Mietschulden - Vermieter geht auf keine Ratenzahlung ein - Lösung?

10 Antworten

Das Ganze ist unverständlich. Deine Freundin bekommt entweder ALG 1, dann sollte sie das Geld aufbringen können, oder ALG 2, dann zahlt gegebenenfalls die Arge. Wie können sich also Mietschulden von 2 Monaten aufbauen?

Wenn sie mit 2 Monatsmieten im Verzug ist, kann der Vermieter ihr kündigen. Sie muss dann ausziehen. Der Vermieter braucht dafür keine Räumungsklage. Falls er doch zu diesem Mittel greifen muss, trägt sie die Kosten und ist für Folgeschäden (entgangene Mieteinnahmen usw). haftbar. Auf Ratenzahlungen muss der Vermieter sich nicht einlassen.

ralosaviv  24.05.2013, 14:03

Wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, muss der Vermieter natürlich klagen. Wir sind hier nicht in Amerika, wo die Cops dich mal eben auf die Straße setzen können.

Schlaufuxx  24.05.2013, 14:09
@ralosaviv

Wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, muss der Vermieter natürlich klagen

So ist meine Antwort auch zu verstehen.

Rina1992 
Fragesteller
 24.05.2013, 14:03

Sie bezieht ALG 2 und konnte zwei Monate nicht zahlen, da Sie erst spät den Bescheid bekommen hat und ihr Geld auch erst nach zwei Monaten bekommen hat. So sind die Mietschulden entstanden. Jedoch weigert sich das Amt die zwei Monatsmieten zu begleichen.

Schlaufuxx  24.05.2013, 14:11
@Rina1992

Jedoch weigert sich das Amt die zwei Monatsmieten zu begleichen.

Das wird ja Gründe haben.

Rina1992 
Fragesteller
 24.05.2013, 14:13
@Schlaufuxx

Die Gründe kenne ich leider nicht. Ich weiß nur, dass Sie deshalb auch schon in Widerspruch gegangen ist, jedoch noch keine Antwort erhalten hat.

johnnymcmuff  24.05.2013, 14:41

Sie muss dann ausziehen. Der Vermieter braucht dafür keine Räumungsklage.

Der Schlaufuxx ist aber anscheinend nicht so schlau zumindest im Mietrecht.

Wenn der Mieter trotz fristloser Kündigung nicht auszieht, muss der Vermieter eine Räumungsklage machen.

Schlaufuxx  24.05.2013, 15:39
@johnnymcmuff

Das und nichts anderes hat der Fuxx ja auch geschrieben. Lies doch bitte noch mal genau. Die Lage ist aber doch so, dass die Mieterin nach Zugang einer berechtigten Kündigung innerhalb der vorgesehen Frist auszuziehen hat. Der Vermieter hat auch ohne Räumungsklage Anrecht auf eine fristgerecht geräumte Wohnung.

johnnymcmuff  25.05.2013, 03:33
@Schlaufuxx

Der Vermieter hat auch ohne Räumungsklage Anrecht auf eine fristgerecht geräumte Wohnung.

Im Normalfall hat der Vermieter das. Wenn jedoch der Mieter sich nicht daran hält, muss der Vermieter die Räumungsklage erheben, da geht kein Weg daran vorbei.

Das kann man alles googeln.

Im folgenden Link geht es zwar um einen Mieter der gekündigt wurde und verschwunden ist, aber das trifft auch für einen Mieter zu der noch da ist:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/mieter-raeumt-nach-kuendigung-nicht-was-ist-zu-tun_030101.html

Dort steht alles was man machen muss, wenn ein Mieter nach einer Kündigung nicht auszieht.

Ein Vermieter kann einen Mieter meines Wissens nach erst ein paar Monaten mit vorheriger Vorwarnung ausziehen lassen, soetwas ist glaube ich nicht möglich.

Er möchte wahrscheinlich ein bisschen Druck aufbauen, und nein sie landet nicht im Gefängnis, sie muss gucken wo sie unterkommt und wenn sie kein Geld hat kann man mit einer Klage auch nichts aus ihr herausholen weshalb der Vermieter abwarten sollte.

Da ich nicht so viel über das Thema weiß kann es sein dass ich falsch liege, aber was passiert wenn man die Mieten nicht zahlt sollte eigentlich im Mietvertrag stehen, deswegen sollte sie sich ersteinmal besser informieren.

bwhoch2  24.05.2013, 14:29

erst ein paar Monaten mit vorheriger Vorwarnung

Du liegst definitiv falsch. Wenn die Mieterin in dieser Sache heute die fristlose Kündigung erhält, ist bereits heute der Mietvertrag beendet. Wenn sie nicht sofort auszieht, nutzt sie die Wohnung unberechtigt und es Nutzungsentschädigung in Höhe der normalen Miete und Nebenkosten fällig. Der Vermieter ist zudem berechtigt, auf Räumung zu klagen, was weitere Kosten nach sich zieht. Also keine Schonfrist für säumige Mieter und nach dem neuen Gesetz (seit 1. Mai), kann eine Räumung sehr schnell erfolgen.

