Mietvertrag beinhaltet Warmmiete

5 Antworten

Sind die Nebenkosten den einzeln im Vertrag aufgeführt? Zu den Nebenkosten zählt der Strom eigenlich nicht, denn da gibt es ja immer einen gesonderten Zähler dafür. Am besten ist immer ein Gespräch, also mit dem Mieter nochmals darüber sprechen und auf Verständnis hoffen - dann den Vertrag eindeutig verfassen.

157 € Nebenkosten im Verhältnis zum 350 € Kaltmiete - das steht schon in einem Missverhältnis. Allerdings sind 350 € Miete auch sehr günstig bei der m2-Zahl. Diese Nebenkosten müssen eigentlich nach Verbrauch abgerechnet werden, so dass man normalerweise über die Nebenkostenabrechnung den Mehrverbrauch als Nachzahlung einfordern kann und danach die monatlichen Nebenkosten heraufsetzt. Wenn Du aber einen Festpreis vereinbart hast und keine NK-Vorausszahlung, hast Du schlechte Karten und musst die Mehrkosten selbst tragen. Es fallen ja noch mehr Kosten an, was Du da aufgeführt hast, ist ja nicht alles. Du kannst zwar mit dem Mieter sprechen und vereinbaren, dass zukünftig verbrauchsabhängig berechnet wird, wenn er aber auf stur schaltet, dürftest Du kaum Chancen haben. In diesem Fall würde ich mich an Haus & Grund wenden, evtl. Mitglied werden, und das von denen regeln lassen. Aber die Erfolgs- aussicht halte ich für ziemlich gering. Alternativ eine Mieterhöhung im zulässigen Rahmen....

Würde nie und habe nie einen Mietvertrag mit einem Mieter mit "Warmmiete" abgeschlossen! Warum machst Du das? Gerechter ist doch Kaltmiete. Musst halt jedes Jahr eine Abrechnung erstellen über Nebenkosten. Wasser und Strom wird doch bestimmt direkt nach Zählern abgerechnet, also direkt mit dem Mieter? (Du kennst doch die Verbrauchsdaten Deines Mieters gar nicht. Bei Warmmiete kann er alles aufdrehen auf Deine Kosten!) Müll, Grundsteuer, Heizung, Wasser usw. steigen doch jährlich!!!

Yentl51  27.01.2014, 12:37

Wenn das so wäre mit den eigenen Zählern, bestünde dieses Problem hier nicht, denke ich. Dann würde ja der Mieter auch seinen eigenen Stromanbieter wählen und beauftragen können. Hier läuft wohl alles über EINEN Zähler, deshalb hat der VM auch einen Festpreis vereinbart und war sich wohl nicht im Klaren darüber, wie hoch die Nebenkosten wirklich sind, er hat ja nicht einmal Grundsteuer und diese Sachen berücksichtigt. Da hat er echt was Dummes gemacht. Wie er da wieder rauskommen soll............hmmm, wenn der Mieter nicht will, wird wohl nur Mieterhöhung bleiben, die dem Mieter dann die Kündigung ermöglicht. Wäre in dem Fall ja ein Segen für den VM.

Grundmiete 250,- bleibt ja gleich, die fehlenden Nebenkosten musst du dir ueber die Nebenkostenabrechnung zurueckholen und ab der naechsten Abrechnung die Betriebskosten anpassen (dies ist KEINE Mieterhoehung)

Yentl51  27.01.2014, 12:34

Die Kaltmiete sind 350 € + 100 € Nebenkosten, wie ich das verstehe. Wenn ein Festpreis von 100 € für die Nebenkosten vereinbart wurde, ist keine Nebenkostenabrechnung erforderlich und würde dem Vermieter auch nichts nützen. Der Mieter kann auf Einhaltung der 100 € bestehen. Vermutlich laufen die Zähler der Einliegerwohnung auch über die Hauptwohnung, so dass der Vermieter das gar nicht trennen kann.

Wenn im Mietvertrag ein Festpreis für alle Nebenkosten zusammen = 100 € vereinbart ist, hast Du Pech gehabt. Wenn aber irgendwo steht, dass die Nebenkosten den tatsächlichen Kosten angepasst werden, kannst Du sie erhöhen ! Vermutlich hast Du den Mietvertrag selbst aufgesetzt. Nimm beim nächsten Mal einen Formular-Mietvertrag, da sind solche Dinge berücksichtigt !