Mietvertrag unterschrieben Job verloren

6 Antworten

Wenn du deine Erstausbildung hinter dir hast, würde dir ALG 1 zustehen. Wenn du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast, ist es in der Tat so, dass ihr nur Anspruch auf Zahlungen von den Eltern habt. Aber: deine / eure Eltern sind nicht verpflichtet, euch eure Wohnung zu finanzieren, wenn ihr bei denen wohnen könnt! Tipp: mit den Eltern reden und ansonsten: flott die Wohnung kündigen! Mindestens 3 Monate Miete dafür zahlen, ehe die Kündigung wirksam ist. Ev mit dem Vermieter reden, damit du/ ihr nicht auf einem Berg Schulden zurecht kommt! LG Elfi96

Eltern sind in diesem Alter nicht mehr für euch verantwortlich, das wäre ja nochmal schöner. Ihr seid mündige Bürger und für euch selber verantwortlich was ihr tut und unterschreibt. Wenn ihr euch die Wohnung nicht leisten könnte, dann müsst ihr sie mit einer 3 Monatsfrist schon vor Bezug eben wieder kündigen, sollte nichts anderes vereinbart worden sein.

maroccain 
Fragesteller
 17.09.2014, 15:14

wie soll ich den die wohnung 3 monate bezahlen

HawaiiMyLove  17.09.2014, 15:16
@maroccain

Wer anders als du oder die Freundin können das beantworten? Wer soll dafür aufkommen, damit ihr eure Vertragsverpflichtungen erfüllt? In diesem Fall sprecht mit dem Vermieter, vielleicht hebt er den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung auf, denn es macht ja keinen Sinn, einem nackten Mann in die Tasche zu greifen. Vielleicht hat er als Alternative andere Mieter, die eine Wohnung suchen.

anitari  17.09.2014, 15:32
Eltern sind in diesem Alter nicht mehr für euch verantwortlich,

Irrtum.

HawaiiMyLove  17.09.2014, 15:48
@anitari

Eltern sind nicht verantwortlich! Ab 18 Jahren ist man volljährig und damit voll geschäftsfähig. Gründe wie eine Behinderung oder sonstige Einschränkungen habe ich hier außen vor gelassen.

StupidGirl  17.09.2014, 16:36
@HawaiiMyLove
Eltern sind nicht verantwortlich! Ab 18 Jahren ist man volljährig und damit voll geschäftsfähig

Das bedeutet aber nicht, dass die Eltern nun raus aus der Nummer sind. Sie sind bis zum 25 Lj unterhaltspflichtig, vorausgesetzt, er bzw. sie hat keine abgeschlossene Ausbildung. Wenn das aber der Fall ist, dann hätte der FS auch Anspruch auf ALG1.

HawaiiMyLove  17.09.2014, 16:58
@StupidGirl

Ausbildung wurde vorausgesetzt....so viel blablabla....nur um recht zu haben. Man geht davon aus, dass ein 25jähriger eine Ausbildung hat, so schlau bin ich auch, dass dann der Fall eintritt, in dem die Eltern mithaften. Man kann nicht alle Eventualitäten berücksichten, sonst schreibt man hier seitenweise Zeugs, das niemanden interessiert.

ChristianLE  17.09.2014, 17:04
@HawaiiMyLove

Dann solltest Du deine Antwort anders begründen, denn die Aussage:

Eltern sind nicht verantwortlich! Ab 18 Jahren ist man volljährig und damit voll geschäftsfähig. Gründe wie eine Behinderung oder sonstige Einschränkungen habe ich hier außen vor gelassen.

ist schlicht und einfach falsch.

Ausbildung wurde vorausgesetzt.

wenn der Fragesteller schreibt, dass er keinen Anspruch auf ALG hat, scheint dem wohl nicht so zu sein, oder?

StupidGirl  17.09.2014, 18:31
@HawaiiMyLove
Man geht davon aus, dass ein 25jähriger eine Ausbildung hat,

Mag sein. Nur, wir wissen doch gar nicht, wie alt der Fragesteller ist, nur dass er unter 25 ist. Kann auch sein, dass er gerade mal 18 ist.....

Es geht auch überhaupt nicht ums recht haben. Man kennt die Gesamtumstände gar nicht. Aber falsche Aussagen in den Raum zu werfen, hilft dem FS auch nicht weiter.

Man kann nicht alle Eventualitäten berücksichten, sonst schreibt man hier seitenweise Zeugs, das niemanden interessiert.

Na, wichtig ist doch auch nur, dass es den Fragesteller interessiert. Und nur er kann aus den Antworten herausfiltern, was auf ihn zutrifft und ihm hilft.

Grundsätzlich gilt folgendes: unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung nur dann ersetzt, wenn das Jobcenter dem Auszug zugestimmt hat.

Bis zum Abschluss der Erstausbildung besteht außerdem ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern, der vorrangig gegenüber dem ALG II ist.

Insofern hat "der Typ am Schalter" Recht. Allerdings gibt es bei euch ja die Besonderheit, dass der Mietvertrag schon vor der Kündigung des Arbeitsvertrags unterschrieben war. Hast du das dort erwähnt? Ich kenne mich in diesem Bereich nicht so aus, aber ggf. hat das Einfluss auf die Entscheidung.

Sprich mit deinem neuen Vermieter, vielleicht lässt er euch ja noch aus dem Mietvertrag. Sprich offen und ehrlich mit ihm, dass du nicht in die Situation kommen möchtest, dass du ihm die Miete nicht zahlen kannst. Vielleicht kommt er euch entgegen.

Aber mach das GLEICH!! Nicht erst warten und das Kind in Brunnen fallen lassen.

Deshalb sind junge Leute ohne festes Einkommen bei den Vermietern so beliebt.

Da ihr jetzt noch beide bei den Eltern lebt, werdet ihr dafür auch nichts bekommen. Dass ihr jetzt nicht den Vertrag erfüllen könnt, ergibt dann eine Schadensersatzpflicht