Also so einfach und vor allem so schnell bekommt er "Deine Freundin" nicht aus der Wohnung. Er kann ihr natürlich die Wohnung kündigen- er muss auch nicht auf die Ratenzahlung eingehen. Aber wenn deine Freundin am 1.8.wieder ein fulltime Job hat dann weiss er ja dass das Geld wieder rechtzeitig kommt, oder er nutzt die Gelegenheit um sie loszuwerden. Aber eines ist sicher: Am 2.6.ist deine Freundin noch in der Wohnung. Auch hier gibt es rechtliche Fristen.

Rina1992 
Fragesteller
 24.05.2013, 14:01

Sie hatte bisher keine "fristlose Kündigung" im Briefkasten. Lediglich zwei Mahnungen, mehr nicht. Und sie zahlt ja jetzt am 1.6. auch wieder die Miete komplett plus auch eine kleine Rate. Dadurch sollte doch ein Vermieter sehen, dass Sie es ernst meint und es nur eine einmalige Sache war. Oder?!

Und was bedeutet "rechtliche Fristen" ?! Sie hat halt Angst, wenn am 3.6. die Polizei vor der Tür steht, was Sie machen soll. Habe ihr gesagt, dass Sie die Mahnungen bereit halten soll und die Briefe die Sie dem Vermieter geschrieben hat, sowie auch die Überweisung, dass die Miete abgegangen ist und der Vermieter Miete erhält.

bwhoch2  24.05.2013, 14:30
@Rina1992

Es steht keine Polizei vor der Tür.

Schlaufuxx  24.05.2013, 14:05

Auch hier gibt es rechtliche Fristen.

Die gibt es zunächst einmal für die pünktliche und vollständige Zahlung der Miete.

wenn deine Freundin am 1.8.wieder ein fulltime Job hat dann weiss er ja dass das Geld wieder rechtzeitig kommt

Wer garantiert ihm das denn? Und woher weißt du, ob der Vermieter nicht dringend auf die Mietzahlung angewiesen ist und nun selbst Probleme wegen der ausbleibenden Gelder hat?

Rina1992 
Fragesteller
 24.05.2013, 14:15
@Schlaufuxx

Wie ist es, wenn die Freundin dem Vermieter, den Arbeitsvertrag vorzeigt und sich mit ihm nochmal hinsetzt und das ganze dann beredet. Ich denke, dass wäre doch für beide Seiten besser.

Die Mieterin kann in der Wohnung bleiben und bezahlt Ihre Schulden, und der Vermieter hat die langen Wartezeiten bezüglich Räumungsklage usw. nicht und muss auch keine Angst haben, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Kingblolero  24.05.2013, 14:22
@Schlaufuxx

Stimmt- ich geb dir in beiden Punkten Recht- Pflichten und Rechte gibts auf beiden Seiten. Jedoch sollte ein Vermieter auch ein wenig kulant sein- die Vermieterin ist ja willens zu bezahlen und leistet auch eine Anzahlung auf die rückständigen Mieten. DAss ein Mieter durch Arbeitslosigkeit in Bedrängnis kommen kann dürfte jedem klar sein. Dieses Risiko muss der Vermieter auch einkalkulieren. Außerdem weiss der Vermieter nicht ob das was nachkommt besser ist falls er neuvermieten möchte. Wenn der Vermieter dringend auf die Zahlungen angewiesen ist, dann sollte er die Ratenzahlung annehmen. Ist für mich die schnellste Lösung um ans Geld zu kommen Denn Rausschmeissen von Heute auf Morgen geht nicht. Und lieber ein wenig warten auf die Kohlen als kompletter Ausfall. Zur Not hat er ja noch die Kaution (und wenn er so dringend auf die Mietzahlung angewiesen ist hat er wohl niemandem die Wohnung vermietet ohne Kaution). Wahrscheinlich gehts hier um mehr als die beiden Mieten.

bwhoch2  24.05.2013, 14:32
@Kingblolero

Dieses Risiko muss der Vermieter auch einkalkulieren.

Definitiv: Nein!

Außerdem weiss der Vermieter nicht ob das was nachkommt besser ist falls er neuvermieten möchte.

Normalerweise nicht aber jeder Mieter der zahlt, ist besser als ein Mieter, der nicht zahlt.

Kingblolero  24.05.2013, 16:02
@bwhoch2

Und das weiss der Vermieter vorher dass der Nachmieter immer bezahlt, nie arbietslos wird, oder sonstige Umstände ihn in einen finanziellen Engpass treibt. Und ja- jede Kalkulation wird so durchgeführt dass man nicht am Limit läuft, ansonsten ist es sehr unprofessionell so was anzgehen- Ich selbst bin Hauseigentümer und habe die Einnahmen aus meinen Wohnungen auch mit in die Kalkulation aufgenommen- jedoch auch mit einem Risikofaktor dass eine Wohnung mal leer steht bzw. ich für eine bestimmte Zeit keine Einkünfte daraus habe.

bwhoch2  27.05.2013, 15:05
@Kingblolero

Das Risiko muss der Vermieter einkalkulieren.

