SEINE Wohnung. Hat der Vermieter z.B. das Schloss ausgewechselt, ist er schadensersatzpflichtig. Der Mieter könnte auch in ein Hotel gehen.
Sollte beim Mißbrauch einer Wohnung des Studentwerks vielleicht etwas anders gesehen werden.
Weißt Du denn genau, wie hoch die Miete ist, die unsere Fragestellerin inzwischen kassiert hat?
Sie ist ja nicht einmal erreichbar gewesen!
Du musst Dich in die Lage des Studentenwerks versetzen, die die Investition tätigen und refinanzieren müssen.
Die fristlose Kündigung ist die erste Entscheidung, die berechtigt ist, die Verhinderung von weiterem Mißbrauch ist die nächste, die wirtschaftlich zweckmäßig ist.
Wer kann denn garantieren, dass Du die subventionierte Wohnung nicht weiterhin - evtl. für viel Geld - vermietest. Da sind pro Zimmer und Nacht übers Internet schon stattliche Preise zu erzielen. In Berlin wird der Wohnungsmarkt durch diese Praxis regelrecht gepuscht. Hier wohnen junge Leute aus allen Ländern Europas für viel Geld immer mal ein paar Tage in unseren städtischen Wohnungen, die vom Steuerzahler gestützt wurden. Versuch doch mal, z.B. in Berlin eine 2-Zimmer-Wohnung zu kriegen.
Werd endlich erwachsen und akzeptiere Regeln und Gesetze!
Da geb ich dir recht. Eine fristlose Kündigung ist völlig rechtmäßig und verhindert einen weiteren Missbrauch. Das haben sie aber eben nicht getan, sondern statt dessen als erstes mal das Zimmer zugesperrt, und das obwohl mein Freund es ohne Widerstand verlassen hat.
Mir ist natürlich klar, das das eine grobe Verletzung des Mietvertrags ist, aber ein Unmensch bin ich trotzdem nicht. Er hat schließlich niemanden einen Platz weggenommen, denn hätte er es nicht bewohnt, dann wär es in der Zeit leer gestanden. Gewinn habe ich auch keinen daraus erzielt, ich habe ihn kostenlos wohnen lassen!
Nein, der Vermieter darf dir den Zutritt zur Wohnung nicht verwehren. Er muss dich sofern du die Wohnung nicht freiwillig aufgibst erstmal Rausklagen.
Veränderungen am Schloss ohne dir den neuen Schlüssel auszuhändigen sind nicht zulässig.