Mietvertrag - Sammelheizung - Bedienung und Abrechnung - ERST WOHNUNG

4 Antworten

Mittels der Thermostate kannst Du weitestgehend selbst bestimmen wie warm deine Räume sein sollen.

Ist die Sammelheizung (Zentralheizung) aber nur auf maximal 20 Grad programmiert wird es nicht wärmer. Zudem stellen viele Vermieter eine sog. Nachtabsenkung ein. Dann wird es nachts maximal 18 Grad warm.

Abgerechnet wird nach der Heizkostenverordnung. Heißt 30 - 50 % der Gesamtheizkosten des Hauses nach der Wohnfläche und der Rest nach Verbrauch. der Verbrauch wird durch die Heizkostenverteiler, die an jedem Heizkörper sind, ermittelt.

Hier findest Du Tips zum richtigen Heizen.

http://www.wub-biw.de/Merkblatt\_Richtig\_heizen.pdf

Es gibt keine Sammelheizung sonder er meint Wahrscheinlich die Zentralheizung .Es gibt Mehrer Abrechnungs Modele zb Kann es sein das du nach Q2meter bezahlst .oder auch zb  zu 50 % nach verbrauch und zu 50 % nach q2meter .Oder nur den Rheinen Verbrauch das ist aber Von deinem Mietvertrag Abhängieg  zb Wen an deiner Heizung ein Digitales oder analoges Ablesgerät bzw Röhrchen ist wirrst du vermutlich nach verbrauch die Heizkosten bezahlen müssen ist nichts vorhanden  ist es eher nach q2meter.

Die mindesten 20 grad beziehen sich auf die Tagestempertur für die Wohnung und Die Läst sich auch nicht immer nur auf einne Einstellung wie zb 2 erreichen das kann auch sein das es so kalt ist das man zb auch mal auf 3 aufdrehen muss aber er Schreibt eine Mindestemperatur aber du selber legst fest wie warm es werden soll .

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Die Klausel "die Wohnräume in der Winterperiode auf "min. angenehme 20°Celcius"" zu heizen ist nur eine Wiederholung der gesetzlich geforderten Mindesttemperaturen in Wohnräumen. Dir  als Mieter ist es freigestellt, auf welche Temperatur Du die Wohnräume heizen willst. Nur mußt Du drauf achten, daß die Wohnräume nicht so weit auskühlen, so daß der Schimmelbildung Vorschub geleistet wird. Die Klausel besimmt nur, daß die Heizung die Vorlauftemperatur so hoch geheizt werden muß, daß die Mindesttemperatur von mindestens 20°C in Deinen Wohnräumen in der Zeit vom 01.10. bis zum 30.04. und zwischen 07 und 23 Uhr erreichbar sein muß. Ob Du dann die Wohnräume auf 20°C oder auf 16°C heizt ist Dir überlassen. Wichtig ist nur, daß Du es könntest! Die Abrechnung ist von der Klausel nicht betroffen. Natürlich ist es teurer, die Wohnräume wärmer zu heizen. Aber der Verbrauch an Heizenergie wird über Meßgeräte erfasst und dann in der Betriebskostenabrechnung mit abgerechnet.

Die Heiuzng stellt so viel Wärme bereit, dass du 20° erreichen kannst. Wie viel du Heizt wird mit Heizkostenverteilern oder Wärmemengenzählern gemessen und 1x im Jahr abgerechnet.