Aus der Sicht eines Hauseigentümers hast Du natürlich recht. Berechnet man z. B. die Finanzierung eines Mietshauses darf man natürlich nie mit 100 % Mieteinnahmen rechnen.

Ein Mieter darf aber keinesfalls so denken, dass Vermieter gefälligst Mietausfälle einzukalkulieren haben.

Bei der Überlegung, ob man eine Räumung nun durchzieht oder nicht, läßt man natürlich schon auch Vernunft walten. Ist erkennbar, dass sich das Zahlungsverhalten wohl nie wirklich ändern wird, zieht man die Räumung besser durch. Wenn der Mieter ein momentanes, aber lösbares Problem hat und vor allem der gute Wille erkennbar ist, dann würde ich auch lieber abwarten, als vorschnell eine Räumung veranlassen.

Eine fristlose Kündigung ist zwar bei zwei Monatsmieten Rückstand wirksam und kann auch nur durch vollständige Zahlung des Rückstands geheilt werden. Rausschmeißen geht ohne Räumungsklage aber so hopplahopp nicht!

Die Gefahr ist, dass die Mieterin sich weitere Kosten für Anwalt des Vermieters, Gerichtskosten etc. auf den Hals lädt, wenn sie die Miete nicht zahlt. Zahlungswillig genügt da leider nicht. Also ist die einzige Möglichkeit, das Geld irgendwo privat aufzutreiben und dort in Raten zurück zu zahlen.

Rina1992 
Fragesteller
 24.05.2013, 14:12

Vielen Dank für die Antwort. Und wie lange würde so eine Räumungsklage dauern bis sie durch geht ?!

Und wie ist es, wenn man eine fristlose Kündigung noch nicht erhalten hat, sondern nur eine letzte Mahnung ?!

johnnymcmuff  24.05.2013, 14:34

Vielen Dank für die Antwort. Und wie lange würde so eine Räumungsklage dauern bis sie durch geht ?!

Wenige Wochen aber auch über ein Jahr ist möglich.

Und wie ist es, wenn man eine fristlose Kündigung noch nicht erhalten hat, sondern nur eine letzte Mahnung ?!

Dann hat man eine Mahnung aber keine Kündigung.

Eine fristlose Kündigung ist zwar bei zwei Monatsmieten Rückstand wirksam und kann auch nur durch vollständige Zahlung des Rückstands geheilt werden.

Stimmt aber nur bedingt, wenn gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung die fristgerechte Kündigung ausgesprochen wird, so ist zwar die Fristlose ausgeräumt, die Fristgerechte hat aber weiterhin Gültigkeit.

Doch der Vermieter hat bisher eine Mahnung geschickt wo er darauf hingewiesen hat die 820€ komplett zu bezahlen. Danach ging der Brief mit der Ratenzahlung raus. Und nun kam am Mittwoch die Letzte Mahnung wo drinnen steht, dass Sie entweder die 820€ auf einmal bezahlt,

Hat der Vermieter der Ratenzahlung zugestimmt, bzw. wurde eine genaue Ratenzahlung schriftlich vereinbart? Wenn Nein, sieht es schlecht aus.

oder aber Sie am 2.6.2013 aus der Wohnung draußen sein solle, ansonsten kommt am 3.6.2013 die Polizei.

Das ist Blödsinn, die Polizei wird gar nichts machen, bzw, einfach wieder wegfahren.

Wenn die Bekannte nicht auszieht, dann bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig, als eine Räumungsklage einzuleiten und erst wenn er einen Räumungstitel hat, kann er mittels eines Gerichtsvollziehers die Bekannte aus der Wohnung räumen lassen.

Ich kenne es nur so, dass der Vermieter eine Räumungsklage braucht um jemanden entfernen zu lassen.Wie sieht es aus, wenn man jedoch vom Amt abhängig ist?! Hat man dadurch irgendeinen Schutz, nicht rauszumüssen bis eine andere Wohnung gestellt wurde?!

Einen besonderen Schutz hat Sie nicht.

Sie kann bei der Arge einen Überbrückungsdarlehen zur Wohnungssicherung beantragen.

Und wie ist es, angenommen, sie bekommt von Ihrer neuen Firma einen Gehaltsvorschuss von 820€ und kann die zwei Monatsmieten im Juni/Juli begleichen, dann verfällt der Räumungstitel doch, oder ?!

Es ist richtig das man durch Zahlung die Räumung anwenden kann, wenn jedoch mit der fristlosen Kündigung hilfsweise die fristgemäße Kündigung ausgesprochen wurde, so muss man trotz Zahlung ausziehen.

johnnymcmuff  24.05.2013, 14:42

Jedoch weigert sich das Amt die zwei Monatsmieten zu begleichen.

Dann als Darlehen beantragen.

himako333  24.05.2013, 15:00
@johnnymcmuff

in der Frage steht....wenn man jedoch vom Amt abhängig ist.....>

dann hat man Wohngeld erhalten und es.... nicht Zweckgebunden verjubelt :(

dann gibt es mit Sicherheit kein Darlehen, denn es handelt sich nicht um eine unverschuldete Notlage....m.l.G. h